@ Jäger:
Warum willst Du "alle Jäger " entmündigen?
Sie sind doch ausgebildet auf dem Gebiet der Wildfleischhygiene, können notfalls auch Gesetze lesen oder sich beim zuständigen Veterinäramt erkundigen.
Solange sie Wild nach dem Aufbrechen selber essen oder in der Decke abgeben, bedarf es keiner weiteren behördlichen Klassifikation;
sobald sie der Beute "das Fell über die Ohren ziehen" und in Teilen abgeben, sind weitergehende Vorschriften (Registrierung als Lebensmittelunternehmer, bauliche Anforderungen usw.) einzuhalten.
So einfach - auch ohne Bemutterung durch den LJV.
Wandersmann
(Approbierter Tierarzt, Ausbilder zu "Kundiger Person" der Landesjägerschaft, praktizierender Jäger seit über 40 Jahren.)