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Ein Bekannter erzählte mir letztens, im Januar würden sich die Innenminister mit dem Thema „Horten von Waffen“ beschäftigen. Grund hierfür seien Urteile bei Waffenbesitzern mit hoher Waffenzahl. Einmal soll einem Jäger mit etwa 200 LW ein weiterer Erwerb versagt worden sein. Ein andermal einem Sportschützen mit 120 LW auf der Sportschützen WBK. Die Gerichte wollten wissen, warum mit der schon vorhandenen Waffenmenge sowohl die Jagd, wie auch der Schießsport nicht durchführbar sein soll. Man stellte klar, dass sowohl der Jagdschein, wie auch die Sportschützen WBK nicht zum Horten von Waffen bestimmt ist.
Dies will man wohl nun in der nächsten Novelierung präzisieren....
Mein Bekannter hörte was von 10LW beim Jäger. Sportschützen sollen nachweisen, dass sie mit allen Waffen Schießsport und an Wettkämpfen teilnehmen. Sprich, ein Zwangsballern mit entsprechendem Nachweis.
Dies will man wohl nun in der nächsten Novelierung präzisieren....
Mein Bekannter hörte was von 10LW beim Jäger. Sportschützen sollen nachweisen, dass sie mit allen Waffen Schießsport und an Wettkämpfen teilnehmen. Sprich, ein Zwangsballern mit entsprechendem Nachweis.