Kommt die Begrenzung der Waffenanzahl.....

steve

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Moin!

Der Hinweis ging nicht gegen Dich und ich bin mir nicht sicher, ob da nicht noch ein weiteres Urteil in der Zwischenzeit kam, habe den Artikel nur ganz oberflächlich überflogen und das als Hinweis an die Leute eingestellt, die meinen, solche Urteile gäbe es nicht.

Viele Grüße

Joe

Obwohl der Hinweis dann nicht für mich gedacht war, habe ich mir das BVerwG-Urteil mal durchgelesen.

Zu einer Obergrenze besagt das gar nichts:

https://www.bverwg.de/190916B6B38.16.0

In dem konkreten Fall ist das Bedürfnis eine weitere Waffe zu besitzen verneint worden. Die Begründung liest sich für mich schlüssig. Der Gesetzgeber hat den Erwerb bestimmter Schusswaffen erleichtert, ohne aber die allgemeine Bedürfnisprüfung außer Kraft zu setzen. Es wird nicht einfach gesagt die 142. Waffe ist unnütz, sondern der Schütze braucht sie für seinen Sport nicht. Da war er wohl nicht breit genug aufgestellt. :biggrin:
 
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Klar ist das schlüssig! Schlüssig ist nur nicht, seinen Kopf durchsetzen zu wollen und so ein Urteil zu erstreiten.

Wie schon geschrieben, da beauftragt man einen Waffensachverständigen ein Sammelgebiet nach bestimmten Kriterien zu definieren und die kulturhistorische Bedeutsamkeit herauszuarbeiten. Waffen nach diesen Kriterien gehen dann auf die rote WBK und die anderen verbleiben auf der grünen des Jägers.

Am Geld für das Sachverständigengutachten kann es ja wohl nicht gelegen haben.

@ JMB: So macht man das! Das finde ich nicht einmal überdurchschnittlich intelligent.

Und ja, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, das Offensichtliche völlig auszublenden (da gab es sicher vorher einen Hinweis der Behörde) und in Folge vor Gericht zu verlieren mit evt. weitreichenden Konsequenzen für die Jägerschaft oder andere Waffenbesitzer, das nenne ich ausgesprochen d@mlich.

Nicht den Menschen, aber sein Verhalten! Das hat mal rein gar nichts mit übersteigerter Selbstwahrnehmung zu tun!
 
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Die Begrenzung kam schon mit den neuen Schutzklassen der Waffenschränke.

Wer soll das bezahlen ???

Eine gebrauchte A-Klasse für um die 100 Euro fand sich sonst immer. :sad:
 
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Wer zu Hause 140 Waffen hat, hat einen Waffenraum.

Schlüssig ist nur nicht, seinen Kopf durchsetzen zu wollen und so ein Urteil zu erstreiten.

So lange sich ein Rechtsanwalt findet der sowas vertritt, findet sich auch einer, der ihn in Anspruch nimmt.
 
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Die Kritik an der FDP und Herrn Lindner ist aktuell substanzlos und daher unangemessen. Einfach mal was rausgeschossen...naja. Unser Problem hier sind die Grünen, wie diese lächerliche Partei mit 8,9% sich aufführt ist der Hammer und es ist ärgerlich dass die etablierten Parteien dies zulassen.

Nein. Das Problem ist, dass Waffenbesitzer immer noch etablierte Parteien (allen voran die CDU/CSU) wählen - bzw. glauben das "geringere Übel" zu wählen.. Sinnlose Waffenrechtsverschärfungen gibt es schon seit Anfang/Mitte der Siebziger.
 
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Nö, das Problem ist, daß einige meinen mit der Wahl von Protestparteien sei dem Problem beizukommen.
 
Y

Yumitori

Guest
Moin,

ich würde @cast zustimmen, weil ich von reiner Protestwählerei im Grunde nichts gehalten habe.
Aber ich kann keine Partei wählen, die um des reinen Machterhaltes Willen mit entweder den Grünen ins Bett geht oder den uninformierten Bürgern erzählt, man habe um der inneren Sicherheit Willen das Waffenrecht verschärft.

Das im deutschen Waffenrecht herrschende Bedürfnisprinzip ist den großen "Volksparteien" zu verdanken, warum sollen wir sie also jemals wieder wählen.
(Nein, ich verkenne nicht die dümmliche seinerzeitige Haltung unserer Verbände!)
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Nö, das Problem ist, daß einige meinen mit der Wahl von Protestparteien sei dem Problem beizukommen.

Sicher ist, dass die Wahl von Parteien, die das Problem originär mit zu verantworten haben, bestenfalls von Alzeimer und im schlechtesten Fall von Dummheit zeugt. Darüber hinaus liegt es in der Natur der Sache, dass sich Parteien aus Protest gegen bestehende Verhältnisse und aus dem Wunsch aus Veränderung gründen. Das war schon beim Kaiser so, als sich die SPD gründete.
 
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Da du ja Altbesitzer bist kannst du auch weiterhin gebrauchte A-Schränke benutzen und Erwerben.

Falsch.

Du kannst auch als "Altbesitzer" nur Deine zu dem Zeitpunkt der Neuregelung vorhandenen A-Schränke zur konformen Aufbewahrung Deiner erlaubnispflichtigen Knallstöcke weiternutzen.

Wenn die vorhandenen A-Schränke voll sind, und Du einen weiteren Schrank brauchst, dann wird es ein Schrank nach den aktuellen Anforderungen sein müssen.

Leider.
 
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Das einzige "Leider" daran ist das der Entwurf nahezu 3 Jahre bekannt war.
Auch in der Altbestandsregelung sehe ich keinerlei Grund sich auf die Schultern zu klopfen, im Gegenteil.
Es ist mal wieder ein Beispiel das der Gesetzgeber in D mit den Waffenbesitzern machen kann was er möchte- und dkese willig folgen.
Nicht anders wird die kommende Umsetzung EU Richtlinie in nat. Gesetz laufen. Nichts wird von Seiten der Waffenbesitzer erfolgen, ausser hinterher in grosses Geheule auszubrechen und darüber zu lamentieren wie schlimm doch alles ist.....
 
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Der vermeintliche Handlungsdruck der Politik in diesem Thema wird aber nicht von Parteien erzeugt sondern von den Leuten die sich einen Haufen Waffen aus dubiosen Motiven auf Jagdschein kaufen und dann irgendwann anfangen Nachbarn zu terrorisieren, Gerichtsvollzieher zu verprügeln, wirre Schreiben an die Behörden zu schicken oder wegen Volksverhetzung auf Facebook vor Gericht zu landen. Am nächsten Tag steht dann in der Zeitung das ein Mensch mit 150 legalen Schußwaffen und einem Panzer V (und dazu oft auch noch weiteren illegalen Waffen und verbotenen Devotionalien) verhaftet wurde. Da fragt sich die Öffentlichkeit dann auch nachvollziehbar wie solche Leute zu einem solchen Waffenarsenal kommen.

Ich bin trotzdem nicht für eine Beschränkung der Waffenzahl. Auch wenn es wohl irgendwo eine Zahl an Waffen gibt mit der wirklich alle jagdlichen Eventualitäten abgedeckt sind (schätze so irgendwo um die 50 Stück, lasse mich da aber auch gerne eines besseren belehren) ist die Zahl derer die viel mehr Waffen hat wohl gering. Hier könnte man dann auch zielgerichtet vorgehen, eine Einzelfallbetrachtung ist bei der geringen Anzahl der Personen mit sehr hohen Waffenbeständen für die Behörden durchaus zumutbar.
 

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