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anonym
Guest
Da es ein privater Verkäufer ist, ist das Versandrisiko grundsätzlich beim Käufer. https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
500 Bewertungen auf privat sind jetzt nicht so selten, ich hab auch um die 400 auf egun. Wenn man sich die Bewertungen anschaut, hat er auch einiges eingekauft - da gehts mir nicht anders - hab schon viele Kleinigkeiten gekauft... summiert sich mit der Zeit, wenn ein guter Büma über 100km weg ist.
Ich würd sagen Pech gehabt. Zurückgeben muss er dir gar nichts, wenn ist das alles freiwillig.
Der Gefahrenübergang liegt zwar beim Käufer, dennoch muss der Verkäufer ja den Versand nachweisen.
Dafür gibt es Quittungen mit Sendungsnummern beim Spediteur.
Wäre ja noch schöner einfach behaupten zu können, dass man sie losgeschickt hat, das aber nicht nachweisen muss.
Das was du meinst gilt nur, wenn er die Ware losgeschickt hat und nun beschädigt oder gar nicht ankommt, dann hat der Käufer Pech und muss sich kümmern.
Ich würde die volle Summe zurückverlangen, aber auch spätestens noch bis Ende Oktober warten.
Danach Mahnung, in Verzug setzen etc. pp.
Rechtsstreite wurden schon wegen Pfennigen geführt, wer natürlich die Kohle in Überfluss hat, soll die Hunnis wegwerfen, aber den Tipp geben, die Sache auf sich beruhen zu lassen ist ja wohl unhaltbar...