Moin,
eigentlich wollte ich hier nichts mehr beitragen - aber erstens möchte ich ausdrücklich @ Beuterheinländer für seinen Beitrag danken und zweitens noch einmal auf das allerhöchste Gut eines Menschen, vielleicht noch vor allgemeiner Gesundheit, zu sprechen kommen:
Die F R E I H E I T -
Wie viele Menschen dafür seit Beginn der Zeitrechnung gestorben sind, wird nicht zu zählen sein und ist gleichgültig.
Nicht gleichgültig ist das, was - u.a. @ Kerkermeister - hierzu angedeutet hat:
J e d e r kann Sportschütze, Sammler oder Jäger zu werden versuchen, das ist richtig. Das hat aber nicht viel mit Freiheit zu tun, vielmehr damit, dass Waffenbesitz kein Privileg ist, also kein (quasi) unveräußerliches Vorrecht. Und dass dem so ist, ist gut so !
Wenn man aber- aus lauter Angst vor möglicher Hortung von Waffen - anfängt, bspw. beim Jagdschein das Bedürfnis zu prüfen beim Neuerwerb, d a n n wird es deshalb kritisch, weil bereits das Recht auf Erwerb von Eigentum (noch) weiter eingeschränkt wird.
Witzigerweise hört man oft, "dann verkauf doch eine alte Waffe, wenn Du eine neue haben willst..." Aufwachen Leute, irgendwann findet man keine Käufer mehr, weil alle die (unsinnige) Grenze von xyz erreicht haben.
"Recht auf Eigentum", schon mal gehört ?:twisted:
Wollen wir mal nicht vergessen, dass die Voraussetzung für eine Sammler-WBK durchaus die Grenzen des Platzes - bspw. in einer Mietwohnung - oder der Räumlichkeit sprengen können...... .
Und bitte n i ch t mit "Sozialbindung des Eigentums argumentieren. Der Gebrauch d. Eigentums soll d. Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen.
Wie könnte - bei freiem Waffenrecht (unbescholten+, Sachkunde+) es dem Gemeinwohl zuwiderlaufen, wenn jeder Waffen haben könnte.
Auch mit meinem besten Freund, den ich je im Leben hatte und gehabt haben werde, meinem verstorbenen Vater, hatte ich oft Diskussionen über das freie Waffenrecht. Mag sein, dass die Generation, die den Untergang des dritten Reiches erlebt hat, da einen "Riegel" im Hirn hat, ich weiß es nicht... aber der hatte durchaus auch etwas gegen diesen - hatte aber vor 1972 immer die Pistole bei sich, wenn er auf Geschäftsreise ging oder zur Bank. (Jagdschein war damals - dies für die Jüngeren unter uns - gleichbedeutend mit dem Waffenschein)
"Ja, aber ich mach doch keinen Mist und ballere in der Gegend herum!"
Klar, hat er nie gemacht, aber genau das unterstelle ich grundsätzlich jedem anderen Bürger dieses Landes auch. Wollte man dies anders handeln, so müsste man sich fragen, was die strafrechtliche Unschuldsvermutung denn noch wert sei - denn bei einer Straftat mit der vielbeschworenen "9mm" müsste man alle Bürger, die legal oder illegal eine solche Waffe erworben haben k ö n n t e n, in den Kreis der Verdächtigen einbeziehen.
Letztlich sei nochmals auf die Paulskirchenverfassung hingewiesen; der Entwurf der Verfassungsurkunde v. Preußen (1848 ) sah vor, jeder Preuße mit vollendetem 20. Lebensjahr solle berechtigt sein, Waffen zu tragen.
Dass dies nicht in die Verfassung aufgenommen wurde, lag in D an Monarchie und Militär, die die Staatsmacht nicht aufzugeben gedachten.
Das "Recht eines freien Mannes, Waffen zu tragen" (1848) spricht ausdrücklich das Führen an - nicht den bloßen Besitz - d e r war im Kaiserreich grundsätzlich frei und nur in der unseligen Nazi-Zeit verboten, danach (ab 1956) war der Besitz bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes 1976 wieder völlig frei.
Soweit mein Wissen geht, haben die Terroristen der RAF niemals legal Waffen erworben, alle waren "erbeutet" oder auf dem Schwarzmarkt "gekauft".
Ich will in diesem Forum nicht darüber reden, was das im GG verbriefte Widerstandsrecht o h n e Waffenbesitz des Bürgers wert ist - aber das Nachdenken anregen.
Nur zur Meidung v. Missverständnissen: Die Gewalten des Staates sind durch die Gewaltenteilung im GG definiert und haben im Grunde nichts mit dem Waffenrecht zu tun.
Niemand, der gesunden Geistes ist, will, dass Lumpen und Terroristen an Waffen kommen - aber den Bürger, der unauffällig und nicht vorbestraft ist, als potentiellen Gewalttäter zu behandeln oder anzusehen, weil er eine Waffe haben möchte - vielleicht nur, um sich an der etwa vorhandenen Handwerkskunst zu erfreuen - widerspricht im Grunde dem Geiste des GG, der ja immerhin - nach den Beschlüssen der Alliierten - bis 1976 wehte.
Ich will auch nicht vergessen zu erwähnen, dass in der hohen Zeit des RAF-Terrors ich mehrfach bei nächtlichen Fahrten im schnellen BMW, einem beliebten RAF - Auto, von der Polizei kontrolliert wurde und mindestens zwei Mal in den Lauf von Maschinenpistolen blickte, die mir auf den Bauch gehalten wurden - bei der Sachkundeprüfung wären die von der Staatsmacht durchgefallen, oder ?
Und noch was - ich bin kein junger Wilder, ich bin fast 61 Jahre alt.
D a s war s von mir in diesem Faden - ich habe für viele Gedanken Verständnis, auch wenn ich sie für grundfalsch halte - aber wer Freiheiten noch mehr einschränken will, als jetzt bereits unsinnigerweise geschehen, der gräbt das Grab der Republik nur um so tiefer, auf dass man um so mehr auf deren Sarg häufen kann.