Definition Schalenwild
Als Schalenwild werden diejenigen Paarhufer bezeichnet, die dem Jagdrecht unterliegen. Hierzu gehören die Cerviden (Hirschartige) wie beispielsweise das Rehwild und die Boviden (Hornträger) wie beispielsweise das Muffelwild.
[h=1]Bundesjagdgesetz
§ 19 Sachliche Verbote[/h]
(1) Verboten ist 1.mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen;
2.a)auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt;
"zum Beispiel..
Liste nicht vollständig"