Selbstjustiz durch Tierrechtler legal?

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Zitat:"Der Vorsitzende Richter am Landgericht Magdeburg, Ulf Majstrak, sagte am Mittwoch, die Angeklagten hätten das Tierwohl zum Ziel gehabt. Dies sei in Gefahr gewesen. "Sie haben genau das getan, was nötig war und was als mildestes Mittel zur Verfügung stand", sagte Majstrak. Wenn staatliche Organe ihre Arbeit nicht so machten, wie es sein sollte, sei das Eingreifen der Bürger nötig."

http://www.mdr.de/investigativ/exakt-tierbefreier-prozess-magdeburg-freispruch-100.html

Dann darf also jeder Bürger, der der Meinung ist die Behörden sind zu langsam, Selbstjustiz ausüben? Oder dürfen das nur die Guten unserer Gesellschaft
 
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Wenn man glaubt, dass irgendwo ein Unrecht geschieht, dann ist das für mich noch keine Legitimation selbst unrecht zu handeln.
Die Beweggründe verstehe ich natürlich, aber die richterliche Begründung ist mir etwas dünn. M.e. nach wäre in einem Rechtsstaat eine milde Strafe ("erhobener Zeigefinger") für den Hausfriedensbruch ok gewesen. Die "Täter" hätten ja auch das Landratsamt unter Druck setzen können (Presse etc.)

CD
 
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Gut zu wissen, wenn hier ne Bürgerwehr aufgrund der Einbrüche durch Facharbeiter aktive wird, auf welches Urteil man sich berufen kann.

Mit Gegenwehr ist ja sicher zu rechnen und. Ist nicht zufällig ne Streifen in der Nähe dauert es auch mal 45 min bis der Sportveranstaltungen Blau Weiß vor Ort ist.
 
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Die nächsten Einbrecher werden sich auch drauf berufen, das sie wirklich nur kontrolliert haben ob die Isolierung deiner Heizungsanlage der aktuellen Vo Bau entspricht...
(Zumindest ein findiger Anwalt wird auf die Idee kommen und sich auf das Urteil berufen)

Abgesehen davon wurde zwei mal eingebrochen, ob das wirklich das geringste mittel War?

Naja auf jeden Fall sollten wir uns langsam von der Idee des Rechtsstaat und der Rechtssicherheit verabschieden
 
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Kern der Aussage ist das mildeste Mittel und die Unfähigkeit der staatlichen Organe.
 
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"Wenn staatliche Organe ihre Arbeit nicht so machten, wie es sein sollte, sei das Eingreifen der Bürger nötig."

Danke!
Dann kann dieses Urteil ja 1:1 nach Berlin und Brüssel getragen werden :twisted:

IRRE!
 
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Unfassbar, darf ich mit dieser Begründung jetzt auch im Revier verdeckte Videoüberwachung verbauen? Es wurde schon einiges bei uns geklaut, die Polizei kann diesbzgl. (verstehe ich auch, die können ja nicht dauernd im Wald rumfahren) unser Eigentum nicht schützen, also ist es doch naheliegend und das mildeste Mittel, dass ich entsprechende Stellen überwache.
 
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Unfassbar!!!

Selbstjustiz und Rechtsbruch mit einer an den Haaren herbeigezogenen Begründung gerechtfertigt :no:

Es hätte diesen selbst ernannten Helden doch frei gestanden eine Anzeige zu machen und die Ermittlungen wären durch die legitimierten und vor allen originär zuständigen Stellen erfolgt.

Beileibe kein guter Tag für das Vertrauen in unsere Justiz :thumbdown:
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Mich würde es brennend interessieren, was passiert wäre, wen das Einbruchsopfer die Einbrecher kräftig mit der Schaufel geweckt hätte!
Ob das Opfer der Einbrecher auch mit dieser Begründung Freigesprochen worden wäre?
 
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Zitat:"Der Vorsitzende Richter am Landgericht Magdeburg, Ulf Majstrak, sagte am Mittwoch, die Angeklagten hätten das Tierwohl zum Ziel gehabt. Dies sei in Gefahr gewesen. "Sie haben genau das getan, was nötig war und was als mildestes Mittel zur Verfügung stand", sagte Majstrak. Wenn staatliche Organe ihre Arbeit nicht so machten, wie es sein sollte, sei das Eingreifen der Bürger nötig."

http://www.mdr.de/investigativ/exakt-tierbefreier-prozess-magdeburg-freispruch-100.html

Dann darf also jeder Bürger, der der Meinung ist die Behörden sind zu langsam, Selbstjustiz ausüben? Oder dürfen das nur die Guten unserer Gesellschaft

es war ja keine selbstjustiz, die Tierrechtler haben die Schweinerei dokumentiert, weil die Veterinärämter nicht eingegriffen haben, also gegen das Gesetz verstoßen haben.
Jeder darf solche Missstände zur Anzeige bringen, und Beweise sammeln sollte man dann natürlich auch.

Abgesehen davon ist das Tierquälerei, und davon sollten wir Jäger uns distanzieren.
 
P

Parabuteo

Guest
"Wenn staatliche Organe ihre Arbeit nicht so machten, wie es sein sollte, sei das Eingreifen der Bürger nötig."

Danke!
Dann kann dieses Urteil ja 1:1 nach Berlin und Brüssel getragen werden :twisted:

IRRE!
Mistgabeln&Fackeln! Therapeutische Nacken stützende Seile! Aerodynamische Steine! Kauft Leute kauft!
 
D

Daimler1989

Guest
Zitat:"Der Vorsitzende Richter am Landgericht Magdeburg, Ulf Majstrak, sagte am Mittwoch, die Angeklagten hätten das Tierwohl zum Ziel gehabt. Dies sei in Gefahr gewesen. "Sie haben genau das getan, was nötig war und was als mildestes Mittel zur Verfügung stand", sagte Majstrak. Wenn staatliche Organe ihre Arbeit nicht so machten, wie es sein sollte, sei das Eingreifen der Bürger nötig."...

wenn das tatsächlich die Begründung ist, dann muss man mal über Rechtsbeugung durch das Gericht nachdenken... Das Tierwohl ist m.W. noch nicht als Begründung für Notstand oder Notwehr heranziehbar.
 
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waren doch schon 2 Gerichte die so geurteilt haben. Oder hab ich das falsch verstanden?

Die Urteile gehen in Ordnung!
 

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