Es geht darum, dass die Versicherung des Hundeführers nicht belastet wird. Warum muss meine Haftpflicht zahlen, wenn das Auto vom Geschädigten eh Vollkasko versichert ist?
Geht hier eher darum die Arbeit der Hundeführer zu erleichtern und diese ggf. Beim "Schaden am Hund" nicht im Regen stehen zu lassen (Versicherung kündigt den Vertrag weil zu oft in Anspruch genommen oder passt die Gebühren an usw) . Für die meisten ist es liebhaberei und die machen das für nen paar € Futtergeld oder ganz aus Spaß an der Freude.
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Moin,
ich fürchte, dass der Begriff "Haftpflicht" immer noch nicht jedem wirklich klar ist.
Dies bedeutet - wie @ Ips typographus bereits erläutert hat - dass man den Schaden, den man (fahrlässig oder vorsätzlich) angerichtet hat, zu ersetzen verpflichtet ist, man h a f t e t dafür, es beseht eine Haftpflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder sonstigen Gesetzen.
Von demjenigen, der einen für einen Schaden für verantwortlich hält, in Anspruch genommen zu werden, kann sehr unangenehm und teuer werden, weshalb der kluge Bürger für die Risiken des täglichen Lebens eine Haftpflichtversicherung, für spezielle Risiken wie etwa die Jagd oder Hundehaltung - eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließt bzw. abschließen muss (Jagd, Kfz).
Haftpflichtversicherungen gewähren Versicherungsschutz bei fahrlässigem Verhalten der versicherten Person(en) Das bedeutet, dass sie gegen den oder die Versicherungsnehmer von Dritten geltend gemachten Ansprüche prüfen und ggf. befriedigen, aber auch im Zweifel einen Prozess zur Abwehr unberechtigter Ansprüche begleiten und finanzieren.
Einen e i g e n e n Schaden des Versicherungsnehmers ist vom Umfang des Versicherungsschutzes einer Haftpflichtversicherung regelmäßig nicht umfasst.
Hierfür ist im Fall des Kfz. die Kaskoversicherung, bei Personenschäden des Versicherungsnehmers die Unfallversicherung zuständig, bei der es ausschließlich darum geht, Eigenschäden der Versicherten zu befriedigen.
Wenn also bei einem Kfz-Unfall Person X "schuld ist", so hat er die Kosten des Geschädigten zu tragen (bzw. die Versicherung des X).
Die Kosten mögen bei der gleichen oder eine anderen kaskoversichert sein oder nicht - sie sind entstanden und müssen der geschädigten Seite ersetzt werden. Und - keine Angst, die geschädigte Seite wird nicht zwei Mal entschädigt, jedenfalls nicht, so lange die geschädigte Seite keinen Betrug begeht.