Wild abfangen mit Jugendjagdschein

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Zitat: noch tötet man es vorsätzlich!

Das sehe ich völlig anders. Wenn Du mit Deinem 5cm Taschenmesser auf das Reh einwirkst, machst Du das mit Wissen und Wollen, dass diese Kreatur verendet und damit ist der Vorsatzbegriff erfüllt.

Horrido
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Zitat: noch tötet man es vorsätzlich!

Das sehe ich völlig anders. Wenn Du mit Deinem 5cm Taschenmesser auf das Reh einwirkst, machst Du das mit Wissen und Wollen, dass diese Kreatur verendet und damit ist der Vorsatzbegriff erfüllt.

Horrido

Und wenn Du schon einen Teil meiner Aussage zitierst... dann betrachte ihn wenigstens im Kontext!

....

Man sucht das Wild weder vorsätzlich auf, noch stellt man ihm vorsätzlich nach, noch fängt man es vorsätzlich, noch tötet man es vorsätzlich um es sich vorsätzlich an zu eignen!

....!


Niemand tötet, i.d.R., ein straßenverunfalltes Wild vorsätzlich, um es sich vorsätzlich an zu eigenen.

Ich empfehle Dir, in Deinem Landesjagdgesetz nach zu lesen, was ordnungsgemäß ausgeübte Jagd eigentlich alles beinhaltet!

Du kannst Dir auch weiterhin vor lauter Bedenken Dein Höschen annässen.. ;)

Ordnungsgemäße Jagdausübung ist das Abfangen von einem auf der Straße verunfallten und somit verletzten Stück Wild aber immer noch nicht, nur weil ich es v o r s ä t z l i c h durch Abnicken von seinem Schmerz erlöse!

Übrigens: die Straße ist befriedeter Bezirk! Nur mal so... da findet keine Jagd statt.

Als Jäger hat man die erforderliche Sachkenntnis um ein, nicht unter Schutz stehendes, wildlebendes Wirbeltier töten zu dürfen.

Wenn mir ein Reh in die Karre hüpft und danach noch lebt, so tut es das noch maximal drei Minuten.. wenn überhaupt.
Sofern ich nicht selbst imobil bin!

Der Tierschutzgedanke hat hier absoluten Vorrang.

So einfach ist das.
 
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ich leide , Glücklicherweise, nicht an Inkontinenz. Aber Du kannst nur vorsätzlich töten, wenn Du Hand anlegst.
Ich weiß nicht wie viel verunfalltes Wild Du schon abgefangen, tot geschossen, oder sonst was hast. Bei mir war es schon reichlich, da wir mit der Wiedervereinigung eine Bundesstrasse genannte Rennstrecke geerbt haben. Der Junge soll bloß auf seinem Moped sitzen bleiben und Gas geben, das ist der Beste Rat, den man Ihm geben kann.
Einige Menschen fahren zwar ein Tier halb tot, machen Dich als "Erlöser" aber schnell als Buhmann und Tierquäler aus.
Deinen Einsatz für Menschenverstand und Tierschutz mal aussen vor, aber so einfach ist heute gar nichts mehr!

Horrido
 
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anonym

Guest
Da das Erlegen von Wild letzen Endes zur Jagdausübung zählt, würde ein Wildunfallverursacher auch Wilderei begehen, da er u.U. ja auch als nicht-JAB das Wild "erlegt".
Das ist Quatsch, zeugt von Grün hinter den Ohren (dorn)


Nur haben wir eben gelernt, dass man als Jagdscheininhaber*, wie bereits gesagt, in fremden Revieren abfangen darf, wenn dies dem Wild Schmerzen vermeidet, sofern man unmittelbar danach den JAB/Polizei verständigt.

dann mach das so, frisch gelernt ist halb gewonnen, wenns gut geht poste das, wenns schief geht, bitte auch, damit andere lernen können.

* ist das auch für den Jungendjagdschein so vermittelt worden.:no:
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
wir beide diskutieren hier eigentlich sinnlos um des Kaisers Bart... um ein eher noch ungelegtes Ei.

Das wissen wir ja ohnehin beide, oder? ;)

Ein Monat geht für den TE schnell vorbei.. man hat nicht jeden Tag einen Unfall mit Wild...

ich leide , Glücklicherweise, nicht an Inkontinenz.
so sagt man´s gemeinhin zu Bedenkenträgern. Ist nix Wildes dabei... :biggrin:

Aber Du kannst nur vorsätzlich töten, wenn Du Hand anlegst.
Darin sind wir uns auch einig... aber, noch einmal: dieser Vorsatz, einn straßenverunfalltes, nicht unter Schutz stehendes, Stück Wild vorsätzlich zu töten, hat mit ordnungsgemäßer Ausübung der Jagd rein gar nichts zu tun.

Und genau das wurde aber hier stellenweise unterstellt... die Jagdausübung.

Ich weiß nicht wie viel verunfalltes Wild Du schon abgefangen, tot geschossen, oder sonst was hast.

ob das nun fünf oder xxx Stück waren, es ändert nichts an der Tatsache, dass ich es fach- und sachgerecht durchziehen kann.
Zum Einen, weil es keinen Unterschied zum Revier macht, zum Anderen weil ich da wenig Skrupel habe.

Mein Taschenmesser ist ausreichend stabil, sehr spitz, scharf und hat eine schmale Klinge, um hinterm Atlaswirbel eingesetzt, das Rückenmark gezielt zu durchstoßen.

gemeinhin als Abnicken beschrieben: Klick ->

Falls der Fragesteller überhaupt noch mitliest: @Der Rothirsch1, schau es Dir an... und suche im Internet nach weiterführenden Artikeln zu dem Thema!

Bei mir war es schon reichlich, da wir mit der Wiedervereinigung eine Bundesstrasse genannte Rennstrecke geerbt haben. Der Junge soll bloß auf seinem Moped sitzen bleiben und Gas geben, das ist der Beste Rat, den man Ihm geben kann.
Und, womit begründest Du diesen Ratschlag?Rein nur mit dieser Argumentation??:
Einige Menschen fahren zwar ein Tier halb tot, machen Dich als "Erlöser" aber schnell als Buhmann und Tierquäler aus.


Deinen Einsatz für Menschenverstand und Tierschutz mal aussen vor, aber so einfach ist heute gar nichts mehr!

Horrido

doch, so einfach ist das!

Übrigens, das Internet ist voll davon:

klick ---> wobei es hier hauptsächlich um den Fangschuss geht

Aber auch das Abfangen mit dem Messer wird beleuchtet, hier, ein Teilzitat:

Mitbewerber schrieb:
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.
Soweit ein vernünftiger Grund zur Tötung des Wildes vorliegt, hat der Jäger noch § 4 Tierschutzgesetz zu beachten. Danach darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Gibt es also gleichwertige rechtlich zulässige Tötungsalternativen, ist innerhalb einer Interessenabwägung derjenigen den Vorrang einzuräumen, die § 4 Tierschutzgesetz gewährleistet. In diesen Bereich fällt auch das Abfangen bzw. Abnicken mit dem Messer. Dieses ist zwar nicht verboten, aber es dürfte nach dem neueren Verfassungsrang des Tierschutzes (Art. 20 a GG) nicht mehr tierschutzgerecht sein, wenn es sich dabei nicht um die einzige Möglichkeit handelt, dem Tier Leiden oder Schmerzen zu ersparen. Zumindest ist diese Tötungsalternative nicht anzuwenden, wenn es sich um eine Person handelt, die hierbei nur unsicher agieren kann.
So hat das Amtsgericht Biedenkopf am 10. Mai 2005 (Az.: 40 Ds 4 Js 12475/04) einen Jäger zu einer empfindlichen Tagessatzanzahl verurteilt, weil dieser einem Reh - ohne es zuvor zu betäuben - mit dem Messer mehrfach in den Hals geschnitten und dem Reh dadurch länger anhaltende erhebliche Schmerzen zugefügt hat.

.
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.

Teilzitat Ende

Eigentlich fast schon ein schlechter Scherz, dass man das von mir Hervorgehobene noch extra betonen muss :?

 
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Wäre es nicht an der Zeit den DJV mit einem offenen Brief aufzufordern, eine rechtssichere, bundeweit geltende, von amtlicher Stelle (Bundesjustitzministerium) abgesegnete Verhaltensrichtlinie zu erarbeiten. Die Diskussion in diesem Faden zeigt, wie in einigen anderen zuvor, das hier bei vielen Jägern Rechtsunsicherheit besteht.:sad:
Ein jeder der in der Lage ist eine Jägerprüfung zu bestehn, sollte auch einen solchen Leitfaden, der in 2-3 Seiten abzuhandeln sein müsste, verstehn:cheers:
Damit könnten viele Unklarheiten beseitigt werden, und ich denke in Vorfeld viele Rechtsstreitigkeiten erstickt werden.:help:


p.S. wer der gleichen Meinung ist kann dies mit einem :thumbup: bekunden, bei reger Beteiligung werde ich an unsere höchste Vertretung schreiben
 
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anonym

Guest
von gipflzipfla


also das ist sowas von mega out, das ist bestenfalls was für absolute Könner, Profis, die gibts kaum noch, das ist genauso schlimm wie die Federkielshow, in der Hand von Ungeübten. Und ich kenne viel mehr Ungeübte als Geübte. Da fehlen Praxis, anatomische, pathologische Kenntnisse und Erfahrungen und vor allem Übung und Lernkurve.

Der Thread wird spannend. Man meint, die Meisten haben schon lange nicht mehr persönliche Hand - im wahrsten Sinne des Wortes - an lebendes oder noch lebendes Wild gelegt.

dorn
 
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Danke für Deinen link zum Abnicken:lol:, aber das ist schon länger her, dass man mir dieses beigebracht hat.
Du eierst hier nur rum, wie gut Du mit einem Messer umgehen kannst und wie cool Du bist, das sei Dir unbenommen. Hier geht es aber um ganz andere Dinge. Es geht darum, dass man sich, so einfach ist das, mit Anzeigen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, mit heimlich gedrehten You Tube Videos, mit Verleumdung und anderem Schxxxkram auseinander setzen muß, die Krönung war der tätliche Angriff eines besoffenen Fahrgastes eines Taxis, das alles sollte sich ein 16/17 jähriger nicht antun... auch wenn Er dann nicht mehr Dein Held ist?

Horrido
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
also das ist sowas von mega out, das ist bestenfalls was für absolute Könner, Profis, ...

dorn

was ist das??


Du beliebst zu scherzen, oder?

Du wirst doch nicht annehmen wollenb, dass ich jeden Tag eine Schusswaffe mit mir führe, deren Einsatz ich in fremden Revieren ohnehin niemals tätigen würde... (übrigens auf striktes anraten unseres Justitiares! Das Messer hingegen, das ist ok... Siehe Tötungsalternativen)

Mir reicht mein € 3,99 Herberts Klapptaschenmesser zum Abfangen eines popeligen Stück Rehwildes.

Übrigens: damit breche ich das Rehwild auch auf.. genau so wie ich eine Sau damit aufbreche.

Irgendetwas läuft bei euch da draussen in Deutschland stellenweise mächtig schief, befürchte ich :?


Nein.. ich stelle jetzt kein Foto davon ein und ich setze auch keinen Link zu dem Taschenfeidel..

Ich will mich ja nicht strafbar machen :?


:lol:
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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Danke für Deinen link zum Abnicken:lol:, aber das ist schon länger her, dass man mir dieses beigebracht hat.
Du eierst hier nur rum, wie gut Du mit einem Messer umgehen kannst und wie cool Du bist, das sei Dir unbenommen. Hier geht es aber um ganz andere Dinge. Es geht darum, dass man sich, so einfach ist das, mit Anzeigen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, mit heimlich gedrehten You Tube Videos, mit Verleumdung und anderem Schxxxkram auseinander setzen muß, die Krönung war der tätliche Angriff eines besoffenen Fahrgastes eines Taxis, das alles sollte sich ein 16/17 jähriger nicht antun... auch wenn Er dann nicht mehr Dein Held ist?

Horrido

Nebenkriegsschauplatz.... kannst Du gut sein lassen!

Ich habe mir das Abknicken übrigens selbst beigebracht.... Anleitungen dazu gibt es in ordentlichen Jagdbüchern!

Scheinbar rennen heute wirklich nur noch ein Haufen Pflaumen herum, die jagdlich nicht mehr all zu viel drauf haben.

Lass gut sein, ich bin dann mal raus hier.

:lol:
 
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ups, das ist ja superschlau, ich stelle meinen rechtlichen Möglichkeiten über das Tieleid, weil ich sonst bald gar keine Möglichkeiten mehr habe, das Tierleid zu beheben.
Der Junge Mann dann auch nicht mehr. Ausserdem ist diese Ansicht scheinheilig, einen verletzten Wolf muß man von Gesetzes wegen ja auch leiden lassen, der steht ja unter ganz besonderem Schutz. Oder trauen sich da die Gutmensch Jäger coram puplico auch ran und riskieren ihren Schein, mindestens. Ich kanns und ich darf, bei mir im Revier, und wenn ich beauftragt werde auch ausserhalb (Polizei) und das wars.
Jugendjagdscheininhaber: Jagdausübung nur in Begleitung einer jagderfahrenen Person zulässig, die schriftlich benannt werden muss. Er darfs halt nicht, basta.
dorn
Das ist völlig falsch!

Beim Wolf und anderen streng geschützten Tieren stellt der Gesetzgeber den Artenschutz über den Tierschutz.
Beim Wild stellt der Gesetzgeber entgegen Deiner verqueren Ansicht, und das ist auch in diesem Thread schon mehrfach dargelegt worden,den Tierschutz über das Eigentumsrecht. Nimm das doch einfach mal zur Kenntnis.

Deshalb erfüllt tatenlos zuzusehen wie ein Reh leidet bis die Polizei kommt, obwohl man eingreifen könnte, den Tatbestand der Tierquälerei.

Wer kann, der darf, eigentlich muss er sogar. Dass dumme und/oder böswillige Menschen Schwierigkeiten machen können, ist eine traurige Wahrheit. Da muss man durch. Spätestens in der 2. Instanz wird man Recht bekommen.
Mir ist in etlichen solchen Fällen allerdings noch nie etwas anderes begegnet als Dankbarkeit.

Wer kann, der darf gilt übrigens auch fürs Abnicken. Ich kann's nicht und habe deswegen ein größeres Messer im Auto.
 
A

anonym

Guest
Beim Wild stellt der Gesetzgeber entgegen Deiner verqueren Ansicht, und das ist auch in diesem Thread schon mehrfach dargelegt worden,den Tierschutz über das Eigentumsrecht.

Das ist grundsätzlich richtig, aber es ist eine Abwägung.
Eine Abwägung zwischen Tierschutz und Eigentumsrecht.

Wie ich oben geschrieben habe:
Geht beim Abnicken oder Abfangen "alles gut", wird wohl die Abwägung zu Gunsten des Tierschutzes ausfallen.
Geht es schief, weil dem Jugendjagdscheininhaber die Nerven flattern oder weil er die Anleitungen im Internet nicht richtig gelesen hat (das ist nichts weniger als ein ganz schlechter Scherz, das Abfangen anhand Internetanleitungen lernen zu wollen ...), sieht die Abwägung anders aus.

Und ich halte es schlicht für verantwortungslos, jemandem, der demnächst seinen Jugendjagdschein lösen darf, also nach meiner Rechnung einem gerade bald Sechszehnjährigen (!!!), dem sowohl die jagdliche Erfahrung als auch die Lebenserfahrung mit Stressituationen umzugehen, schlicht fehlt, zu raten, an ein lebendiges Stück Wild unter nicht-jagdlicher Publikumsbeobachtung mit dem Messer ranzugehen!

Neben dem möglicherweise drohenden juristischen Nachspiel sollte man sich auch einmal zwei Sekunden Gedanken machen, was mit dem Menschen passiert, wenn die Nummer schief geht und das Wild anfängt, herumzuklagen.

Diejenigen, die den Messereinsatz des jungen Mannes befürworten: denkt doch mal ein bisschen nach.
 
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Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Abseits der ganzen Nebenkriegsschauplätze möchte ich jedem (ganz besonders Jungjägern) folgende Empfehlung geben:
Übt das Abfangen an bereits verendetem Unfallwild.
Messer raus, zügig ran, beherzt und ohne zu zögern durchziehen.
Wenn man das nicht einmal bei einem toten Stück bringt, braucht man beim lebenden gar nicht erst anfangen.

Eine der wenigen guten Sachen, die uns das neue Landesjagdgesetz NRW gebracht hat:
§ 28a (Fn 5)
Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes
(1) Wer schwerkrankes verunfalltes Wild auffindet, darf dieses unabhängig von der Jagdzeit unverzüglich erlegen, um es vor vermeidbaren Leiden oder Schäden zu bewahren, wenn sie oder er Jagdscheininhaberin oder Jagdscheininhaber ist und die oder der Jagdausübungsberechtigte, in dessen Jagdbezirk das Wild erlegt werden soll, informiert wurde und insoweit keine Hilfe erlangt werden konnte oder die oder der Jagdausübungsberechtigte nicht erreicht werden konnte. Das Erlegen ist der oder dem Jagdausübungsberechtigten unverzüglich anzuzeigen und das Wild unverzüglich zu versorgen. Das Fortschaffen des Wildes ist nicht zulässig.
(2) Unbeschadet des Absatzes 1 ist derjenige, der ein Fahrzeug führt und damit Schalenwild verletzt oder getötet hat, verpflichtet, dies unverzüglich bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen. Für jeden Jagdbezirk haben die Jagdausübungsberechtigten der zuständigen Polizeidienststelle mindestens eine zur Jagd befugte Person zu benennen. Die benannte Person hat bei Wildunfällen Benachrichtigungen entgegenzunehmen und die Pflichten der jagdausübungsberechtigten Person. Vorschriften über die Beseitigung von Verkehrsunfallwild auf öffentlichen Straßen bleiben unberührt.
 
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Das ist grundsätzlich richtig, aber es ist eine Abwägung.
Eine Abwägung zwischen Tierschutz und Eigentumsrecht.

Wie ich oben geschrieben habe:
Geht beim Abnicken oder Abfangen "alles gut", wird wohl die Abwägung zu Gunsten des Tierschutzes ausfallen.
Geht es schief, weil dem Jugendjagdscheininhaber die Nerven flattern oder weil er die Anleitungen im Internet nicht richtig gelesen hat (das ist nichts weniger als ein ganz schlechter Scherz, das Abfangen anhand Internetanleitungen lernen zu wollen ...), sieht die Abwägung anders aus.

Und ich halte es schlicht für verantwortungslos, jemandem, der demnächst seinen Jugendjagdschein lösen darf, also nach meiner Rechnung einem gerade bald Sechszehnjährigen (!!!), dem sowohl die jagdliche Erfahrung als auch die Lebenserfahrung mit Stressituationen umzugehen, schlicht fehlt, zu raten, an ein lebendiges Stück Wild unter nicht-jagdlicher Publikumsbeobachtung mit dem Messer ranzugehen!

Neben dem möglicherweise drohenden juristischen Nachspiel sollte man sich auch einmal zwei Sekunden Gedanken machen, was mit dem Menschen passiert, wenn die Nummer schief geht und das Wild anfängt, herumzuklagen.

Diejenigen, die den Messereinsatz des jungen Mannes befürworten: denkt doch mal ein bisschen nach.

Das ist ein nachvollziehbarer Standpunkt. Dem jungen Menschen aber im Brustton der Überzeugung zu erklären, dass es angeblich nicht erlaubt sei, außerhalb seines Reviers ohne polizeiliche Erlaubnis tätig zu werden, ist schlicht falsch und mindestens genauso verantwortungslos. Und nicht nur dem jungen Menschen gegenüber.

Übrigens schrieb ich ja: Wer kann, der darf.
 
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