Eicheln sammeln - Frage an die Forstbeflissenen....

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Ich kann mir das zwar kaum vorstellen, werde mich aber mal schlau machen. Unsere Region ist für ihre seit 70 Jahren kränkelnden Eichenbestände bekannt, es fanden schon die aberwitzigsten Experimente statt...
Aber der Gemeinderat braucht halt Geld und das soll aus dem Verkauf von Eichen kommen, ganz egal ob der Boden das hergibt oder nicht. Unser Forst ist zuletzt sowieso stark gebeutelt worden, Käfer, Eschensterben, und die Eichen werden einfach nix.

Ich gehe mal schwer davon aus, dass auch der heutige Sturm wieder die ältesten knacken wird...


Schaust hier mal:

https://www.gesetze-im-internet.de/fovg/BJNR165800002.html
 
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Hier ist es so, dass das Forstamt auch Eicheln und Esskastanien sammeln lässt, die werden dann nach Hanau- Wolfgang gebraucht, da unterhält Hessenforst eine Saatgutvermehrung.
Früher konnte man die Bäume von der Kommune pachten und das Ernte gut verkaufen, mittlerweile wird der ganze Wald systematisch von den Zuwanderern bzw. Gastarbeitern durchkämmt und alles rausgetragen, da bleibt nichts mehr übrig fürs Wild und wir haben bis ende November Jagd frei.
 
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Moin!

Wenn das zur Beerntung zugelassene Bestände sind werden die i.d.R. anders beerntet. Früher hat man gesammelt, aber heute macht man das m.W. mit Netzen etc., weil man dann mehr Sicherheit vor Betrug durch "fleissige" Sammler hat. Echtes "Vermehrungsgut" kommt dann z. B. in die Staatsdarre Wolfgang.

Wenn andere Eicheln und Kastanien gesammelt werden, dann wohl als Futter für den Wildpark "Alte Fasanerie".

Viele Grüße

Joe
 
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Küstenhase: Danke für den Link.

In der Tat ist es so, das bei uns die wichtigsten forstlich genutzten Baumarten dem FoVG unterliegen. Für diese Baumarten werden Herkunftsgebiete ausgewiesen. Innerhalb dieser Herkunftsgebiete werden von den hoheotlich zuständigen Stellen (Landesforstverwaltungen) auf Antrag des Waldbesitzers Erntebestände "zugelassen" bzw. "anerkannt". Die Bestände müssen dazu von einem Beamten der entsprechenden Behörde in Augenschein genommen werden (i.d.R: ein überregionaler Beamter). Die Bestände müssen hinsichtlich der Individuenzahl und der durchschnittlichen Qualität und Vitalität des Bestandes bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Autochtone Herkünfte ("schon immer da, nicht von Menschenhand aus anderen Regionen importiertes Saat- oder Pflanzengut") wird bevorzugt anerkannt. Die Kriterien variieren ja nach Baumart, je seltener Die Baumart ist, umso eher bekommt der Bestand die Zulassung. Die Beerntung muss im Vorfeld angemeldet werden (beim lokal zuständigen Forstamt) und der hoheitlich zuständige Revierleiter überwacht die Beerntung. Saatgut aus nicht zugelassenen Beständen darf nicht in Verkehr gebracht werden, die Kontrollen sollen verhindern, dass dieses passiert. Das gewonnen Saatgut wird mit einem sog. Stammzertifikat versehen und hat eine Nummer. Saatgut ohne ein entsprechendes Stammzertifikat darf nicht in den Verkehr gebracht werden.
Das FoVG sieht nur eine Ausnahme vor: Ein Waldbesitzer darf Saatgut aus dem eigenen Wald für eigene Verjüngungsmaßnahmen verwendenSaatgut darf dabei aber den Betrieb nicht verlassen, ein Statifizieren (Behandlung des Saatgutes um die Keimfähigkeit zu verbessern) durch eine Samenklänge ist z.B. nicht möglich.

Zur Sammelaktion in beschriebenem Revier: Es ist durchaus legitim, Saatgut auch in zu verjüngenden Beständen zu gewinnen. Wenn man genügend fruktifizierende Altbäume hat, kann man sich den Luxus erlauben, die Verjüngungsflächen auszusparen. Aber gerade beim Lesen der Eicheln (im Gegensatz zur Beerntung mit Netzen) bleiben genügend Eicheln auf der Fläche, um damit immer noch eine dichte NVJ hinzubekommen.

Der Mehltau an der Eichenverjüngung ist nicht schön, sollte aber i.d.R. kein Problem sein. Wenn die jungen naturverjüngeten oder gesähten Eichen nicht hochkommen, hat das meistens einen von zwei Ursachen: 1. Ihnen fehlt das Licht, weil der Bestand drüber zu dicht ist, oder 2. Ihnen fehlt das Licht, weil es in einem Rehmagen furchtbar Dunkel ist...:cool:

Wassermangel ist normalerweise für eine nicht gepflanzte Eiche das kleinere Problem, die Wurzel wächst im ersten Jahr 60cm in den Boden, da ist der überirdische Sproß grad mal 20cm hoch.
 

Fex

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,,,
Der Mehltau an der Eichenverjüngung ist nicht schön, sollte aber i.d.R. kein Problem sein. Wenn die jungen naturverjüngeten oder gesähten Eichen nicht hochkommen, hat das meistens einen von zwei Ursachen: 1. Ihnen fehlt das Licht, weil der Bestand drüber zu dicht ist, oder 2. Ihnen fehlt das Licht, weil es in einem Rehmagen furchtbar Dunkel ist...:cool:...

Die betreffende Fläche wurde letztes Jahr ausgeräumt, sprich alles ausser Eichen mitsamt den Wurzeln herausgerissen.
 
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Was verdient der Forst denn daran?

Ich kaufe im Herbst immer Eicheln kilogrammweise bei Ebay und lagere diese in einem Fass mit Salzwasser. Wenn dann im Laufe des Winters die Eicheln draußen allesamt verwurmt sind, beschicke ich die Kirrung mit den Eicheln...
 
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Küstenhase: Danke für den Link.

In der Tat ist es so, das bei uns die wichtigsten forstlich genutzten Baumarten dem FoVG unterliegen. Für diese Baumarten werden Herkunftsgebiete ausgewiesen. Innerhalb dieser Herkunftsgebiete werden von den hoheotlich zuständigen Stellen (Landesforstverwaltungen) auf Antrag des Waldbesitzers Erntebestände "zugelassen" bzw. "anerkannt". Die Bestände müssen dazu von einem Beamten der entsprechenden Behörde in Augenschein genommen werden (i.d.R: ein überregionaler Beamter). Die Bestände müssen hinsichtlich der Individuenzahl und der durchschnittlichen Qualität und Vitalität des Bestandes bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Autochtone Herkünfte ("schon immer da, nicht von Menschenhand aus anderen Regionen importiertes Saat- oder Pflanzengut") wird bevorzugt anerkannt. Die Kriterien variieren ja nach Baumart, je seltener Die Baumart ist, umso eher bekommt der Bestand die Zulassung. Die Beerntung muss im Vorfeld angemeldet werden (beim lokal zuständigen Forstamt) und der hoheitlich zuständige Revierleiter überwacht die Beerntung. Saatgut aus nicht zugelassenen Beständen darf nicht in Verkehr gebracht werden, die Kontrollen sollen verhindern, dass dieses passiert. Das gewonnen Saatgut wird mit einem sog. Stammzertifikat versehen und hat eine Nummer. Saatgut ohne ein entsprechendes Stammzertifikat darf nicht in den Verkehr gebracht werden.
Das FoVG sieht nur eine Ausnahme vor: Ein Waldbesitzer darf Saatgut aus dem eigenen Wald für eigene Verjüngungsmaßnahmen verwendenSaatgut darf dabei aber den Betrieb nicht verlassen, ein Statifizieren (Behandlung des Saatgutes um die Keimfähigkeit zu verbessern) durch eine Samenklänge ist z.B. nicht möglich.

Zur Sammelaktion in beschriebenem Revier: Es ist durchaus legitim, Saatgut auch in zu verjüngenden Beständen zu gewinnen. Wenn man genügend fruktifizierende Altbäume hat, kann man sich den Luxus erlauben, die Verjüngungsflächen auszusparen. Aber gerade beim Lesen der Eicheln (im Gegensatz zur Beerntung mit Netzen) bleiben genügend Eicheln auf der Fläche, um damit immer noch eine dichte NVJ hinzubekommen.

Der Mehltau an der Eichenverjüngung ist nicht schön, sollte aber i.d.R. kein Problem sein. Wenn die jungen naturverjüngeten oder gesähten Eichen nicht hochkommen, hat das meistens einen von zwei Ursachen: 1. Ihnen fehlt das Licht, weil der Bestand drüber zu dicht ist, oder 2. Ihnen fehlt das Licht, weil es in einem Rehmagen furchtbar Dunkel ist...:cool:

Wassermangel ist normalerweise für eine nicht gepflanzte Eiche das kleinere Problem, die Wurzel wächst im ersten Jahr 60cm in den Boden, da ist der überirdische Sproß grad mal 20cm hoch.

Da gebe ich dir recht.

Eine Eicheln aus einem fremden Gebiet (Nord/Süd/Ost/West) wird sich nie so entwickeln wie im eigenen "Revier".

Früher gab es, vielleicht gibt es sie heute noch, Erntehelfer.
Die brachten viel Saatgut über die Grenze, verteilten es auf den Netzen und sammelten es wieder ein um es als Orts typisches Saatgut zu gewinnen und aufzukassieren.
Mittlerweile gibt es die Möglichkeit die Herkunft zu bestimmen und ziemlich genau zu sagen aus welches Gegend dieses stammt!
 
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Die betreffende Fläche wurde letztes Jahr ausgeräumt, sprich alles ausser Eichen mitsamt den Wurzeln herausgerissen.

Das macht immer dort Sinn, wo v.a. Hainbuchen bereits in großer Zahl vorhanden sind. Diese vertragen den Verbiss besser und verweilen im knöchelhohen Stadium über viele Jahre. Die gleichzeitig aufgelaufenen Eicheln sind dann oft in der Kombination, "grad so genügend Licht zum Überleben" und Verbiss dem Tode geweiht. Wenn dann das Lichtangebot erhöht wird, überwachsen die Hainbuchen oder auch Edellaubhölzer alles andere und insbesondere eben auch die Eichen. Wenn man in der Verjüngung Eichen hochbringen will und die später dann auch herrschend werden sollen, muss man in dieser frühen Phase zu so radikalen Maßnahmen greifen und erst mal alles, was Konkurrenz werden könnte, raus zu reißen. Mischbaumarten, gerade Hainbuchen und Buchen, können und sollen auch unter der Eichenverjüngung nachziehen.

Es macht wenig Sinn, die Hainbuchen einfach so weiter wachsen zu lassen. Die Hainbuchen haben eben i.d.R. eine deutlich geringere Werterwartung als Eichen. Der Unterschied kann dabei beim Faktor 100 liegen: Hainbuche = Brennholz, Eiche = Furnierstamm. Von unterschiedlichen ökologischen Werten mal ganz abgesehen.

Das Dargestellte ist bewußt vereinfacht wiedergegeben, es ist - wie im Forst eigentlich immer - meist viel komplizierter, dann aber eben für den (Halb-)Laien nicht mal ansatzweise verständlich. Es gibt bei der Waldbewirtschaftung meistens auch nicht nur "den einen richtigen Weg". Und fragt man 5 Förster nach ihrer Meinung, erhält man meistens sechs verschiedene Antworten. Auch das ist ok, so! Vielfalt statt Einfalt!
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

In meinem Revier werden momentan Eicheln in großem Stil gesammelt - ....

Wie passt das Absammeln der Eicheln und die Klage über fehlendem Jungwuchs zusammen?

"früher" sorgten diverse Tiere mittels verscharren von Eicheln, und anschließendem vergessen darauf, dafür, dass genügend Sämlinge aufkamen.

Eichelhäher wären wohl prädistiniert dafür...

Wenn man großflächig Eicheln sammelt und diese unter kontrollierten Bedingungen in Baumschulen kultiviert, kann man sie folglich als Bäumchen wieder anpflanzen.

Nichts anderes macht z.B. ueine mir bekannte, private, Forstverwaltung mit Tannen- und Fichtenzapfen bzw. dem daraus entnommenen Samen.

Deshalb ist u.A. auch der Tannenhäher eine geschützte Art (ok, nicht nur ausschließlich deswegen...).

Die vorhandenen Eichen wurden im übrigen von anderen Förstern mit der Schulnote 4- bewertet, ein Sammeln der Frucht wäre nach deren Aussage genetisch zumindest fragwürdig.
besser ein Versuch mit autochthonem Samen, als gar keine solche Aktion.

Wäre der Samen genetisch fragwürdig, dann gäbe es in weitem Umkreis wohl keine ausreichend fruchttragenden Alteichen.

Was also ist genetisch fragwürdig, an den Eicheln :what:
 

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