Problemtiere Hybridwölfe: Schützen oder schießen?

G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Zitat:Silvester Tamás, Wolf-Verantwortlicher beim Naturschutzbund Thüringen, verweist dagegen auf längerfristige Ziele:

"Wir müssen die Natur machen lassen. Und wir sehen dort, wo wir die Natur machen lassen, was sie am besten kann – Vielfalt erzeugen –, wenn wir Vielfalt zulassen und noch mehr Vielfalt erleben können persönlich auch, ist das eine Bereicherung, die sich noch weit über dem misst, was vielleicht an dem einen oder anderen Schaf verloren geht."

:biggrin:scheiß auf die paar schafe.....must nur das große ganze sehen.... du kleiner dummer schäfer...
http://www.deutschlandfunk.de/probl...schiessen.1769.de.html?dram:article_id=399800
 
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1971 geboren und bis 2008 studiert (Abschluss vorhanden? Fraglich!)... Reife Leistung; wäre er kein Hansel beim Nabu und seinem ICAO, würde er wohl am sozialen Tropf hängen...
 
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Klassische Vita in dieser Community. Gottseidank kam der Wolf, wer weiß wie dieses interessante Berufsleben (welches im Wesentlichen aus Studium bestand) ausgegangen wäre. Als Steuerzahler ist man nur noch schockiert.
 
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anonym

Guest
Welch Stilbruch.... das Krokodil über der linken Brustwarze ;-)

LaKotz oder wie auch immer das heissen mag. ;-) :twisted: Aber er dürfte einen M.A. haben.....

Nur über das Fremdgehen seiner Wölfin berichtet er nicht, tja, so weit zur wissenschaftlichen Wahrheit....

:16:
 
A

anonym

Guest
Frage:

Was sind diese Hybriden?

Sind es Wölfe? Unterliegen sie also dem strengen Artenschutz? Nicht wirklich oder....
Hunde sind es ja nun auch nicht wirklich.

Aber mal angenommen ich erwische so ein Vieh, wie es gerade in meinem Revier wildert.
Dass es eindeutig kein Wolf ist kann ich zweifelsfrei ansprechen, es sieht halt aus wie ein räudiger Köter, der gerade wildert, also Feuer frei!
Wer will mir da einen Vorwurf machen!?

Sicherlich, die ganzen Wolfskuschler würden mich mit Anzeigen überhäufen, aber rein objektiv gehören diese Viecher abgeschossen!
 
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Moin!

Und wieder dokumentiert ein "staatlich geprüfter Naturschützer" die Qualität dieser Prüfung ... :no:

Ich empfehle mal eine kleine Nachtlektüre - siehe link hinter dem hier zitierten wichtigsten Satz:
"Auch Hybride unterliegen dem Artenschutzrecht, wenn mindestens eines der Elternteile unter Schutz steht. (Nr. 4 der Erläuterung zur Anlage 1 der BArtSchV, Art. 2 Buchstabe t der EG-VO, Nr. 10 der Erläuterung zur Auslegung der Anhänge A, B, C und D der EG-VO auf der Grundlage der Res. Conf. 10.17). (S. 28)"

Viele Grüße

Joe
 
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Nun denn:Auch dieser Satz ist von Menschen geschrieben, leider neigen Menschen aber dazu Fehler zu machen:sad: Glücklicherweise kann man manche Fehler korregieren, die Frage ist wie schnell man sie erkennt, und wie schnell man dann handelt. Dies gilt nicht nur für die Frage wie man mit Hybrieden umgeht, es geht bald um den Schutzstatus des Wolfes allgemein.:no:
 
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@ Mohawk # 15
(Nr. 4 der Erläuterung zur Anlage 1 der BArtSchV, Art. 2 Buchstabe t der EG-VO, Nr. 10 der Erläuterung zur Auslegung der Anhänge A, B, C und D der EG-VO auf der Grundlage der Res. Conf. 10.17).


Ich muß aber nicht strammstehen wegen solcher nun wirklich biologisch hinterfragenswerter Quelle? Oder doch? Dann tu es.

Wandersmann
 

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