Auctronia Auktion Betrug - Möglichkeiten

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Habe vor einiger Zeit ein hochwertiges Swarovski Zielfernrohr bei Auctronia ersteigert und dummerweise eine Anzahlung für das Glas per Überweißung getätigt. Vorher hatte ich Kontakt per Email und Whatsapp mit dem "Verkäufer" - wobei er mir auch Bilder von seinem Perso geschickt hat. Dadurch war er mir doch zu sicher und habe eine gewise Summe als Anzahlung geleistet. Danach wollte er mir das Glas zusenden und ich hätte den Rest bezahlt. Die von ihm genannte Sendungsnummer bei DHL konnte nicht gefunden werden. Danach brach der Kontakt komplett ab. Auf ein Einschreiben mit Fristsetzung 2 Wochen später kam auch wieder keine Reaktion. Werde nun kommende Woche zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Welche Möglichkeiten habe ich um an mein Geld zurück zukommen? Schreiben vom Anwalt?
Auctronia ist mir leider auch keine große Hilfe - das war meine erste und letzte Tätigkeit dort :unbelievable:
 
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Poĺizei ist erst mal das Wichtigste. Es muss ja erst mal ermittelt werden, wer dich überhaupt betrogen hat. Der Täter wird vermutlich nicht seinen eigenen Perso geschickt haben. Wenn sie denjenigen kriegen, kannst du mit einem zivilrechtlichen Verfahren einen Vollstreckungstitel erwirken. Aber ganz ehrlich: Ich, an deiner Stelle, würde das Geld schon mal als Lehrgeld abschreiben.
 
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Hatte bis vor kurzem einen ähnlichen Fall bei Egun, dort hatte ich ein Zeiss 2,5-10x52 ersteigert und auch bezahlt (nach Kontakt usw.).

Der Verkäufer war ein Betrüger und hat das ZF nie gehabt. So das ich am Valentinstag diesen Jahres mit meiner Freundin bei der Polizei sitzen musste.

Nach 3 Monaten kam ein schreiben von der Staatsanwaltschaft das Sie gegen einen Herren aus Celle ermitteln, dieser wurde wegen seiner eigenen Kontonummer geschnappt wo das Geld hin überwiesen wurde.

Schuldspruch war vor einem Monat, Geld kann jetzt vom Anwalt eingefordert werden, die Staatsanwaltschaft Celle hat schon gepfändet.

Also mit viel Glück hat man eine kleine Chance sein Geld wieder zu bekommen.

Gruß
Esmeron
 
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Lehrgeld, das man zahlt.

Ich habe vor längerem eine Sammelbestellung in einem Onlineshop getätigt. Emailkontakt war seriös. Nach der Bestellung und Überweisung des Betrages, zum Glück "nur" 100 €, kam dann eine Mail, dass die Ware nicht lieferbar sei. Ich habe dann um Rückzahlung gebeten. Email kam mit Text: Rückabwicklung. Kohle hab ich nie gesehen.

Eine Strafanzeige habe ich dann gestellt. Ich bekam dann Post von der Staatsanwaltschaft, man könne das nicht wegen Betruges verfolgen, da der Beschuldigte - wie schon in früheren Fällen (!) - in den AGBs darauf verweist, dass er nach Bestellung selbst beim Hersteller bestelle und dafür, dass der nicht liefern könne, könne er nichts. Da ich den Betrag überwiesen hätte, sei es überdies kein Diebstahl, da ich die Hoheit über das Geld freiwilig aufgegeben hätte und eine bloße ausstehende Rückzahlung, die zudem nicht terminiert gewesen sei, sei nicht strafbar. Es stehe mir allerdings frei, den Betrag zivilrechtlich einzuklagen...

Das is der Staat, in dem wir leben. Also haks unter groß E wie "Erfahrung" ab und machs wie ich: keine Vorkasse mehr, keine Anzahlung mehr, keine Überweisungen mehr - nur noch Paypal.
 
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In so einem Fall geht man zum Amtsgericht und leiert ein Mahnverfahren an.
https://www.123recht.net/Mahnverfahren-fuer-Laien-eine-Anleitung-__a14630.html
Geht kurz und schmerzlos und der Verursacher hat zumindest mal einige Scherereien am Hals.
Wenn man darauf steht, bringt es für relativ kleinen Einsatz viel Spaß :biggrin:.

Ich kann dich was den Spaß anbelangt voll und ganz bestätigen. :-D Außerhalb der Jagd ging es bei mir um 600 EUR die jemand nicht zurückzahlen wollte. Also ein paar mal angemahnt mit Frist, direkt Mahnbescheid beim Amtsgericht für 44,50 EUR, Widerspruch durch Gegenseite erfolgt gegen den Mahnbescheid, alle wesentlichen Infos/Dokumente ab zum Rechtsanwalt per Mail, sofortige Einleitung von Mahnbescheid über ins gerichtliche Verfahren, erhalten/lesen von irgendwelchen leiernden Texten der Gegenseite "wie schwer doch das Leben sei" (Was unrechtes Tun überhaupt nicht gegenüber mir rechtfertigt), vier Monate später Urteil zu meinen Gunsten, Kosten übernimmt der Beklagte und wenn ich die Gegenseite mal zu Gesicht bekomme, dann ich lächel ich lieb. :biggrin::lol:

Durchgehen lasse ich nichts mehr, gleich kurzer Prozess. Es gibt genug Menschen die sich leider nicht wehren und deshab profitieren solche Gangster davon, wenn es bei 1 von 20 nur die Klage gibt und der Rest es in die Erfahrungsbox wirft.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Lehrgeld, das man zahlt.

Ich habe vor längerem eine Sammelbestellung in einem Onlineshop getätigt. Emailkontakt war seriös. Nach der Bestellung und Überweisung des Betrages, zum Glück "nur" 100 €, kam dann eine Mail, dass die Ware nicht lieferbar sei. Ich habe dann um Rückzahlung gebeten. Email kam mit Text: Rückabwicklung. Kohle hab ich nie gesehen.

Eine Strafanzeige habe ich dann gestellt. Ich bekam dann Post von der Staatsanwaltschaft, man könne das nicht wegen Betruges verfolgen, da der Beschuldigte - wie schon in früheren Fällen (!) - in den AGBs darauf verweist, dass er nach Bestellung selbst beim Hersteller bestelle und dafür, dass der nicht liefern könne, könne er nichts. Da ich den Betrag überwiesen hätte, sei es überdies kein Diebstahl, da ich die Hoheit über das Geld freiwilig aufgegeben hätte und eine bloße ausstehende Rückzahlung, die zudem nicht terminiert gewesen sei, sei nicht strafbar. Es stehe mir allerdings frei, den Betrag zivilrechtlich einzuklagen...

Das is der Staat, in dem wir leben. Also haks unter groß E wie "Erfahrung" ab und machs wie ich: keine Vorkasse mehr, keine Anzahlung mehr, keine Überweisungen mehr - nur noch Paypal.



Du bist also nicht betrogen worden, hast du jetzt offiziell und hier auch deutlich betont. Kannst du vielleicht auch noch etwas Werbung machen für den Onlineshop?
Wenn du das nicht hier im Faden machen möchtest, bitte per PN - danke.


CdB

PS Es nützt nichts deine Erfahrungen hier zu beschreiben, wenn wir daraus nicht lernen können, wem wir unser Geld wann überweisen sollen.
Oder besser nicht. :cool:
 
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Auctronia ist mir leider auch keine große Hilfe - das war meine erste und letzte Tätigkeit dort :unbelievable:

Ich kenne Leute, die sind bei EBAY-Kleinanzeigen, bei EGUN, bei EBAY usw. beschissen worden.
Auch bei Ihnen wäre ein wenig Skepsis anstelle der Aussicht auf ein Superschnäppchen angebracht gewesen.

Aber ist ja nicht wirklich schlimm, denn das Geld ist ja nicht weg. Es hat nur ein anderer. Lehrgeld eben.
 
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keine Vorkasse mehr, keine Anzahlung mehr, keine Überweisungen mehr - nur noch Paypal.




Paypal ist eine schlechte Idee...

1. Dürfen laut AGB keine Waffen, Waffenteile, auch keine freien Waffen damit bezahlt werden... Käuferschutz geht hier sowieso gegen 0

2. Sämtlicher Käuferschutz bei Paypal beruht nur auf Kulanz...

Ist der PayPal-Käuferschutz eine reine Kulanzleistung?

Wie die Rechtsplattform aufrecht.de feststellt, handelt es sich beim PayPal-Käuferschutz um eine reine Kulanzleistung. Das lässt sich so durchaus bestätigen, denn aus juristischer Sicht haben Sie als Kunde keinen echten Anspruch auf den PayPal-Käuferschutz. Sie können die Leistung nicht über den Rechtsweg in Anspruch nehmen und haben von PayPal auch keinerlei Garantie, dass Sie Ihr Geld auch wirklich zurückbekommen. Das bedeutet konkret: Sie sind der Kulanz von PayPal ausgeliefert und müssen sich darauf verlassen, dass der Anbieter einen Antrag in Ihrem Sinne entscheidet. Tut er das nicht, steht Ihnen nicht einmal eine Möglichkeit auf Einspruch offen. Wenn Sie den viel umworbenen Käuferschutz nutzen wollen, sollten Sie sich dem bewusst sein. Eine Garantie gibt es bei PayPal nicht.

Quelle: https://www.bezahlen.de/paypal-kaeuferschutz.php
 
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Ich wurde schon bei den Kleinanzeigen beschissen, bei ebay und auch im echten Leben. Manchmal bleibt einem der Mund offen stehen, wie frech manche Mitmenschen sind :)

Mein bisher dickster Fall (bummelige 300€ bei den Kleinanzeigen) hat seine Haftstrafe just abgesessen, ich bin jetzt dran, die Kohle zurückzuholen.

Adhäsionsantrag war gestellt (dann kann eine Verurteilung zivil- und strafrechtlich in einem Aufwasch erfolgen: "sechs Monate Haft auf Bewährung und Rückzahlung von xxx Euro an Herrn Beowulf" -> vereinfacht). Man muss dann also nicht auch noch zivilrechtlich klagen.

Klarer Tipp :)
 
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Du bist also nicht betrogen worden, hast du jetzt offiziell und hier auch deutlich betont. Kannst du vielleicht auch noch etwas Werbung machen für den Onlineshop?
Wenn du das nicht hier im Faden machen möchtest, bitte per PN - danke.


CdB

PS Es nützt nichts deine Erfahrungen hier zu beschreiben, wenn wir daraus nicht lernen können, wem wir unser Geld wann überweisen sollen.
Oder besser nicht. :cool:

Es ging mir dabei weniger um die Tatsache an sich, für mich persönlich war und ist es das, was es ist - eine Abzocke. Der Punkt, den ich deutlich machen wollte, ist, dass, wenn du eine Überweisung tätigst, das rechtlich offenbar nicht zwangsläufig - auch mit Rechnung - als Bezahlung für eine Dienstleistung gewertet wird, sondern scheinbar den gleichen Stellenwert hat, wie einem Kumpel nen Fuffi zu leihen, der den halt dann nicht zurückzahlt...
Und dass ich nicht betrogen wurde, entspringt nicht meiner Einschätzung, sondern das hat die Staatsanwaltschaft Berlin gesagt... Heißt so viel wie: keinen Bock, Klage zu erheben... Hätt man ja auch als Unterschlagung verfolgen können oder sowas....

Wenn dus unbedingt wissen möchtest, der Laden hieß deveri und bevor man mir unterstellt, ich würde mich für Handschellen und Latexregenmäntel interessieren... ich wurde durch eine Suche nach den durchsichtigen Mil-Tec Taschenflaschen (sind super für Spiritus) direkt zu dem Produkt geführt. Mein Fehler war, dass ich mich von der Euphorie, das Zeug endlich gefunden zu haben, habe mitreißen lassen und meine sonstige Vorsicht über Bord zu werfen... Hab ich Lehrgeld gezahlt.
Auf jeden Fall klag ich nicht wegen 101,98 €... soll er dran ersticken.
 
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Wieso muss man eine BEWÄHRUNGSSTRAFE absitzen?

Die beiden Beispiele (das zweite fiktiv) haben nichts miteinander zu tun. Der junge Mann, der meinte, den gewerbsmäßigen Betrug über das Firmenkonto seiner Oma abzuwickeln ist eingefahren und wurde kürzlich entlassen.

Jetzt bin ich halt dran, meinen Anspruch durchzusetzen.
 
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Wenn dus unbedingt wissen möchtest, der Laden hieß ______ und bevor man mir unterstellt, ich würde mich für Handschellen und Latexregenmäntel interessieren... ich wurde durch eine Suche nach den durchsichtigen Mil-Tec Taschenflaschen (sind super für Spiritus) direkt zu dem Produkt geführt. Mein Fehler war, dass ich mich von der Euphorie, das Zeug endlich gefunden zu haben, habe mitreißen lassen und meine sonstige Vorsicht über Bord zu werfen... Hab ich Lehrgeld gezahlt.
Auf jeden Fall klag ich nicht wegen 101,98 €... soll er dran ersticken.

Naja, ich persönlich vertraue erst einmal darauf, dass angebotene Artikel auch tatsächlich versendet werden...und kauf auf Rechnung ist selten geworden, da es auf Seiten der Käufer auch viele schwarze Schafe gibt, das sollten wir nicht vergessen.

Von daher ist Paypal an sich nicht schlecht, wenn auch problembehaftet (behält aus fadenscheinigen Gründen Gelder ein usw.).
 
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