Frage zum Führen einer LW auf dem Weg ins Revier

A

anonym

Guest
Im Fall der Fußgängerzone ließe sich allerdings auch direkt waffenrechtlich an der erforderlichen Zuverlässigkeit ausgehen.

Warum?
In seltenen Fällen sind in Großstädten Waffenverbotszonen errichtet worden (weil sich die Kriminellen natürlich an Verbote halten), dort würde es tatsächlich mit "Führen ins Revier" kollidieren.
Ansonsten erschließt sich mir kein anderes Verbot. Angenommen ich wohne in einer Fußgängerzone, am anderen Ende steht mein Auto, ich habe es eilig, hänge mir die Waffe um und laufe los.
Wie bitte willst du hier eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen? Gehts noch!?

(Was nicht heißt, dass ich es machen würde)
 

tar

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Wieso Unzuverlässigkeit, Mantelträger schrieb doch was
von Zuverlässigkeit ausgehen. :)

"Waffen und Munition getrennt" ist nicht vorgeschrieben, nur "nicht schussbereit" und das ist im Gesetz definiert.
Die die das falsch gelernt hatten gingen teilweise soweit, die Waffe und Munition in zwei verschiedenen Autos zu transportieren, damit sie auch wirklich getrennt seien. :D

Getrennte Aufbewahrung ist jedoch tatsächlich vorgeschrieben in Ermangelung eines Klasse 0 Schrankes.
 
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ICh habe passender Weise gleich die Gesetzespassage zitiert ;)
und wünsche jedem viel Kraft, den langen Atem und das erforderliche Kleingeld auf dem Weg zu einem Urteil, welches möglicherweise einen entlastenden Richterspruch bereit hält.
Das die Behörde diesen Weg aber zunächst gehen wird, davon bin ich überzeugt. Der Widerruf wird zeitnah ankommen.
ICh finde sogar zurecht.

Zweiflern und "Spitzfindern" empfehle ich den Blick auf die vergangene waffenrechtlich Rechtssprechung.
 
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Als Gedankenspielerei habe ich mir neulich folgendes ausgedacht:

Wenn ein Jäger zu Fuss auf dem kürzesten Weg ins Revier marschiert und auf diesem die Fussgängerzohe liegt, dürfte er in Tarndruckanzug Modell Bw Flecktarn mit geschultertem AR-10 und Magazin mit Munition am Gürtel ebenda marschieren. Ich stelle mir, nur mal so rein hypothetisch, vor, wie lange er dies an einem sonnendurchfluteten Samstag mit Herbstmarkt durchhält, bis er am Boden liegt und die silberne Acht ihn schmückt.

Variante: mit einer Waffe mit gefülltem Schaftmagazin.

Das mag sich hinterher als gesetzteskonform heraustellen. Ob die PR-Wirkung eine Gewünschte ist, stellt einen ganz anderen Aspekt dar.

Warum machst Du derartige Gedankenspiele? Weder von Flecktarn noch von Fußgägerzone war hier die Rede.
Kein normal denkender Mensch würde so etwas in Deutschland tun, ob erlaubt oder nicht. Und die Frage ob es erlaubt ist kann man nur wie Radio Jerewan beantworten.
Das ändert aber nichts an der Ursprungsfrage und auch nichts an Rechtslage zur Ursprungsfrage. Und die Rechtslage muß man kennen wenn man eine Waffe benutzen will. Wie weit man sie dann ausnutzt ist eine völlig andere Frage.
 
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Genau. Deshalb hab ich das ja auch zitiert. Bedies gehört nebenbei bemerkt zusammen. Recht wird auf der Grundlage von Gesetzes gesprochen ;)
Zuverlässigkeit futsch.


Wenns blöd läuft zeigt einen noch einer an wegen "Bedrohung mit einer Schusswaffe". Der Staatsanwalt bastelt sich dann was passendes- "Grober Unfug" wirds wahrscheinlich nicht sein.
Das macht einem dann auch Freude in der weiteren Bearbeitung.
Ob dann strafrechtlich was rauskommt ist offen. Die WBK wird aber schonmal widerrufen sein.
 

tar

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Genau. Deshalb hab ich das ja auch zitiert.
Zuverlässigkeit futsch.


Wenns blöd läuft zeigt einen noch einer an wegen "Bedrohung mit einer Schusswaffe". Der Staatsanwalt bastelt sich dann was passendes- "Grober Unfug" wirds wahrscheinlich nicht sein.
Das macht einem dann auch Freude in der weiteren Bearbeitung.
Ob dann strafrechtlich was rauskommt ist offen. Die WBK wird aber erstmal widerrufen.

Die Zuverlässigkeit ist überhaupt nicht futsch, gib mal dazu ein Urteil an um das nachzuvollziehen.
Im Gegenteil durfte ein Jäger sogar mit der Waffe in die Sparkasse, gar kein Problem (solange er kein Motorradhelm aufgesetzt hat). ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
In 50 Jagdjahren bin ich dreimal mit Waffen angehalten worden. ...
;-)

Exakt so isses, ich bin in >20 Jahren noch nicht einmal kontrolliert worden bzgl. der Waffen im Auto.
Kann mich nicht mal erinnern wann die letzte Verkehrskontrolle bei mir war...

Die speziellen (Un-)n Kenntnisse der Polizei sind mir aber durch persönliche Gespräche mit Beamten bekannt.

CdB
 
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A

anonym

Guest
Das blöde ist, dass hier Jungjäger mitlesen und dann den Kappes glauben, der hier bezüglich freizügiger Zurschaustellung von legalem Waffenbesitz, verzapft wird. Die fallen dann böse rein, wenn sie Pech haben.
d
 
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Was ein Schmarrn. Wenn ich auf Jagd gehe fahre ich nicht hupend durchs Dorf und bitte Passanten meine Waffe auf oder vor dem Rücksitz zu bewundern. Ihr konstruiert Sachverhalte um andere zu diskriminieren. Das ist es!

Und es ist legal!!!! Von wegen gefühltes Recht. Solche Aussagen belegen die Unkenntnis und das Duckmäusertum! :no:

Die Polizei hatte übrigends nix auszustezen. Einmal wollten sie meinen Jagdschein sehen, das andere mal gar nix. Und jetzt? Dienstaufsichtsbeschwerde wegen mangelnder Dienstauffassung? :lol:
 

tar

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Wobei jeder mit kleinem Waffenschein so freizügig seinen "legalen Waffenbesitz" zur Schau stellen darf wie er lustig ist und das Gesetz nicht ausnahmsweise begrenzt (Versammlungen, Veranstaltungen, Kino, Disco...).

:p
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
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