Anfrage zur möglichen Registrierung als Lebensmittelunternehmer

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Mal sehen wie das weiter geht. Theoretisch könnte man eine Buchprüfung bei dem angegebenen Metzger machen und den Gewinn für den Jäger hochrechnen. ;)Wer weis, vielleicht ist ja ein Mitarbeiter des Veterinärämtes mit einem vom Finanzamt befreundet.
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Fex

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Was wäre ich froh, wenn das Finanzamt das machen würde....

Aber leider, leider tun sie das wohlweislich nicht.
 
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Ich sehe es mittlerweile so, egal was eine Behörde fragt oder wissen will, am Ende kostet es den Bürger Geld. Dabei ist es erst mal nur zu fragen, nach dem Motto, wir fragen mal, vielleicht gibt der Befragte ja Auskunft, dann lassen wir in mal reden, werten die Antworten aus und dann drehen wir ihm einen Strick daraus.
Ist mittlerweile leider bei unseren Behörden Gang und gebe und dann wundern sie sich das der Bürger das Spiel langsam durchschaut.
Hätten sie mir den Zettel vor 10-15 Jahren geschickt, hätte ich mit Sicherheit alle Fragen beantwortet, aber bei unserer Stasi 2.0 gibt's keine Auskunft mehr.
 
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Was wäre ich froh, wenn das Finanzamt das machen würde....

Aber leider, leider tun sie das wohlweislich nicht.
Das wird noch dauern bis was kommt, würde man damit zu früh anfangen wäre das der Tot für diese Umfrage. Es wird erst gewartet bis alle geantwortet haben und dann wird ausgewertet, das Problem ist jetzt nur die Warnung vom LJV, jetzt sind viele Wach geworden, die es erst gar nicht geschnallt haben, was sie dort ausfüllen.
 
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MeierHans

Guest
Das wird noch dauern bis was kommt, würde man damit zu früh anfangen wäre das der Tot für diese Umfrage. Es wird erst gewartet bis alle geantwortet haben und dann wird ausgewertet, das Problem ist jetzt nur die Warnung vom LJV, jetzt sind viele Wach geworden, die es erst gar nicht geschnallt haben, was sie dort ausfüllen.

Ach, das wäre doch ein Traum!

Einstufung durch das Finanzamt als Unternehmer zur Zahlung von Steuern aus dem Erlös aus Wildbretvermarktung.
Dann fangen wir hübsch an, unsere Ausgaben gegenzurechnen und lassen uns die Mehrwertsteuer erstatten!
Den Verlustvortrag aus unseren Jagdfirmen lassen wir dann auch noch auf unser Einkommen anrechnen und kriegen am Ende noch was raus.

Glaube mir: so b l ö d sind unsere Finanzbehörden nicht.
 
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Ach, das wäre doch ein Traum!

Einstufung durch das Finanzamt als Unternehmer zur Zahlung von Steuern aus dem Erlös aus Wildbretvermarktung.
Dann fangen wir hübsch an, unsere Ausgaben gegenzurechnen und lassen uns die Mehrwertsteuer erstatten!
Den Verlustvortrag aus unseren Jagdfirmen lassen wir dann auch noch auf unser Einkommen anrechnen und kriegen am Ende noch was raus.

Glaube mir: so b l ö d sind unsere Finanzbehörden nicht.
Dann warte mal ab, du wirst dich wundern was den Behörden noch so alles einfällt wenn das Geld knapp wird. Erst müssen aber mal die Daten da sein und ausgewertet werden. Wenn zu erkennen ist das man Geld einnehmen kann kommen die Vorderungen.
Es wird dann von den Politikern schön verpackt, damit jeder Betroffene am Ende glaubt daß es gut und richtig wäre was er bezahlen muss.
 
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@ Jäger:

Warum willst Du "alle Jäger " entmündigen?

Sie sind doch ausgebildet auf dem Gebiet der Wildfleischhygiene, können notfalls auch Gesetze lesen oder sich beim zuständigen Veterinäramt erkundigen.
Solange sie Wild nach dem Aufbrechen selber essen oder in der Decke abgeben, bedarf es keiner weiteren behördlichen Klassifikation;
sobald sie der Beute "das Fell über die Ohren ziehen" und in Teilen abgeben, sind weitergehende Vorschriften (Registrierung als Lebensmittelunternehmer, bauliche Anforderungen usw.) einzuhalten.

So einfach - auch ohne Bemutterung durch den LJV.

Wandersmann

(Approbierter Tierarzt, Ausbilder zu "Kundiger Person" der Landesjägerschaft, praktizierender Jäger seit über 40 Jahren.)


Siehst du, und genau als Approbierter Tierarzt, Ausbilder zu "Kundiger Person" der Landesjägerschaft, praktizierender Jäger seit über 40 Jahren solltest Du wissen,wo die Fallstricke eingebaut sind, über die die kleinen Jägerlein stolpern können,wenn sie nicht aufpassen.



wmh

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@ Jäger:
Da bist du aber auf dem Holzwege.

Ich neige KEINESFALLS zum vorauseilenden Gehorsam und habe das euch expressis verbis NICHT empfohlen - solange man das Wild zum Eigenverbrauch nutzt.
Wenn man jedoch - und ich muß mich wiederholen - aus der Decke (Federkleid) schlägt, zerlegt, portioniert wird man Lebensmittelunternehmer und unterliegt der gesetzlich geforderten Meldepflicht an das Veterinäramt. Diese ist in unserem Landkreis in Schl.-H. form- und kostenlos. Theoretisch möglich sind Inspektionen. Bisher noch keine erlebt - auch nicht im Bekanntenkreis.

Das Hessenmodell mit der automatischen Registrierung als Zerleger einer "Kundige Person"kenne ich sonst nirgends - wäre meiner Meinung weder mit der gesetzlichen Grundlage vereinbar noch gerichtsfest.

Und wenn einer den örtlichen Schlachter um Hilfe bittet ist es seine Sache, Geldflüsse regelgerecht zu ordnen.

Aber mach was Du für richtig hälst, der Rest findet sich.

Wandersmann

Und noch ein Wort bevor ich aus diesem durchgekauten Faden mit seinen Besserwissenden aussteige:
Wahrscheinlich achte ich auf Fallstricke und beuge vor - mein Geld und meine Zeit sind mir zu wertvoll um Reparaturmaßnahmen nach schweren Stürzen auszugleichen.:p
 
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@ Jäger:


Das Hessenmodell mit der automatischen Registrierung als Zerleger einer "Kundige Person"kenne ich sonst nirgends - wäre meiner Meinung weder mit der gesetzlichen Grundlage vereinbar noch gerichtsfest.


Eben,und deshalb denke ich, dass man nicht sofort über jedes Stöckchen springen sollte, was dort hingehalten wird.


wmh


Jäger:cool:
 

Fex

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Das Hessenmodell mit der automatischen Registrierung als Zerleger einer "Kundige Person"kenne ich sonst nirgends - wäre meiner Meinung weder mit der gesetzlichen Grundlage vereinbar noch gerichtsfest.

Ich hab mal interessehalber gesucht, wo das dokumentiert ist, habe aber nichts gefunden. Kann meiner Meinung aber auch gar nicht verbunden werden, da es völlig unterschiedliche Rechts- und Interessenkreise betrifft.

Die Registrierung als Lebensmittelunternehmer ist an eine Betriebsstätte gebunden (Wildkammer), ein Kundiger Jäger hat damit ja überhaupt nichts zu tun....
 
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@ FEX: # 25

Ich bezog mich wegen der Hessen-Merkwürdigkeit auf Post #6 - dortige Abbildung einer Veröffentlichung des LJV-Hessen; am Beginn des drittletzten Absatzes steht es.

Zur Gesetzeslage bin ich, wie oben bereits geschildert, bei Dir.

Wandersmann
 
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Dann fangen wir hübsch an, unsere Ausgaben gegenzurechnen und lassen uns die Mehrwertsteuer erstatten! Den Verlustvortrag aus unseren Jagdfirmen lassen wir dann auch noch auf unser Einkommen anrechnen und kriegen am Ende noch was raus.

Jagd wird vom Finanzamt regelmäßig als Liebhaberei eingestuft.
 
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Mal eine Frage:

Ich könnte auf die Einrichtungen eines registrierten Betriebes zurückgreifen, um dort mein Wild zu zerwirken, einzufrieren .... Wenn ich es dann verkaufe, muss ich mich dann als Person als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen, oder ist es ausreichend, dass der Betrieb registriert ist?

P. s.: Kundige Person bin ich.
 
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@ hubät:

Jagd ja - aber beim gewinnorientierten Zerlegen hängt es von der Menge ab!
Die Klippe ist das Verlassen der Urproduktion (also das Erlegen von Wild inkl. begrenzter Abgabe, auch an den örtlichen Kneipier oder Händler, im Haar oder Federkleid, nur aufgebrochen).
 
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Mal eine Frage:

Ich könnte auf die Einrichtungen eines registrierten Betriebes zurückgreifen, um dort mein Wild zu zerwirken, einzufrieren .... Wenn ich es dann verkaufe, muss ich mich dann als Person als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen, oder ist es ausreichend, dass der Betrieb registriert ist?

So wie ich mir das rausgelesen habe musst du dich Registrieren lassen.
 

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