Werbung für Wildbret

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19 Apr 2014
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Hallo Leute,

wir haben mittlerweile ein kleines Problem mit der Vermarktung von Sauen!
Aus dem einen Teil der erlegten Stücke machen wir Salamie/Leberkäse/Bratwurst und die restlichen Sauen zerlegen wir selbst bis hin zu fertigen Bratenstücken.

Nun ist das Problem, dass wir weder eine zugelassene Wildkammer haben noch als kleiner Gewerbebetrieb registriert sind, sodass uns nur der Verkaufsweg über enge Bekannte/Freunde übrig bleibt, wir aber über diesen Weg bei weitem nicht die Kühltruhe geleert bekommen!

Nun zu meiner Frage:

Wer von euch ist in einer ähnlichen Situation? Wie werdet ihr die Sauen/Produkte davon los (Gaststätten)?
Wie viel Werbung, denkt ihr, kann man riskieren? (z.B. ebay Kleinanzeigen/Aushang am schwarzen Brettchen im REWE)

Cheers:roll:
 
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Du willst nicht allen Ernstes Tipps zur Umgehung der EU-Vorschriften für Lebensmittel, der Hygienevoschriften und evtl. noch Steuerhinterziehung haben? :unbelievable:

/Edith: Der einzige legale Weg dürfte wohl der Gang zum Wildhändler sein der dir die Stücke im Ganzen abnimmt.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Nun ist das Problem, dass wir weder eine zugelassene Wildkammer haben noch als kleiner Gewerbebetrieb registriert sind, sodass uns nur der Verkaufsweg über enge Bekannte/Freunde übrig bleibt,

Streng genommen bleibt dir noch nicht einmal dieser Weg.
Oder gibst du in der Decke ab?
 
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19 Apr 2014
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Ich will hier auf keinen Fall provozieren! Nur war meine Hoffnung, dass sich hier im Forum gleichgesinnte tummeln, die in einer ähnlichen Situation waren/sind und eine Lösung gefunden haben (und mir diese "Lösung" näher beschreiben können)! ;)

WER von euch hat den Weg zum Gewerbeamt getätigt, und weiß was für Konsequenzen (zeitlich/Kosten) da auf einen zukommen?

Danke im voraus!;-)
 
A

anonym

Guest
Ich will hier auf keinen Fall provozieren! Nur war meine Hoffnung, dass sich hier im Forum gleichgesinnte tummeln, die in einer ähnlichen Situation waren/sind und eine Lösung gefunden haben (und mir diese "Lösung" näher beschreiben können)! ;)

Sorry wenn sich das jetzt böse anhört, aber wie bexxxeuert muss man sein um vermeintlich illegale Aktivitäten in einem öffentlichen Forum diskutieren zu wollen?

Halte Dich an die Gesetzgebung und fertig.
 
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20 Feb 2015
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Entweder du meldest ein Gewerbe an, in dem Fall mußt du dann eine abgenommen Wildkammer/Zerwirkraum haben oder du läßt es halt bleiben und isst das Fleisch selbst.
Soweit mir bekannt, darfst du (wenn du kein Gewerbe /Wildhandel angemeldet hast) noch nicht einmal veredeltes (Wurst/Leberkäs/...) Wildbrett vertreiben.
Auch nicht im nächsten Umfeld.
 
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Wie werdet ihr die Sauen/Produkte davon los (Gaststätten)?

Indem wir uns eine zertifizierte Wildkammer und Kühlraum zugelegt haben und mein Beständer als Lebensmittelunternehmer registriert ist.

Ganz einfach.
 
G

Gelöschtes Mitglied 18527

Guest
Ich erlaube mir hier mal die Verlinkung der Übersicht die FEX hier ins Forum eingestellt hat: Anforderungen Wildvermarktung.pdf

Hierzu eine Frage:
Wenn ich eine kleine Menge (z.B. eine Rehkeule) an Endverbraucher (Privatperson) verkaufe, innerhalb von 100km Umkreis (z.B. über ein lokales Internet Portal). Brauche ich dann ebenfalls die Registrierung als Lebensmittelunternehmer und die zertifizierte Wildkammer?
 
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23 Aug 2004
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Hierzu eine Frage:
Wenn ich eine kleine Menge (z.B. eine Rehkeule) an Endverbraucher (Privatperson) verkaufe, innerhalb von 100km Umkreis (z.B. über ein lokales Internet Portal). Brauche ich dann ebenfalls die Registrierung als Lebensmittelunternehmer und die zertifizierte Wildkammer?

Hast Du auf meinen Link geklickt? Hast Du die Datei gelesen?
Nein hast Du nicht.

Da steht nämlich genau der Fall drin: Abgabe an Endverbraucher - ohne Decke, zerlegt
 
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27 Nov 2016
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Hierzu eine Frage:
Wenn ich eine kleine Menge (z.B. eine Rehkeule) an Endverbraucher (Privatperson) verkaufe, innerhalb von 100km Umkreis (z.B. über ein lokales Internet Portal). Brauche ich dann ebenfalls die Registrierung als Lebensmittelunternehmer und die zertifizierte Wildkammer?

Sobald Du mehr machst, als Aufbrechen und Kühlen, Ja. Da spielt die Menge keine Rolle, egal ob 1 Rehkeule, oder 10 abgeschwartete Sauen.

Horrido
 
G

Gelöschtes Mitglied 18527

Guest
Hast Du auf meinen Link geklickt? Hast Du die Datei gelesen?
Nein hast Du nicht.

Da steht nämlich genau der Fall drin: Abgabe an Endverbraucher - ohne Decke, zerlegt

Ja hab ich.
Allerdings hat mich das "Abgabe in kleinen Mengen und im Umkreis von 100 km um Erlegungs-und Wohnort zulässig" verwirrt. Ich dachte bisher dass ich die Nachweise erst bei gewerbsmäßigem Verkauf über die 100km Grenze hinaus brauche.
 
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6 Jan 2017
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Ich werfe noch ein paar Wörter ein:

Kundige Person
Tagesstrecke
100 km Radius

Edit: Bei eurem brisanten Eingangspost kann ich euch nur folgendes Buch aus Mecklenburg Vorpommern empfehlen:

Wildbret-Hygiene - Das Buch zur Wildbretverwertung
NWM Verlag
ISBN: 978-3-937431-47-5

Das Buch zeigt gut auf, wie anhand der geltenden europäischen und jeweiligen Landesgesetze der Umgang mit Wild zu erfolgen hat. Natürlich kann es Änderungen im Rahmen von Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes geben auf die man achten muss.
 
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