Vorübergehende Ein- Durchfuhr Waffen Zoll

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17 Jan 2017
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Ich (Schweizer) habe nun das erste mal das Vergnügen einer Jagdeinladung nach Deutschland.
Natürlich alle Dokumente vorhanden: Jagdschein, Einladung, Versicherung, EFWP usw.

Um ins besagte Revier zu gelangen, muss ich mit den Waffen über Österreich nach Deutschland.
Nun gibt es völlig widersprüchliche Angaben zur Zollüberquerung. Von - es brauche keine Anmeldungen und Deklarationen bis, - dass man nur besetzte Zollübergänge benutzen soll und jeweils die Waffen deklarieren muss. Ist das so?

Und was mache ich, wenn es keinen besetzten Zoll gibt. Z.B. wenn die Öffnungszeiten nicht mit meinem Reiseplan korrespondieren?

Eure Erfahrungen würden mir sehr weiterhelfen. Schließlich will keine Konflikte mit den Gesetzen der jeweiligen Länder, geschweige meine Waffen verlieren.
Gruss
 
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Über die "grüne Grenze" solltest Du nicht, das gibt Ärger bei Kontrollen. Nimm Übergänge die mit Personal besetzt sind.

Ansonsten alles vestaut vor neugieren Blicken verdeckt und Waffe entladen und eingepackt (ja ja die Schweizer:biggrin:) . Immer schön lächeln.
Und was mache ich, wenn es keinen besetzten Zoll gibt. Z.B. wenn die Öffnungszeiten nicht mit meinem Reiseplan korrespondieren?

Das interessiert keinen und spielt die kleinste aller Rollen im Falle der Kontrolle!!


Wenn du gefragt wirst höflich bleiben und dann läuft das schon. Wenn Du nicht gefragt wirst musst Du denen auch kein Gespräch oder Kontrolle aufdrücken.

WH im großen Kanton

Füxlein
 
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8 Nov 2004
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Ähnliche Fragestellung von mir an den österreichischen Zoll, da ich in DE zur Jagd gehe, aber in der CH wohne. Da ich ab und zu gerne die Route östlich vom Bodensee - also über Österreich wähle, hatte ich mal nachgefragt. Antwort vom österreichischen Zoll:

Sehr geehrter Herr XXX

Die Mitnahme einer Schusswaffe und dafür vorgesehener Munition aus EU-Staaten und Drittstaaten unterliegt verschiedenen Beschränkungen und erfordert unter Umständen eine Bewilligung.

Für die Mitnahme einer Schusswaffe und dafür vorgesehener Munition aus EU-Staaten, der Schweiz oder Liechtenstein nach Österreich oder umgekehrt benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, in dem die Schusswaffe eingetragen ist, sowie eine Bewilligung für die Mitnahme dieser Waffe. Jäger und Sportschützen benötigen jedoch keine Bewilligung, sondern nur den Europäischen Feuerwaffenpass, sofern sie eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung als Anlass der Reise nachweisen können. Bei Jägern gilt dies nicht für Faustfeuerwaffen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest

Die Mitnahme einer Schusswaffe und dafür vorgesehener Munition aus EU-Staaten und Drittstaaten unterliegt verschiedenen Beschränkungen und erfordert unter Umständen eine Bewilligung.

Für die Mitnahme einer Schusswaffe und dafür vorgesehener Munition aus EU-Staaten, der Schweiz oder Liechtenstein nach Österreich oder umgekehrt benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, in dem die Schusswaffe eingetragen ist, sowie eine Bewilligung für die Mitnahme dieser Waffe. Jäger und Sportschützen benötigen jedoch keine Bewilligung, sondern nur den Europäischen Feuerwaffenpass, sofern sie eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung als Anlass der Reise nachweisen können. Bei Jägern gilt dies nicht für Faustfeuerwaffen.

Et voilà. Einfach beim Hauptzoll vorbeifahren, der ist immer24/7 besetzt. Kein vorauseilender Gehorsam. Wenn die Bünzlis fragen ehrlich antworten. Sonst einfach weiterfahren und freuen.

Es gilt zu beachten, das es nationale Eigenheiten hat. Z.B Ö: keine Vorderschaftrepetierflinten, D: kein StG 57 und StG 90 als HA, etc...

WmH
 
Registriert
17 Jan 2017
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38
...Antwortmail: wenn die Gewehre im europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und Sie eine Jagdeinladung vorweisen können, benötigen sie keine weiteren Dokumente/QUOTE]

Meine direkte Anfrage an den Ö Zoll...
Jetzt mal sehen was die D und CH meinen

Danke all
 

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