Jagdvergabe Unstimmigkeiten

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Hallo ich hätte mal eine Frage an die Spezialisten!!

Nehmen wir mal an es würde eine Jagd freihändig vergeben. Alle Intressenten haben ein Angebot abgegeben und sollen sich an einem Abend vorstellen. Unter den Intressenten sitzt Frau A die wiederum ein Verhältnis mit einem Jagdgenossen hat. Während sich die anderen Bewerber vorstellen setzt der Jagdgennose seine Freundin immer in kenntnis über Whats App oder SMS. Ist dies rechtens oder wäre damit die Versammlung nicht beschlussfähig?

Viele Grüße aus Franken
 
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Freihändige Vergabe ist heute üblich, im Gegensatz zu früheren Submissionen. Es ist eine nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossen. So lange der Vorstand sich ein solches Verhalten einzelner Mitglieder nicht verbittet... und verbindliche Spielregeln festlegt...

Horrido
 
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Prüfen, ob Befangenheit in Betracht kommt.
Da die Vergabe nichtöffentlich stattfindet, darf auch nichts nach außen dringen. Wenn dagegen hier klar verstoßen wurde und es dafür Zeugen gibt, könnte sich der Klageweg eröffnen. Ob der am Ende des Tages dazu führt, dass man die Jagd bekommt, steht auf einem anderen Blatt.
 
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es wird heute überall "durchgestoßen". Da wundert mich das nicht bei den Herren Jagdgenossen.
 
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In den meisten Fällen, die ich überblicke war es so, daß die Verpachtung ohne Ausschreibung erfolgte ( meist bei einem oder nur sehr wenigen Eigentümern) Im Falle einer öffentlichen Ausschreibung gab bzw gibt es „gleichere“ Kandidaten, die Unterstützer unter den Jagdgenossen haben und dann auch informiert werden bzw nicht das beste Angebot abgegeben haben müssen. Rechtlich spricht nach meiner Kenntnis nichts dagegen, praktisch ist es nicht zu ändern.
Wmh
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Pacht lässt sich nicht erzwingen. Nach welchen Spielregeln eine JG oder Eigenjagdbesitzer verpachtet und an wen ist deren Sache.
 
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Also ich sehe den Fall so wie der OberförsterFS!
Es ist eine nicht öffentliche Versammlung! Wenn der Freund der Intressentin immer über das Handy Nachrichten nach ausen sendet ist das nicht korrekt. Zumal es die andren Mitbewerber anscheinend auch spitz gekriegt haben. Überlegt sich einer den Schritt zum Rechtsanwalt!
Wie gesagt die Jagd wird er deswegen nicht bekommen aber die Versammlung oder Entscheidung dürfte nich gültig sein!

Viele Grüße aus Franken
 
A

anonym

Guest
wenn man die Jagd will, muss man eine solche Schweinerei in Kauf nehmen. Es gibt keine Ehre mehr unter Jagdgenossen und auch nicht unter Jagdpächtern. Das gabs früher auch, aber weniger. Erst als die Großkonzerne nach dem Krieg gepachtet haben gings Berg ab.
Ich hätte denen die Meinung gesagt und dankend mich verabschiedet. Nur wenn die Genossen mal böse reingefallen sind, ändert sich die Vergabe manchmal.

P.S. so eine Frau kannte ich auch mal, komisch Zufälle gibt es.
dorn
 
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Also ich sehe den Fall so wie der OberförsterFS!
Es ist eine nicht öffentliche Versammlung! Wenn der Freund der Intressentin immer über das Handy Nachrichten nach ausen sendet ist das nicht korrekt. Zumal es die andren Mitbewerber anscheinend auch spitz gekriegt haben. Überlegt sich einer den Schritt zum Rechtsanwalt!
Wie gesagt die Jagd wird er deswegen nicht bekommen aber die Versammlung oder Entscheidung dürfte nich gültig sein!

Viele Grüße aus Franken

Nur, wer will dem JG die unerlaubte Kommunikation während der nicht öffentlichen Sitzung mit seiner Freundin und Mitbewerberin nachweisen? Dass dies möglich wäre, keine Frage! Nur wer macht wegen einer Jagdverpachtung ein solches Fass auf :unbelievable: Das hätte während der Sitzung sofort unterbunden werden müssen. Im Nachhinein dürfte das schwierig werden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Es ist ja Aussage genug, wenn das während der Versammlung geduldet wird. Viele derartige "Vergaben" sind ja nur Theaterstücke um den Schein zu wahren.
 
A

anonym

Guest
Mimimimi.... er hat was mit der und hat geratscht ...mimimimi

Sorry, wenn so etwas vorher bekannt ist, muss ich entsprechende Maßnahmen vorher ergreifen, indem ich die anderen maßgeblichen Jagdgenossen vorher auf meine Seite ziehe.

Befangenheit: natürlich ist er befangen, aber er darf das auch sein. Er ist ja kein gewählter Vertreter, sondern vertritt seine eigenen Interessen in der Jagdgenossenschaftssitzung. Natürlich ist das Aufheben der Nicht Öffentlichkeit nicht in Ordnung, aber wenn ich mich für eine Jagd bewerbe, mache ich das nicht am Tag der Vorstellung, sondern in den Wochen vorher, in denen ich „um die Häuser“ ziehe, mit den maßgeblichen Personen spreche, mich und meine Mannschaft vorstelle, ein Konzept darstelle, Probleme feststelle und Lösungsvorschläge unterbreite usw.

Frau A hat ein Verhältnis mit einem Jagdgenossen, ok, seine Stimme hat sie, wenn er die Flächenmehrheit hat, wäre eine Angebotsabgabe eh überflüssig. Er darf seiner Freundin natürlich die Jagd geben.

Hat er nicht die Mehrheit, muss ich als Gegenbewerber schauen, dass er überstimmt wird.

Die WhatsApperei ist nicht in Ordnung, aber sorry, Ihr habt es vorher verpennt oder sie hat einfach die besseren Beziehungen und deshalb die Jagd bekommen.

Wenn Ihr versuchen solltet, die WhatsApperei als Grund für eine Unzulässigkeit der Versammlung heranzuziehen, wird das zur Folge haben, dass ihr die Jagd nicht bekommt. Weil Jagdgenossen wollen keine STreithammel als Pächter und den Stempel habt ihr dann. Vielleicht bekommt dann Frau A die Jagd nicht mehr, aber in den umgebenden Revieren braucht ihr euch dann auch nicht mehr zu bewerben, es spricht sich rum.

Dumm gelaufen.
 
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Mimimimi.... er hat was mit der und hat geratscht ...mimimimi
Wenn Ihr versuchen solltet, die WhatsApperei als Grund für eine Unzulässigkeit der Versammlung heranzuziehen, wird das zur Folge haben, dass ihr die Jagd nicht bekommt. Weil Jagdgenossen wollen keine STreithammel als Pächter und den Stempel habt ihr dann. Vielleicht bekommt dann Frau A die Jagd nicht mehr, aber in den umgebenden Revieren braucht ihr euch dann auch nicht mehr zu bewerben, es spricht sich rum.
Da muss ich für den hypothetischen Fall sagen: Zu Recht!

Das ist ein typisch deutsches Problem. Der hat was ich haben will da muss ich klagen, oder anschwärzen oder oder…

… er bekommt es nur weil er mit xy im Bett geht weil er/sie schreibt Watsapp.


Das muss ich im mal rumtratschen kann ja nicht so gehen.

Ich muss wirklich sagen. Zu Recht hast du/ihr die Pacht nicht bekommen. Auf solche Spielchen hat normalerweise keiner Lust.
 
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1 Apr 2013
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Mimimimi.... er hat was mit der und hat geratscht ...mimimimi

Sorry, wenn so etwas vorher bekannt ist, muss ich entsprechende Maßnahmen vorher ergreifen, indem ich die anderen maßgeblichen Jagdgenossen vorher auf meine Seite ziehe.

Befangenheit: natürlich ist er befangen, aber er darf das auch sein. Er ist ja kein gewählter Vertreter, sondern vertritt seine eigenen Interessen in der Jagdgenossenschaftssitzung. Natürlich ist das Aufheben der Nicht Öffentlichkeit nicht in Ordnung, aber wenn ich mich für eine Jagd bewerbe, mache ich das nicht am Tag der Vorstellung, sondern in den Wochen vorher, in denen ich „um die Häuser“ ziehe, mit den maßgeblichen Personen spreche, mich und meine Mannschaft vorstelle, ein Konzept darstelle, Probleme feststelle und Lösungsvorschläge unterbreite usw.

Frau A hat ein Verhältnis mit einem Jagdgenossen, ok, seine Stimme hat sie, wenn er die Flächenmehrheit hat, wäre eine Angebotsabgabe eh überflüssig. Er darf seiner Freundin natürlich die Jagd geben.

Hat er nicht die Mehrheit, muss ich als Gegenbewerber schauen, dass er überstimmt wird.

Die WhatsApperei ist nicht in Ordnung, aber sorry, Ihr habt es vorher verpennt oder sie hat einfach die besseren Beziehungen und deshalb die Jagd bekommen.

Wenn Ihr versuchen solltet, die WhatsApperei als Grund für eine Unzulässigkeit der Versammlung heranzuziehen, wird das zur Folge haben, dass ihr die Jagd nicht bekommt. Weil Jagdgenossen wollen keine STreithammel als Pächter und den Stempel habt ihr dann. Vielleicht bekommt dann Frau A die Jagd nicht mehr, aber in den umgebenden Revieren braucht ihr euch dann auch nicht mehr zu bewerben, es spricht sich rum.

Dumm gelaufen.
@******,
ich gebe dir in dem Zitierten voll und ganz Recht. Aber wir oder ich haben uns nicht um dieses Revier beworben! Mir ist es nur von einem Bewerber mitgeteilt worden. Übrigens wurde das Revier nicht vergeben sondern die Entscheidung vertagt! Das mit mi mi mi bringt überhaupt nichts bei dem Thema da es um Recht und Fakten geht!!!! Letztendlich kann dies für den Vorstzenden sehr unangenehm werden wenn der eine oder andere Bewerber einen Rechtsanwalt zu Rate zieht!

Viele Grüße aus Franken
 
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Das kann gar nichts für den Vorsitzenden werden. Wäre ich Vorsitzender hätte ich als Spielregel vor Beginn der Versammlung festgelegt, dass Telefone ausgeschaltet werden und auf dem Tisch liegen. Aber das steht nirgendwo geschrieben.
Wenn die , nicht zum Zuge gekommenen, Interessenten sich lächerlich machen wollen, können sie ruhig einen Anwalt einschalten. Wie einige Vorposter schon schrieben, wird das Ergebnis sein, dass man sie weit und breit nicht berücksichtigen wird.

Horrido
 

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