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anonym
Guest
Im Fall der Fußgängerzone ließe sich allerdings auch direkt waffenrechtlich an der erforderlichen Zuverlässigkeit ausgehen.
Warum?
In seltenen Fällen sind in Großstädten Waffenverbotszonen errichtet worden (weil sich die Kriminellen natürlich an Verbote halten), dort würde es tatsächlich mit "Führen ins Revier" kollidieren.
Ansonsten erschließt sich mir kein anderes Verbot. Angenommen ich wohne in einer Fußgängerzone, am anderen Ende steht mein Auto, ich habe es eilig, hänge mir die Waffe um und laufe los.
Wie bitte willst du hier eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen? Gehts noch!?
(Was nicht heißt, dass ich es machen würde)