Wolf im LK Heilbronn nachgewiesen

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Laut Rotkäppchen gehen, Sie mit nem Bauch voll Wackersteinen unter, ob dir das aber weiterhilft ??

:cool:


:bye:

Mann Mann, das waren die sieben Geißlein! :no:
Rotkäppchen war die Nummer mit der Rentenersparnis durch gezielten Wolfseinsatz!
Gut, ging schief, weil auch eine potentiele Beitragszahlerin dran glauben musste!

Allerdings gab's dank einem JÄGER (! sic.) quasi ein reset.
Für die 2-Beiner, nicht für den Wolf.

Wahrscheinlich versaute der (Jäger, kein JägerX!!!) damals unseren Ruf nachhaltig!
Andersherum: wer den pöhsen Wolf schütz gefährdet wehrlose Senioren und hilfsbereite Mädchen!

So, darüber denkt nach! Jetzt wisst Ihr 's und ich kann mich nicht um alles kümmern!
Und weiter zum Thema.....
 
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Der Wolf ist nur so böse wie ihn Nanu und Petting werden lassen, also gar nicht niemals net nää , egal was er macht !!! Grüße + WMH , Olli
 
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Die Wölfe wandern seit 2 Jahren durch Widdern-Ukessach.
und bis auf 3 gerissene Schafe ist nichts passiert.
Die jetzigen Wölfe wurden auch ein paar mal gesichtet.
 
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Moin!

Ich finde es bezeichnend, dass wieder Leute den Blödsinn erzählen, die Übernahme ins Jagdrecht würde es erlauben, schneller auf irgendwelche Probleme reagieren zu können ... :roll: Das zeugt von fundamentaler Ahnungslosigkeit in Bezug auf die derzeitige rechtliche Situation und die sich bei Doppelzuständigkeiten ergebenden Probleme - oder diese Probleme sollen erzeugt werden, was natürlich auch sein kann und aus den Leuten, die sowas fordern, schlichtweg A...l... machte, weil sie die Probleme absichtlich verschärfen.

Viele Grüße

Joe
 
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Ich bin mir persönlich zwar nicht sicher ob die Übernahme des Wolfes ins Jagdrecht der richtige Schritt ist.

Aber wenn man das JWMG, hier im Besonderen §7 Abschnitt 2 Punkt 2 anschaut erfüllt der Wolf die dort genannten Bedingungen um dem JWMG unterstellt zu werden absolut. Damit führt zumindest in Baden-Württemberg für mich kein Weg an diesem Schritt vorbei, alles andere ist Willkür.
 
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Moin!

Da hast Du Recht, aber die Situation in BW mit dem JWMG ist eine besondere. Und die Tatsache, dass er nach den Kriterien des Gesetzes unter selbiges fällt heisst ja nicht automatisch, dass das eine Problemlösung erleichtert (wie lt. Artikel propagiert). Ich kenne auch die Details in BW nicht: wie ist denn die Konkurrenz zwischen JWMG und den Naturschutzgesetzes (Landes-, Bundes- und internationale Ebene) geregelt? In anderen Ländern blockieren die sich gerne mal und das Beispiel Sachsens zeigt, dass da einige Probleme durch die Doppelunterstellung erst entstehen ...

Viele Grüße

Joe
 
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Arten die streng geschützt sind (BnatG, Anhang IV Richtlinie 93 EWG und 2009/147) werden in das Schutzmanagement des JWMG aufgenommen. Dies schließt eine Jagdzeit aus, gibt den Bestimmungen der Naturschutzgesetze Vorrang und verpflichtet die Jäger insbesondere zum Monitoring und zur Mitwirkung an Fachkonzepten.

Die Entscheidung über die Aufnahme ins Jagdrecht wird von der obersten Jagdbehörde in Übereinstimmung mit der obersten Naturschutzbehörde getroffen. Das Parlament ist dazu nicht zu hören.
 
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Granite hat die Rechtslage korrekt beschrieben. Durch die Aufnahme einer Tierart ins JWMG ändert sich hinsichtlich der Managementmöglichkeiten nichts, solange die Tierart der „Schutzschale“ zugeordnet ist. Es wird also auch nicht einfacher, einen Wolf zu erlegen, weil das Naturschutzrecht vorgeht. Also nur G‘schäwtz im Landtag.
 
A

anonym

Guest
Tu Felix Austria
Schauen wir nach Austria



Moin!

Ich finde es bezeichnend, dass wieder Leute den Blödsinn erzählen, die Übernahme ins Jagdrecht würde es erlauben, schneller auf irgendwelche Probleme reagieren zu können ... ...
Joe


Nachdem jetzt feststeht, nachdem sich die Bundes-Umweltministerin, die Landwirtschaftsminister der Länder sich in diesem Herbst bei ihrer Tagung in Lüneburg darauf geeinigt haben, daß

- ganze Problem-Wolfs-Rudel in Deutschland aus der Natur entnommen werden,

behaupte ich, daß einzig und allein der Jagdberechtigte sinnvollerweise, diese Aufgabe übernimmt.

Wer sonst ist willens und in der Lage beim existierenden Revier-Jagdsystem künftig ansonsten auch noch

- die allfällige Obergrenze unkontrolliert einwandernder Wolfs-Rudel zu garantieren und
- allfällige wolfsfreie Zonen in Bayern dort freizuhalten, wo der Schutz der Landbevölkerung, der Landwirte, von Kindern, die ihre Hunde z.B. im Krahner Busch in Brandenburg ausführen, Touristinnen, die des nachts in bayer. Naturschutz-Gebieten joggen, der Weide- und Haustiere rundum im Land, etc., etc. bei der Güterabwägung Wolf - Mensch Priorität hat.

Das ist alles nur möglich, sobald die Problem-Wolfs-Rudel im Jagdgesetz auftauchen.

Klar - die Forstfraktion will sich bei dieser Aufgabe nicht einmischen und winken ab. Bedeutet ja Mehrarbeit, stundenlang auch noch unbezahlt auf den Problem-Wolf im Staatsjagdrevier ansitzen und dann noch dazu ein Problem-Wolfs-Rudel schießen, die ja so exzellent bei der Ausdünnung der "Reh-Schädlinge" im Holz helfen ? Es ist verständlich, daß
- die Jäger, die im Hauptberuf den Wald umbauen und Holz vermarkten,

- bei der Frage:
- Wer soll die Beschlüsse der Landwirtschaftsminister und der Bundes-Umwelt-Ministerin umsetzen ?

- den Kopf schütteln.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
...
Klar - die Forstfraktion will sich bei dieser Aufgabe nicht einmischen. Bedeutet ja Mehrarbeit, stundenlang auch noch unbezahlt auf den Problem-Wolf im Staatsjagdrevier ansitzen und dann noch dazu ein Problem-Wolfs-Rudel schießen, die ja so exzellent bei der Ausdünnung der "Reh-Schädlinge" im Holz helfen ? Es ist verständlich, daß seitens der Jäger, die im Hauptberuf den Wald umbauen und Holz vermarkten,

- bei der Frage:
- Wer soll die Beschlüsse der Landwirtschaftsminister und der Bundes-Umwelt-Ministerin umsetzen ?

- den Kopf schütteln.


0- nur damit du die Menge deiner Ahnung (bezgl. des Zitierten) auch nicht übersehen kannst, hab ichs mal etwas größer aufgezogen.

Es gibt Themen über die du deutlich mehr weißt, schreib darüber und meinetwegen wünsch dir den Elch. Ich wünsch dir im Gegenzug, dass du nie einem begegnest, wenn du im Dunkeln mit Tempo 80 über die Landstraße fährst.;-)

CdB
 
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