Kommt die Begrenzung der Waffenanzahl.....

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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Wen man in blinden Aktionismus verfällt kommt nunmal selten etwas gutes dabei heraus!
 
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...aber auch nur, weil man zu doof ist, das ordentlich auf zu ziehen. Und, bei uns muss das alles furchtbar kompliziert sein. Anstelle das man einfach ein Pickerl einführt.....
Hätte man von Anfang an gesagt, die Maut zahlen alle, auch Innländer. Und ganz beiläufig hätte man die PKW-Steuer gesenkt, dann wäre das lange nicht so heiß gekocht worden.
Aber bei unseren Haudraufpolitikern kommt nur so eine Schei$e raus.
Es könnte so einfach sein. Aber wir müssen den Mist mit Nummernschilderkennung machen. Den Hintergrund kann man sich aber auch denken. So ein System schützt auf Knopfdruck uns Bürger. "Zum wohl aller" sage ich da mal.

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ist so nicht richtig, bei uns im Landkreis, gerade eine neue Waffe gekauft und auch einen älteren A-Schrank bei der Behörde angegeben zur sicheren Verwahrung der neuen Waffe, da sie das auf Nachfragen wissen wollten.

Du darfst einen vorhandenen Schrank vollmachen, danach wird bei einer neuen Waffe und einem aus Platzgründen notwendigen neuen Schrank einer in 0/1 erwartet, alles soweit korrekt. Alles andere wäre falsch.
 
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So wie sich das liest, war der Schrank der Behörde aber noch nicht bekannt und somit war es eine "good will" Aktion vom SB über die man sich freuen, aber schweigen sollte.

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Ich hab mal eine kleine OT-Frage. Ich dürfte doch in einen Schrank, der z.B. für 6 Waffen vom Hersteller ausgelegt ist auch 8 reinstellen ohne einen neuen zu kaufen. (Natürlich nur sofern er von der Behörde abgesegnet/angemeldet ist). Die Anzahl der Waffen ergibt sich ja vornehmlich über die Waffenhalter im Schrank, stell ich dort ein paar Waffen zwischen, oder mal als fiktives Extrembeispiel, ich zerlege alle und stapel die Einzelteile übereinander sollte es doch hier keine Probleme geben. Die Höchstanzahl ergibt sich doch nur aus den gesetzlichen Vorgaben für A-Schrank, B-Schrank etc...
Lieg ich da falsch oder seht ihr das auch so...

Und jaaaa, schon vorab Asche auf mein Haupt für diese dumme Frage, kann man bestimmt alles nachlesen und ist überall zu finden, aber als ich den Jagdschein gemacht habe reichte ein Waffenschrank der Marke Eiche rustikal mit Schlüssel und Klasse N/O etc. war noch nicht Bestandteil der Prüfung/Ausbildung/gesetzliche Notwendigkeit.

Beste Grüße und WaiHei
Sauenglück
 
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Ich hab mal eine kleine OT-Frage. Ich dürfte doch in einen Schrank, der z.B. für 6 Waffen vom Hersteller ausgelegt ist auch 8 reinstellen ohne einen neuen zu kaufen. (Natürlich nur sofern er von der Behörde abgesegnet/angemeldet ist). Die Anzahl der Waffen ergibt sich ja vornehmlich über die Waffenhalter im Schrank, stell ich dort ein paar Waffen zwischen, oder mal als fiktives Extrembeispiel, ich zerlege alle und stapel die Einzelteile übereinander sollte es doch hier keine Probleme geben. Die Höchstanzahl ergibt sich doch nur aus den gesetzlichen Vorgaben für A-Schrank, B-Schrank etc...
Lieg ich da falsch oder seht ihr das auch so...

Und jaaaa, schon vorab Asche auf mein Haupt für diese dumme Frage, kann man bestimmt alles nachlesen und ist überall zu finden, aber als ich den Jagdschein gemacht habe reichte ein Waffenschrank der Marke Eiche rustikal mit Schlüssel und Klasse N/O etc. war noch nicht Bestandteil der Prüfung/Ausbildung/gesetzliche Notwendigkeit.

Beste Grüße und WaiHei
Sauenglück

So mache ich das im Moment auch noch. Meine Flinten habe ich auseinander gebaut hinten im Schrank liegen, da die Waffenhalter nicht ausreichen. Ist nicht optimal, aber erlaubt, glaube ich ziemlich sicher. Ist ein B mit 270kg.:roll: Auch der zweite Schrank ist ausgebucht.......:13:
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Es wird alles kommen. Solange man Sündenböcke für das staatspolitische Versagen benötigt, geht es ganz rasch. Da die innere Sicherheit nun mal brandheiss ist, kann man mit wenig Aufwand und LWB bashing viel mediales Echo erreichen. Zumal der Grossteil der linksliberalen Presse dies gern wie der Büttel auf dem Dorfplatz mit lautem Gebimmel verkündet.

Und ich habe manchmal den leisen Verdacht, das die Verbotsfanatiker hier heimlich mitlesen um sich inspirieren zu lassen.

Ich wage mal zu wetten, das 2030 Sportschützen nur noch Lichtzielsimulatoren haben und Jäger maximal eine Büchse und eine Flinte (selbstverständlich keine SL Waffen!)

Es sei denn, tja es sei denn dem deutschen Michel platzt anderswo der Kragen. Aber um das abzuwenden braucht es schon Gegenwind wie bei dem unsäglichen, normativen HA Verbotsurteil des BVerwG. Und zwar konzertiert von Allen. Und es braucht Macher die es anstossen, organisieren und am laufen halten. Nötigenfalls mit einer Verfassungsklage und Strafanzeigen gegen die Verursacher.

Nur ein Teelicht ins Fenster stellen und sich empören wird nicht reichen...
 
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Yumitori

Guest
@Knallfrosch -
Mahlzeit,

ganz Deine Meinung - ich fürchte nur, der deutsche Michel empört sich nicht, denn die jüngere Geschichte zeigt ja, wie es wurde, nachdem er sich empört hatte und der offenbar falsche Mann ans Ruder kam.
Seither - und n i c h t schon in der Kaiserzeit! - ist Wohlverhalten angesagt, damit ja nichts wieder schief geht. Und w e n n tatsächlich sich jemand mehr als nur empört, dann wird der sofort ins rechtsextreme Lager gerückt (AfD). Ich habe einen guten Bekannten, der in der CDU durchaus unsere Positionen vertritt, obwohl er (noch?) kein Jäger ist - aber er wird in den Fraktionssitzungen mit seinen Vorträgen selten gehört und im Zweifel abgewürgt, "weil es doch schon nach 23:00Uhr ist!".

Ob ich es noch erlebe, weiß ich nicht, aber dieses Land wird wieder durch ein Stahlgewitter gehen müssen, um zu erkennen, wie wertvoll alle individuellen Freiheitsrechte, zu denen ich auch das Recht auf Waffenbesitz zähle, sind!
 
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ich persönlich besitze drei schusswaffen und komme damit in allen jagd und schiesstandsituationen aus : eine büchse , eine flinte und eine pistole . zuviele waffen bedeutet dass man mit keiner davon vertraut / geübt ist .

mir persönlich macht es viel mehr spass die vorhandenen
regelmässig zu nutzen und damit gut umzugehen anstatt eine gewaltige anzahl davon im schrank verstauben zu sehen - denn der mensch hat nur zwei hände !

ich betone : MIR - ich bin offen für andere besitzer die eine grosse anzahl besitzen solange das nicht ins absurde führt und den gesetzgeber weckt mit nachteilen für alle
 
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Die Höchstanzahl ergibt sich doch nur aus den gesetzlichen Vorgaben für A-Schrank, B-Schrank etc...
Lieg ich da falsch oder seht ihr das auch so...

Beste Grüße und WaiHei
Sauenglück

Soweit ich weiss, darf man in einem A-Schrank maximal 10 Langwaffen verwahren.

Die werden in der Regel so nicht hineinpassen, vor allem wenn Zielfernrohre montiert sind.
Die kann man aber abmachen, ebenso (theoretisch jedenfalls) die Schäfte.

Und schon kann die Anzahl von maximal 10 Waffen ausgereizt werden... ja OK, ich gebe zu, das ist eher "theoretisch" als sonstwas.
 
Y

Yumitori

Guest
ich persönlich besitze drei schusswaffen und komme damit in allen jagd und schiesstandsituationen aus : eine büchse , ...
.......
.......MIR - ich bin offen für andere besitzer die eine grosse anzahl besitzen solange das nicht ins absurde führt und den gesetzgeber weckt mit nachteilen für alle

Moin,

im Grunde ein guter Beitrag, aber der letzte Absatz offenbart ein Problem:

W e r bestimmt, was das "Absurde" wäre - und wieso wird der Gesetzgeber automatisch geweckt ?
Derzeit ist der Jagdschein bei Langwaffen ( n o c h ) die einzige Bedingung im Gesetz. Was glaubt der Gesetzgeber eigentlich, müsse getan werden.
Die blödsinnige Bedürfnisregelung abzuschaffen, was demokratisch und freiheitlich wäre, kommt ihm nicht in den Sinn.
Und nun wird in Medien und der Gesellschaft allgemein die innere Sicherheit als schützenswert hingestellt, obgleich sie bis heute allein von der Verwaltung und der Gesetzgebung selbst in Gefahr gebracht wurde:
"Wir schaffen das" war nur gut gemeint, aber schlecht gemacht. Strafvollzugsgesetze sind ebenso schlecht wie d. Ausländerrecht und die Asylrichtlinien.
Und dann wird der Vater des Täters von Winnenden bestraft, ohne laut dazu zu sagen, dass sein Sohn ihn zuvor im S. d. G. bestohlen hatte.
Da er aber sich selbst gerichtet hatte, konnte man ihn nicht "aufhängen" - und g e n a u darum geht es.
In D sucht man immer erst einen, den man hängen kann, anstatt Fehler zu korrigieren.
Wir werden irgendwann per Gesetz gezwungen, unsere Waffen der alsbaldigen Vernichtung zuzuschreiben per letztwilliger Verfügung zuzuführen und uns 2 Wochen nach Abfassung eben jener Verfügung selbst zu erschießen .
Deshalb solange und weit es geht: Suum cuique.
 
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...
ich betone : MIR - ich bin offen für andere besitzer die eine grosse anzahl besitzen solange das nicht ins absurde führt und den gesetzgeber weckt mit nachteilen für alle

Nachteile? - ich vermute, Weihnachtsmärkte und Großveranstaltungen, die mit z.B. Betonzufahrtsprerren und Rucksackverboten nun versehen sind, waren sicherlich nicht im Nachteilssportfolio gemeint?!
 

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