Jagdvergabe Unstimmigkeiten

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@ OF Also betreibt man lieber in eigener Sache erfolgreiche Kleinkorruption?

Mich hat kürzlich ein "Kandidat" gefragt, was er tun könne, um auf der Warteliste weiter nach vorne zu rücken. Tja, nach dieser Frage wird die Warteliste immer länger - für ihn.


Vielleicht hat der arme Teufel das nur ehrlich gemeint.
;-)


Manche Herrschaften kosten Ihre Macht schon aus, aber das geht fast jedem so.;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Schon klar, in Beamtenkreisen sind Beziehungsgeflechte, mehr oder weniger große Gefallen schlicht undenkbar. haha

Deshalb laden bei mir die Oberförster die Ministeriumsleute und Jagdbehörden zur Jagd und so mancher hat es dann schon in den Referatssessel geschaft bzw. seinen Abschussplan auf dem kleinen Dienstweg nachkorrigiert. Auch findet so mancher Mediziner oder Rechtsanwalt überraschend schnell eine Jagdgelegenheit, nachdem er das Knie des Beamten gespiegelt oder sein Fahrverbot abgewendet hat.

Wenn mir jetzt hier noch einer erzählt der Beamte würde Jagdeinladungen und Jagderlaubnisse nur vorsatz- und vorurteilsfrei vergeben, ohne Ansehen der Person, deren Stellung und Funktion, dann fall ich vor Lachen vom Stuhl.
 
A

anonym

Guest
Hallo ******!!!
Darf ich dich mal dran erinnern was Du da geschrieben hast!!!!!
Mit den beamtenrechtlichen Sachen hast Du vollkommen Recht:thumbup::thumbup:!
War schlecht formuliert!:thumbdown:

Viele Grüße aus Franken

@von-hollerbusch:

Vielleicht hast Du mich da missverstanden. Ich sehe da keinen Widerspruch.

Fall 1: der Jagdgenosse. Der normale Jagdgenosse in der Jagdgenossenschaftsversammlung ist weder ein gewählter Vertreter, noch ein Beamter, noch sonst etwas. Er ist normaler Bürger, der sein eigenes Jagdrecht vergeben will. Wenn er nun sein Jagdrecht an Frau A. vergeben will, weil er ihr zugetan ist, ist das sein gutes Recht. Er ist "befangen" (weil er Frau A mag), aber das darf er auch sein. Er vergibt ja sein eigenes Recht und nicht das Recht von Dritten. Er ist nicht gewählt (als Vorsitzender). Wäre er Vorsitzender, sähe das anders aus, da besteht die Befürchtung der Befangenheit und dürfte beispielsweise die Sitzung nicht leiten, weil er durch seine mögliche Befangenheit Einfluss auf den Sitzungsverlauf nehmen könnte.

Einfach mal als Beispiel:
- Ich besitze einen Autoanhänger. Er gehört mir. Jetzt kommen zwei Leute, die wollen ihn sich für Samstag leihen. Frau A, die mag ich und Herr B, da bin ich neutral. Wem gebe ich dem Hänger? Klar, Frau A.
- Oder: Ich besitze mit 3 Nachbarn zusammen einen Anhänger. Frau A und Herr B wollen ihn Samstag leihen. Wir drei Nachbarn besprechen uns, wer ihn bekommt und stimmen darüber ab. Ich stimme für Frau A, weil ich die mag, mein Drittel des Hängers "hat sie". Und natürlich versuche ich meine Nachbarn auch zu überreden, den Hänger Frau A zu geben. Alles legitim. Wenn Herr B weiss, dass ich Frau A mag, steht es ihm frei, meine Nachbarn zu überreden, für ihn zu stimmen. Dann werde ich halt überstimmt. So what?
- Aber: Ich verwalte den Anhänger eines Vereins. Frau A und Herr B wollen ihn Samstag leihen. Ich "mag" Frau A. Da dürfte ich aber, weil die Befürchtung der Befangenheit besteht, nicht über den Anhänger entscheiden, weil es nicht meiner ist, sondern der des Vereins.

Was natürlich nicht in Ordnung war, um zum Beispiel zurückzukommen, ist dass der Jagdgenosse durch seine WhatsApperei die Nichtöffentlichkeit der Sitzung aufgehoben hat, aber das hatte ich schon geschrieben.

Fall 2: Frau A überredet den OberförsterXY (nein, nicht den VS !!!!) mit süssem Augenaufschlag (oder mehr), ihm eine Jagdgelegenheit zu geben. Ganz anderer Fall. Denn OberförsterXY vergibt nicht sein eigenes Jagdrecht, sondern das eines Dritten (seines Dienstgebers). In dem Fall besteht die Befürchtung, dass OberförsterXY aufgrund seines "Zugetanheit" mit Frau A befangen ist und die Vergabe der Jagdgelegenheit nicht sachlichen Kriterien entsprechen erfolgen würde.

Fall 3: Der Gemeinderat entscheidet über die Jagdpachtvergabe, stellvertretend für die Jagdgenossenschaft. Einer der Gemeinderäte bewirbt sich selbst. Er darf natürlich nicht über die Jagdpachtvergabe mitstimmen, weil er die Entscheidung nicht im Sinne der Jagdgenossenschaft, sondern in seinem Sinne treffen würde. Deshalb ist es Usus (zumindest bei uns), dass in der Diskussion und bei der Abstimmung der betreffende Gemeinderat seinen Stuhl einen Meter vom Tisch zurückschiebt, um sich so auch optisch aus der Entscheidung zu nehmen.

Zusammenfassend:
Es sind hier zwei paar Stiefel. Der Jagdgenosse entscheidet über sein eigenes Jagdrecht. Der Oberförster und der Gemeinderat über das Recht eines Dritten. Der Jagdgenosse darf befangen sein, der Oberförster und der Gemeinderat nicht.


Mal so ganz nebenbei:
Ich kenne den folgenden Fall: Forstamtsleiter X hatte ein Verhältnis mit Frau Y, die sich um eine Jagd beworben hat. X war in der Entscheidung maßgeblich beteiligt. "Natürlich" hat sie sie bekommen. Und X. wurde mit Y. am Abend nach der Entscheidung beim Candle-Light-Dinner gesehen. Leider hatte keiner der anderen Bewerber die Eier in der Hose, hier entsprechend tätig zu werden und sei es nur, eine entsprechende Anfrage im Stadtrat zu initiieren. Aber dann darf man sich anschließend nicht beschweren. Ich hätte hier für ordentlich Wirbel gesorgt.
 
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Netter Faden. Meine ich wirklich:)

Ich finde es auch nicht "besonders" für Korruption nicht empfänglich zu sein, sondern normal. Das muss so sein.

Und ich bin sehr froh, dass ich niemand aus privaten Abhängigkeiten eine Jagdmöglichkeit verschaffen muss oder dass die Einladung zur Jagd meine Karriere beeinflussen könnte, da ich mir meiner beruflichen Stellung sehr zufrieden bin.:)
 
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Schon klar, in Beamtenkreisen sind Beziehungsgeflechte, mehr oder weniger große Gefallen schlicht undenkbar. haha
Wenn mir jetzt hier noch einer erzählt der Beamte würde Jagdeinladungen und Jagderlaubnisse nur vorsatz- und vorurteilsfrei vergeben, ohne Ansehen der Person, deren Stellung und Funktion, dann fall ich vor Lachen vom Stuhl.

Mach das bloß nicht. Ärzte behandeln nur gegen Bockabschuss richtig! Ansonsten heißt es: kommen sie im November wieder, da machen wir die Termine für nächstes Jahr!
Wenn du Kassenpatient bist: Schauen sie mal im Herbst 20xx vorbei.


Wenn man sich so um die drei Ha streitet bei denen man zahlt und das Wildbrett ist noch nicht mal dabei. Es gibt auch noch andere Hobbys: Sportliches schießen, Angeln, Pilze sammeln …
Man muss seine Schwester/Tochter nicht gleich verprostituieren!
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Mit dem Arzttermin ist es wie mit der Jagdgelegenheit. Beziehungen schaden nur dem, der keine hat. Oder ganz nach Max Streibl: Saludos Amigos :biggrin:

Das sollte auch nicht als Beamtenschelte verstanden werden, das sind einfach Grundprinzipien der menschlichen Gesellschaft und wer denkt, die würden irgendwann entfallen, liegt falsch. Die Hälfte meiner Freunde, die Mitglied in einer Partei sind, sagen auch sie wären das wegen der Beziehungen und dem daraus resultierenden günstigeren Verlauf der beruflichen und geschäftlichen Entwicklung.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Und ich bin sehr froh, dass ich niemand aus privaten Abhängigkeiten eine Jagdmöglichkeit verschaffen muss oder dass die Einladung zur Jagd meine Karriere beeinflussen könnte, da ich mir meiner beruflichen Stellung sehr zufrieden bin.:smile:

Glückwunsch, stelle dir mal vor du wärst Schauspieler und hättest vor Weinstein das Knie freimachen müssen :biggrin:
 
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Zitat ******:
Mal so ganz nebenbei:
Ich kenne den folgenden Fall: Forstamtsleiter X hatte ein Verhältnis mit Frau Y, die sich um eine Jagd beworben hat. X war in der Entscheidung maßgeblich beteiligt. "Natürlich" hat sie sie bekommen. Und X. wurde mit Y. am Abend nach der Entscheidung beim Candle-Light-Dinner gesehen. Leider hatte keiner der anderen Bewerber die Eier in der Hose, hier entsprechend tätig zu werden und sei es nur, eine entsprechende Anfrage im Stadtrat zu initiieren. Aber dann darf man sich anschließend nicht beschweren. Ich hätte hier für ordentlich Wirbel gesorgt.

Ich verstehe Eure Aufregung nicht!
Mich interessiert überhaupt nicht, wer mit wem ein Verhältnis hat. Hier nicht "tätig zu werden" ist, für mich, keine Frage von Eiern in der Hose , sondern von Anstand. Hier fehlt nur noch der Hinweis auf eine "anonyme" Anfrage, dann wäre der Kohl, für mich, richtig fett.
Übrigens ist es weder strafbar ein Verhältnis zu haben, noch als Gemeinderat (mit Verhältnis) an Abstimmungen teil zu nehmen. Anständig ist es, wenn man selbst betroffen ist, auf eine Sitzungsteilnahme mit Abstimmung zu verzichten.

Horrido
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Hatte mich vor Jahren mal um das Eigenjagdrevier einer Kommune beworben, das war auch nur ne Lachnummer.

Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt, "Verpachtung ausschließlich nach Gebotshöhe", das wurde mir auch im Immobilienamt mündlich im Brustton der Überzeugung noch einmal bestätigt und dann wurde nicht mal das Ergebnis öffentlich verkündet, geschweige denn die erfolglosen Bieter ohne eigene Nachfrage informiert.

Gut ich wusste schon vorher, dass der Vorpächter "sehr fest im Sattel saß", aber zugegeben stieß mir das aufgeführte Theaterstück damals doch mächtig auf. Letztendlich steckt man ja doch Mühe, Aufwand und Überlegung in so eine Bewerbung. Aber mehr als ein Theaterstück war es halt nicht.
 
A

anonym

Guest
Mich interessiert überhaupt nicht, wer mit wem ein Verhältnis hat.

Da bin ich völlig bei Dir.

Hier nicht "tätig zu werden" ist, für mich, keine Frage von Eiern in der Hose , sondern von Anstand. Hier fehlt nur noch der Hinweis auf eine "anonyme" Anfrage, dann wäre der Kohl, für mich, richtig fett.
Übrigens ist es weder strafbar ein Verhältnis zu haben, noch als Gemeinderat (mit Verhältnis) an Abstimmungen teil zu nehmen. Anständig ist es, wenn man selbst betroffen ist, auf eine Sitzungsteilnahme mit Abstimmung zu verzichten.

Nun, das sehe ich nicht ganz so.

Am Beispiel des Forstamtsleiters: (ich spare mir im Folgenden die jeweils weibliche Form, wer mag, kann sie sich dazudenken):

Der Forstamtsleiter ist Angestellter der Stadt und hat im Hinblick auf die richtige Verwendung öffentlicher Mittel, im Hinblick darauf, ob der neue Pächter die Jagd im Interesse des Verpächters ausübt, usw. von seinem Dienstgeber den Auftrag erhalten, für die zu verpachtende Jagd den richtigen Pächter aus den Bewerbern auszuwählen.
Der "richtige" Pächter ist der, der nach den objektiven Kriterien geurteilt, im Hinblick auf Engagement, Erfahrung, Fachwissen und auch nach der Höhe des wirtschaftlichen Angebots den idealen Kandidaten darstellt.

Ich denke, bis hierhin sind wir uns einig.

Entscheidend ist hier das Wort "objektiv". Er muss, nach Definition der Maßstäbe, diese Maßstäbe objektiv an alle Bewerber legen.
Im Hinblick auf die Bewerberin, mit der er ein Verhältnis hat, ist dies schlicht nicht möglich, weil ihm hier unterstellt werden muss, dass ihm hier die Objektivität fehlt. Insofern hätte sich der Forstamtsleiter aus diesem Prozess herausnehmen müssen, was er nicht hat. Hätte er in diesem Prozess darauf hingewiesen, dass er mit der Frau ein Verhältnis hat (ich schreibe absichtlich "Verhältnis", weil beide verheiratet waren, aber nicht miteinander), hätten die Gremien diesen Umstand in ihrer Entscheidung berücksichtigen können.

Da hat dem Forstamtsleiter (zumindest) schlicht der Anstand gefehlt, um Deine Worte zu wählen, bei diesem Prozess mit offenen Karten gegenüber den Entscheidungsgremien zu spielen oder sich besser ganz herauszunehmen. Man könnte auch sagen, dass dies im Rahmen seiner dienstlichen Verpflichtungen eine schwerwiegende Verfehlung war (im arbeitsrechtlichen Sinne). Aber bleiben wir beim Anstand.

Die entscheidende Frage ist ja nun, wie geht man mit fehlendem Anstand um. Man kann ihn einfach hinnehmen. Dann besteht aber die Gefahr, dass dieses Verhalten zum Standard wird. Da stellt sich die Frage, möchte man dies? Möchten wir dies bei der Jagdpachtvergabe, möchte man fehlenden Anstand als Standard bei Behördenmitarbeitern?
Wenn ja, blickt man drüber hinweg.
Wenn nein, muss man halt was tun.
 
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Was ein Verhältnis ist, weiß ich auch;-).
Du meinst also der hätte zu seinem Dienstherrn gehen und sagen sollen, ich habe ein Verhältnis mit einem/einer der Bewerber?
Aus Deiner Sicht, wie willst Du mangelnde Objektivität beweisen? Woran machst DU die Eignung fest? Anzahl der Jagdscheine, Anzahl vorheriger Pachtverhältnisse, Liquidität??? Und bei der Sache mit dem Verhältnis, bliebe Dir ja nur die Denunziation und das würdest Du tun? Wenn z.B. in der Ausschreibung steht, dass man nicht an das Höchstgebot gebunden ist, kann fast alles passieren, so ist das nun einmal...

Horrido
 
A

anonym

Guest
Was ein Verhältnis ist, weiß ich auch;-).
Du meinst also der hätte zu seinem Dienstherrn gehen und sagen sollen, ich habe ein Verhältnis mit einem/einer der Bewerber?
Aus Deiner Sicht, wie willst Du mangelnde Objektivität beweisen? Woran machst DU die Eignung fest? Anzahl der Jagdscheine, Anzahl vorheriger Pachtverhältnisse, Liquidität??? Und bei der Sache mit dem Verhältnis, bliebe Dir ja nur die Denunziation und das würdest Du tun? Wenn z.B. in der Ausschreibung steht, dass man nicht an das Höchstgebot gebunden ist, kann fast alles passieren, so ist das nun einmal...

Horrido

ich muss das ja glücklicherweise nicht festmachen, das ist sein Job.
Nun, er hätte zum Dienstherrn gehen können und sagen, dass er sich aus persönlichen Gründen als befangen ansieht.
Dann würde jeder Dienstherr ihn dort rausnehmen.

Ach, das hässliche Wort „Denunzation“ und der Makel der dann demjenigen anhängt. Neudeutsch in anderen Bereichen „whistleblowing“ genannt.

Der Umgang mit Menschen, die Fehlverhalten aufdecken, ist in Deutschland etwas merkwürdig. Da bekommt der „Denunziant“ den Makel, wobei nicht hinterfragt wird, wer für die Erforderlichkeit des denunzierens denn verantwortlich ist. Denn das liegt ja wohl beim Verursacher. Leider habe ich damit beruflich genug zu tun.

Ich war kein Mitbewerber, insofern stellt sich für mich die Frage auch nicht.

Wäre ich einer gewesen, hätte ich ihm ans Bein gepisst, zumal ich die jagdliche Kompetenz der Gewinnerin und die der Mitbewerber kenne. Ob ich ihn beim Dienstherrn angeschwärzt hätte oder ihm im persönlichen Gespräch meine Meinung gesagt hätte und abhängig von seiner Reaktion weitere Schritte eingeleitet hätte, glaub ich eher nicht. Aber damals war ich auch noch ein wenig ungestümer. Aber ich hätte dafür gesorgt, dass ihm diese Dreistigkeit ein paar schlaflose Nächte bereitet. Das zumindest. :biggrin:
 
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...klug war der Kollege Forstamtsleiter X jedenfalls nicht und wenn er eine jagdlich inkompetente Diana zum Zuge kommen lies aus persönlichen Gründen, dann würde ich an Untreue denken (was ja auch sonst zu ihm passen würde:))
 

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