Mimimimi.... er hat was mit der und hat geratscht ...mimimimi
Sorry, wenn so etwas vorher bekannt ist, muss ich entsprechende Maßnahmen vorher ergreifen, indem ich die anderen maßgeblichen Jagdgenossen vorher auf meine Seite ziehe.
Befangenheit: natürlich ist er befangen, aber er darf das auch sein. Er ist ja kein gewählter Vertreter, sondern vertritt seine eigenen Interessen in der Jagdgenossenschaftssitzung. Natürlich ist das Aufheben der Nicht Öffentlichkeit nicht in Ordnung, aber wenn ich mich für eine Jagd bewerbe, mache ich das nicht am Tag der Vorstellung, sondern in den Wochen vorher, in denen ich „um die Häuser“ ziehe, mit den maßgeblichen Personen spreche, mich und meine Mannschaft vorstelle, ein Konzept darstelle, Probleme feststelle und Lösungsvorschläge unterbreite usw.
Frau A hat ein Verhältnis mit einem Jagdgenossen, ok, seine Stimme hat sie, wenn er die Flächenmehrheit hat, wäre eine Angebotsabgabe eh überflüssig. Er darf seiner Freundin natürlich die Jagd geben.
Hat er nicht die Mehrheit, muss ich als Gegenbewerber schauen, dass er überstimmt wird.
Die WhatsApperei ist nicht in Ordnung, aber sorry, Ihr habt es vorher verpennt oder sie hat einfach die besseren Beziehungen und deshalb die Jagd bekommen.