Ich habe fertig :D

Registriert
19 Jan 2014
Beiträge
1.311
Hi,
der Vorteil eines brauchbaren Hundes ist, dass du ihn über Deine Jagdversicherung versichert hast und keine extra Hundehaftpflicht brauchst. Zudem verringert sich in einigen Städten die Hundesteuer. Ich spare so ca. 100 € pro Jahr.
Peter
 
A

anonym

Guest
Das ist relativ klar geregelt, was brauchbar im Sinne des Gesetzes und von Versicherungsbedingungen heißt. Der Hund muß einen bestandene Prüfung nachweisen. Das kann Vollgebrauch, aber auch Schweiß- , Bauhund-, oder Stöberhundprüfung sein.

Horrido

Nein, ist es bei der Gothaer eben nicht. Laut telefonischer Auskunft des Versicherungsvertreters reicht, wenn ein Jagdpächter oder Jagdaufseher oder eine sonstige fachkundige Person bestätigt, dass der Hund z.B. eine Schweißfährte arbeiten kann oder eine Ente bringen kann. Das war der Originalwortlaut - was immer man unter so einer "Wichiwaschi"-Aussage verstehen mag. Thema ist sowieso wie schon gesagt erledigt.
 
Registriert
16 Jun 2016
Beiträge
312
Nein, ist es bei der Gothaer eben nicht. Laut telefonischer Auskunft des Versicherungsvertreters reicht, wenn ein Jagdpächter oder Jagdaufseher oder eine sonstige fachkundige Person bestätigt, dass der Hund z.B. eine Schweißfährte arbeiten kann oder eine Ente bringen kann. Das war der Originalwortlaut - was immer man unter so einer "Wichiwaschi"-Aussage verstehen mag. Thema ist sowieso wie schon gesagt erledigt.

Moin Muffelchen,

man ersetze das Wischiwaschi einfach durch den Originaltext von der Gothaer-Homepage und schon ist man safe...

Dort steht geschrieben:

Zitat
Jagdlich brauchbare Hunde
Jagdlich brauchbare Jagdhunde sind in unbegrenzter Anzahl auch außerhalb der Jagdausübung mitversichert.

Ein Hund ist jagdlich brauchbar, wenn er eine entsprechende Brauchbarkeitsprüfung abgelegt hat oder z. B. ein Hundeobmann, Hegeringleiter oder Revierpächter bestätigt, dass der Hund jagdlich geführt wird.
Zitat Ende


Grüße
Uwe
 
A

anonym

Guest
Nein ist man nicht, denn:


....oder z. B. ein Hundeobmann, Hegeringleiter oder Revierpächter bestätigt, dass der Hund jagdlich geführt wird.

Jagdlich geführt --> das ist ein dehnbarer Begriff, denn mir selbst der Versicherungsberater der Gothaer nicht definieren konnte.

Aber kann und ist mir jetzt auch egal. Ich habe mich entschieden.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
128
Zurzeit aktive Gäste
537
Besucher gesamt
665
Oben