Anfrage zur möglichen Registrierung als Lebensmittelunternehmer

Fex

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Mal eine Frage:

Ich könnte auf die Einrichtungen eines registrierten Betriebes zurückgreifen, um dort mein Wild zu zerwirken, einzufrieren .... Wenn ich es dann verkaufe, muss ich mich dann als Person als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen, oder ist es ausreichend, dass der Betrieb registriert ist?

Was genau meinst du mit registriertem Betrieb?

Eine Wildkammer, deren Betreiber registrierter Lebensmittelunternehmer ist oder einen EU-zertifizierten Wildverarbeitungsbetrieb?

Im ersten Falle musst du dich dann nicht registrieren, wenn das dort verarbeitete Wild aus demselben Revier stammt (in der Regel ist das die Wildkammer des Pächters. Du erlegst in dessen Revier Wild, verarbeitest und verkaufst es aber selbst.)

Im zweiten Fall musst du dich als LU registrieren lassen.
 
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Gut, dann werde ich bei meinen Käufern klarstellen, dass nicht ich der Verkäufer bin, sondern der registrierte Betrieb (vorliegend mein Pächter), in dem das von mir erlegte Stück weiterverarbeitet wurde.

Ups Überschneidung mit dem Beitrag von FEX - es ist die zertifizierte Wildkammer des Pächters.
 
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@ Fex & Augenwild:

Bitte die Nachverfolgbarkeit des Lebensmittels im Schadensfall beachten mit dann notwendiger persönlicher Zuordnung ( siehe auch: Beweislastumkehr nach verlassen der Urproduktions-Stufe hin zum Lebensmittelunternehmer!).

Im Zweifel das Vet.-Amt /Lebensmittelaufsicht befragen und um schriftl. Auskunft bitten.

Wandersmann
 

Fex

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Im Zweifel das Vet.-Amt /Lebensmittelaufsicht befragen und um schriftl. Auskunft bitten.

Wandersmann


Genau das habe ich getan - im alten Revier habe ich dort erlegtes Wild in der zertifizierten Wildkammer des als LU registrierten Pächters verarbeitet und verkauft. Laut VA ist in diesem Falle nur die Registrierung des Wildkammerbetreibers notwendig, nicht aber der einzelnen Jäger.

Kann aber sein, dass das in anderen Landkreisen anders gehandhabt wird. Macht aber eigentlich keinen Sinn, da es ja bei der Registrierung eigentlich um die Wildkammer geht...das erlegte Wild ist ja dem Ursprung nach dem Revier -> Pächter -> LU/Wildkammer zuzuordnen.
 
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Genau das habe ich getan - im alten Revier habe ich dort erlegtes Wild in der zertifizierten Wildkammer des als LU registrierten Pächters verarbeitet und verkauft. Laut VA ist in diesem Falle nur die Registrierung des Wildkammerbetreibers notwendig, nicht aber der einzelnen Jäger.

Kann aber sein, dass das in anderen Landkreisen anders gehandhabt wird. Macht aber eigentlich keinen Sinn, da es ja bei der Registrierung eigentlich um die Wildkammer geht...das erlegte Wild ist ja dem Ursprung nach dem Revier -> Pächter -> LU/Wildkammer zuzuordnen.
Wer zerlegtes Wild oder Teile davon verkaufen will, muss als Lebensmittelunternehmer mit geeigneter Wildkammer registriert sein. Das kann auch die Wildkammer eines Jagdfreundes oder der Forstverwaltung sein oder sonst eine sein.
 
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Wenn Fex im Auftrag des JAB verkauft und dieser registriert ist, ist doch alles i.O. Registriert wird der "Betrieb" , keine einzelne Person.

Horrido
 
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Der jenige, der Wildteile in Verkehr bringt, dass kann auch ein Händler ohne eigene Produktionsstätte sein, der sich externen Wildzerlegebetrieben, als Dienstleister, bedient.

Horrido
 

Fex

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Vielleicht wird es mit dieser Darstellung klarer:


Screenshot 2017-10-17 20.23.07.jpg

Screenshot 2017-10-17 20.26.49.jpg
 
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MeierHans

Guest
Dann warte mal ab...

Ja Du. Mach ich. Ich warte (hoffnungsfroh) ab.

Da wird aber (leider) nichts kommen - in steuerrechtlicher Hinsicht.

Und ansonsten:

Man braucht am Schreibtisch zwei Ablagen:

Eine im Format DIN A4 mit 31 Registern. Namentlich "Wiedervorlage".
Eine, rund oder eckig, Volumen ca. 10 l. Namentlich "Papierkorb".

Wer meint mehr zu brauchen, dem empfehle ich ein geschlossenes Behältnis mit Deckel - für die Windeln.

Und der Schrieb, um den sich der Post hier dreht wandert direkt in Ablage "P".
 
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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Dann warte mal ab, du wirst dich wundern was den Behörden noch so alles einfällt wenn das Geld knapp wird. Erst müssen aber mal die Daten da sein und ausgewertet werden. Wenn zu erkennen ist das man Geld einnehmen kann kommen die Vorderungen.
Es wird dann von den Politikern schön verpackt, damit jeder Betroffene am Ende glaubt daß es gut und richtig wäre was er bezahlen muss.

So blöd sind die nicht den dann könnte man auch kosten für Jahresjagdscheine, Versicherung, Jagderlaubnisschein, Ausrüstung und Munition, ein geeignetes Kfz und die Stunden auf der Jagd sowie beim Zerwirken etc pp absetzen und dann kostet das den Staat richtig Geld...........
Die wissen schon warum die das als Liebhaberei einstufen!
 
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Moin!

Man braucht am Schreibtisch zwei Ablagen:

Eine im Format DIN A4 mit 31 Registern. Namentlich "Wiedervorlage".
Eine, rund oder eckig, Volumen ca. 10 l. Namentlich "Papierkorb".

Meine Wiedervorlage hat keine Register, sondern nur Daten und den Sammelordner "nmP" ("nach meiner Pensionierung"). :p

Viele Grüße

Joe
 
M

MeierHans

Guest
...Meine Wiedervorlage hat keine Register, sondern nur Daten und den Sammelordner "nmP" ("nach meiner Pensionierung")...

Das ist ja das tolle an den Mappen:
Die Möglichkeit der Codierung ist mannigfaltig!
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nebenbei: ist es nicht komisch (hier im Sinne von witzig) das die Substantivierung des Adjektivs "mannigfaltig" weiblich ist :biggrin: - also "die Mannigfaltigkeit".

Was war nochmal der Grund, warum Männer keine Cellulose...pardon...Cellulite bekommen?
 

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