Gewerbliche Waffenvermietung - zulässig?

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Waidmannsheil!

Folgendes Gedankenspiel: Person A (Jäger) gründet einen Gewerbebetrieb für die Vermietung von Jagdwaffen an Berechtigte (andere Jäger). Es soll eine (oder mehrere) Drückjagdbüchsen (SLB) mit Drückjagdglas erworben werden und diese dann tageweise gegen Gebühr an andere Jäger für Drück-/Maisjagden etc. vermietet werden.

Ist dies rechtlich zulässig? Ich habe nichts gegenteiliges finden können.
 
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Erfolgt der Erwerb der Langwaffe auf Jagdschein mit eben dem Bedürfnis Jagd sehe ich das schon als Problem an.

Erfolgt der Erwerb der Waffe allerdings über die neu gegründete Firma mit entsprechenden Nachweisen (Handelslizenz) sollte dieses Geschäftsmodell durchaus zulässig sein.
 
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Waffenrechtlich bin ich ganz bei Snoebel.


Sehe aber andere Probleme, die sich mir da stellen, vor allem Haftung, was passiert, wenn:

- die Waffe nicht mehr dort hin schießt, wo sie soll (zb. weil der Vordermann rumgespielt hat)
- es wegen eines Waffenfehlers zu einem Personenschaden kommt (zb. durch unsachgemäße Behandlung von einem Vordermann) - müsstest du die Waffen jedes mal Kontrollieren lassen?


Dann praktisch: Gibt es wirklich so einen hohen Bedarf an SLB, dass sie jemand mieten würde, und zu welchem Preis? Gehen wir davon aus, du willst was verdienen, die Waffen wollen abbezahlt werden, die Waffen sind versichert, ein Anteil soll auch in den Steuertopf... Gebühren für Behörden, etc. Wie kommt die Waffe zum Kunden und zurück? Mit Versand wirds nochmal teuerer. Wann ist Bedarf da? Wenn überhaupt, im Herbst, und das restliche Jahr?...

Konkurrenz durch Büchsenmacher gibt es dann auch noch - zumindest bei meinem könnte ich aus dem Gebrauchtwaffen alles gegen Kaution leihen.


Unter Strich: Für die geringe Wahrscheinlich, dass es wirklich gut funktioniert, wirds die erste Vorstufe zur zentralen Waffenaufbewahrung sein....
 
A

anonym

Guest
Unabhängig von den rechtlichen Fragen, das Wesentliche wurde ja umrissen, würde ich nie, nie, nie mit einer Waffe, die ich kaum kenne auf eine Drückjagd gehen. Die Anmietung fiele also für mich aus.

Des weiteren wäre ich auch eher besorgt wenn ich wüsste, dass auf einer Drückjagd Jäger mit sowas hantieren. Meinen Hund würde ich da auf jeden Fall nicht schnallen.
 
D

Daimler1989

Guest
auch steuerlich ne harte Nummer: gewerblich genutzte Waffen werden auf 20 Jahre abgeschrieben. Wenn man dann die Investitionen in eine jagdtaugliche SLB mal x betrachtet und das auf 20 Jahre verteilt... Abgesehen davon, dass die Einnahmen auch mindestens ne Schwarze Null bringen müssen, sonst wirds als Liebhaberei steuerlich nicht anerkannt. Ich hatte auch meine liebe Mühe, dem FA klarzumachen, dass meine Tätigkeit als Schießausbilder dauerhaft gewerblich zum Geldverdienen angelegt ist und nicht als Ausweg aus unendlicher Langeweile
 
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Wo ist denn der Unterschied zu einer Auto Vermietung ?

Jeder der einen Personalauswes, Führerschein und die Kohle für Versicherung / Miete hinlegt bekommt das Auto.

Bei einem Gewehr wäre es eben anstelle des Führerscheins der gültige Jagdschein.


Ob ein Gewerbe dazu notwendig ist, würde ich mit dem Finanzamt diskutieren. Meine Häuser / Wohnungen vermiete ich schließlich auch ohne Gewerbeschein. Da reicht auch die Anlage " Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" aus. Ob die paar Euro Vorsteuer erstattet werden oder nicht, wäre mir persönlich dabei egal, ebenso die Abschreibung.
 
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Meine Einschätzung dazu, ohne dass es eine Rechtsberatung sein kann:

Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit, so dass die Ausübung eines Gewerbes nicht an besondere Voraussetzungen gebunden ist.

Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Für einige Gewerbe sieht das Gesetz besondere Zulassungsvoraussetzungen vor: Dies ist u.a. beim Handel mit Waffen gegeben. Es ist eine Waffenhandelserlaubnis erforderlich.


Zur Erforderlichkeit:


Anlage 1 WaffG Abschnitt 2 :

"Im Sinne dieses Gesetzes

9. treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt, oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt,"


und
"3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt."

und weiterhin

Waffengesetz (WaffG)
§ 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel

"(1) Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis, die Erlaubnis zum entsprechend betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden."
 
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Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Für einige Gewerbe sieht das Gesetz besondere Zulassungsvoraussetzungen vor: Dies ist u.a. beim Handel mit Waffen gegeben. Es ist eine Waffenhandelserlaubnis erforderlich.

Ich sehe es anders. Klarheit gibt's wohl nur von behördlicher Seite.

Ein Autohandel ist m.E. auch etwas anderes als eine Autovermietung. Es wird nichts in den Verkehr gebracht was nicht schon vorher im Verkehr ist.

Ich könnte mir vorstellen, das ein simpler "Waffenverleihschein" ausreichend ist. Auf Schießständen bekommt man auch Leihwaffen, sogar ohne Leihschein, dafür aber gegen Geld.

Mich betrifft es nicht, daher ist es mir egal. Also ab zur IHK und dort eine erste Meinung einholen.
 
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Mich betrifft es nicht, daher ist es mir egal.

Und da es mich auch nicht betrifft, lehne ich mich zurück, allerdings doch staunend, dass die Zitate aus dem Waffenrecht nicht eindeutig genug sind.

(Wenn schon das gewerbliche Überlassen von Markierern auf Paintballfeldern (und damit keine Schießstätte) einer Waffenhandelserlaubnis erfordert, bin ich sicher, dass diese hier auch notwendig ist.)
 
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Sorry, aber die ganze Idee ist doch Schrott! Zu viel Wildschweinfieber geguckt?
Gerade in Situationen, wo es auf intuitive Waffenhandhabung ankommt und der Schütze sich voll auf die Sicherheit für Mensch und Hund, oder auch Erntefahrzeugen, sowie auf das Ansprechen und letztlich auf das ausgemachte Ziel konzentrieren muss, leiht dieser sich eine Waffe, die er eben nicht im Schlaf beherrscht, die andere Bedienelemente, einen ganz anderen Abzug und auch noch eine andere Zieloptik, als das gewohnte Gewehr haben???
"Feuerkraft" ist das am wenigsten benötigte in solchen Situationen.

Horrido
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wo ist denn der Unterschied zu einer Auto Vermietung ?

Jeder der einen Personalauswes, Führerschein und die Kohle für Versicherung / Miete hinlegt bekommt das Auto.

Bei einem Gewehr wäre es eben anstelle des Führerscheins der gültige Jagdschein.


Ob ein Gewerbe dazu notwendig ist, würde ich mit dem Finanzamt diskutieren. Meine Häuser / Wohnungen vermiete ich schließlich auch ohne Gewerbeschein. Da reicht auch die Anlage " Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" aus. Ob die paar Euro Vorsteuer erstattet werden oder nicht, wäre mir persönlich dabei egal, ebenso die Abschreibung.

Kannst du gerne diskutieren, ist aber schon längst durch alle Instanzen entschieden. Eine Anlage V gibt´s nur bei Grundstücken u.dgl. bis zu einem gewissen Umfang, andere Vermietungen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder im Spezialfalle auch Sonstige Einkünfte. Das Gewerbe selbst wird bei der zuständigen örtlichen Gemeinde/Stadt/Kreis angemeldet und hat wiederum keinen Einfluss auf die Steuer sondern ist hier lediglich deklaratorischer Natur.

Abgeschrieben wird nach den einschlägigen Vorschriften, da ist es egal welche Einkunftsart. Und die Umsatzsteuer ist ein ganz eigenes Gesetz, die hält sich überhaupt nicht an die Einkommensteuer...
 
D

Daimler1989

Guest
Ich sehe es anders. Klarheit gibt's wohl nur von behördlicher Seite.

Ein Autohandel ist m.E. auch etwas anderes als eine Autovermietung. Es wird nichts in den Verkehr gebracht was nicht schon vorher im Verkehr ist.

Ich könnte mir vorstellen, das ein simpler "Waffenverleihschein" ausreichend ist. Auf Schießständen bekommt man auch Leihwaffen, sogar ohne Leihschein, dafür aber gegen Geld.

Mich betrifft es nicht, daher ist es mir egal. Also ab zur IHK und dort eine erste Meinung einholen.


was Dir so alles wurscht ist, Dich nicht betrifft, und Du anders siehst als dies Behörden aufgrund rechtlicher Vorschriften tun, sollte hier keine Rolle spielen.
 

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