Waidmannsheil!
Folgendes Gedankenspiel: Person A (Jäger) gründet einen Gewerbebetrieb für die Vermietung von Jagdwaffen an Berechtigte (andere Jäger). Es soll eine (oder mehrere) Drückjagdbüchsen (SLB) mit Drückjagdglas erworben werden und diese dann tageweise gegen Gebühr an andere Jäger für Drück-/Maisjagden etc. vermietet werden.
Ist dies rechtlich zulässig? Ich habe nichts gegenteiliges finden können.
Folgendes Gedankenspiel: Person A (Jäger) gründet einen Gewerbebetrieb für die Vermietung von Jagdwaffen an Berechtigte (andere Jäger). Es soll eine (oder mehrere) Drückjagdbüchsen (SLB) mit Drückjagdglas erworben werden und diese dann tageweise gegen Gebühr an andere Jäger für Drück-/Maisjagden etc. vermietet werden.
Ist dies rechtlich zulässig? Ich habe nichts gegenteiliges finden können.