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Gelöschtes Mitglied 15976
Guest
Wen man in blinden Aktionismus verfällt kommt nunmal selten etwas gutes dabei heraus!
Es könnte so einfach sein. Aber wir müssen den Mist mit Nummernschilderkennung machen. Den Hintergrund kann man sich aber auch denken. So ein System schützt auf Knopfdruck uns Bürger. "Zum wohl aller" sage ich da mal....aber auch nur, weil man zu doof ist, das ordentlich auf zu ziehen. Und, bei uns muss das alles furchtbar kompliziert sein. Anstelle das man einfach ein Pickerl einführt.....
Hätte man von Anfang an gesagt, die Maut zahlen alle, auch Innländer. Und ganz beiläufig hätte man die PKW-Steuer gesenkt, dann wäre das lange nicht so heiß gekocht worden.
Aber bei unseren Haudraufpolitikern kommt nur so eine Schei$e raus.
ist so nicht richtig, bei uns im Landkreis, gerade eine neue Waffe gekauft und auch einen älteren A-Schrank bei der Behörde angegeben zur sicheren Verwahrung der neuen Waffe, da sie das auf Nachfragen wissen wollten.
Ich hab mal eine kleine OT-Frage. Ich dürfte doch in einen Schrank, der z.B. für 6 Waffen vom Hersteller ausgelegt ist auch 8 reinstellen ohne einen neuen zu kaufen. (Natürlich nur sofern er von der Behörde abgesegnet/angemeldet ist). Die Anzahl der Waffen ergibt sich ja vornehmlich über die Waffenhalter im Schrank, stell ich dort ein paar Waffen zwischen, oder mal als fiktives Extrembeispiel, ich zerlege alle und stapel die Einzelteile übereinander sollte es doch hier keine Probleme geben. Die Höchstanzahl ergibt sich doch nur aus den gesetzlichen Vorgaben für A-Schrank, B-Schrank etc...
Lieg ich da falsch oder seht ihr das auch so...
Und jaaaa, schon vorab Asche auf mein Haupt für diese dumme Frage, kann man bestimmt alles nachlesen und ist überall zu finden, aber als ich den Jagdschein gemacht habe reichte ein Waffenschrank der Marke Eiche rustikal mit Schlüssel und Klasse N/O etc. war noch nicht Bestandteil der Prüfung/Ausbildung/gesetzliche Notwendigkeit.
Beste Grüße und WaiHei
Sauenglück
... Auch der zweite Schrank ist ausgebucht.......:13:
Da wird es jetzt aber wirklich Zeit mit der Begrenzung!
Du hast dann ein paar Sorgen weniger...:twisted:
Man sieht: die wollen wieder mal nur unser BESTES!
Gruß-Spitz
Die Höchstanzahl ergibt sich doch nur aus den gesetzlichen Vorgaben für A-Schrank, B-Schrank etc...
Lieg ich da falsch oder seht ihr das auch so...
Beste Grüße und WaiHei
Sauenglück
ich persönlich besitze drei schusswaffen und komme damit in allen jagd und schiesstandsituationen aus : eine büchse , ...
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.......MIR - ich bin offen für andere besitzer die eine grosse anzahl besitzen solange das nicht ins absurde führt und den gesetzgeber weckt mit nachteilen für alle
Hat der DJV sich dagegen geäussert ?
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ich betone : MIR - ich bin offen für andere besitzer die eine grosse anzahl besitzen solange das nicht ins absurde führt und den gesetzgeber weckt mit nachteilen für alle