Kommt die Begrenzung der Waffenanzahl.....

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.....Wenn nicht wird sofort mit Entzug der WBK gedroht.
Der Einmarsch des SEK ist dann nicht mehr fern.

...........Du bist der Demagoge und nicht ich...

Nein, Du bist mitnichten ein Demagoge, eher ein Verschwörungstheoretiker!

Wie kann man einen solchen Unsinn in die Tasten hauen? Wie lange hast Du Deine waffenrechtlichen Genehmigungen?

Aber Du bist mit Deiner Schwarzmalerei in bester Gesellschaft.

Komisch, ich besitze seit mehr als 40 Jahren Waffen. Ich hatte bisher kein Problem, weder mit der Behörde, noch mit deren Sachbearbeitern.

Habe schon einige kritische Situation in waffenrechtlicher Hinsicht erlebt (Verlust einer Waffe bspw.), eine Ermittlung über mich ergehen lassen müssen und zwar das volle Programm. Selbst in diesen Situationen war alles rechtens und jeder hat sich völlig korrekt verhalten. Hat sich zwar alles als völlig haltlos erwiesen, aber so will ich das in einem Rechtsstaat, auch wenn es mich selbst betrifft!

Hier wir jedoch geschwafelt und werden Negativszenarien entworfen von Leuten, die wahrscheinlich nie wirklich echte Berührungspunkte mit
Strafverfolgungsbehörden hatten.

In Ermangelung dieser Erfahrungen wird dann einfach ein geradezu abstruses Szenario entworfen ..... unfassbar! Jungs Ihr lebt in einem Rechtsstaat und nicht in Schwarzafrika!

Jetzt kommen wahrscheinlich wieder die weiteren Verschwörungstheoretiker aus ihren Löchern mit Ihren Erfahrungen in aller Fülle, in der sie vorhanden sind...... :-D
 
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Ich darf dir versichern das ich von 1986 - 2017 keine Probleme hatte.

Die Probleme fingen im Mai 2017 an und aktuell hat man meine Überlassungsanzeige aus März 2017 wiedergefunden.

Ich werde die Vorgänge hier nicht schildern, hat aber nichts mit Theorien zu tun.

Eher die abstruse Angst vor Reichsbürgern in die ich zufällig geraten bin, man könnte es auch Polizeiwillkür nennen, aber Dank des RA ist davon nichts übergeblieben..
 
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Genau aus dem Grund geht sowas online und in Hardcopy zum Amt. Dann kommt auch nix wech. Zumal das überlassen ja auch der Waffenbehörde des Empfängers durch mich informiert wird. Das heißt 2 mal Mail und zwei mal Post. Da kann doch garnichts schief gehen. Zumal ich im Vorfeld auch in der Regel mit dem SB vor Ort telefoniert habe.

Das schöne ist aber, dass du laut:" gib mir mehr" schreist für das was dir Passiert ist. Es darf halt nicht zu einfach sein mit den Waffen und so.



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Genau aus dem Grund geht sowas online und in Hardcopy zum Amt. Dann kommt auch nix wech. Zumal das überlassen ja auch der Waffenbehörde des Empfängers durch mich informiert wird. Das heißt 2 mal Mail und zwei mal Post. Da kann doch garnichts schief gehen. Zumal ich im Vorfeld auch in der Regel mit dem SB vor Ort telefoniert habe.

Das schöne ist aber, dass du laut:" gib mir mehr" schreist für das was dir Passiert ist. Es darf halt nicht zu einfach sein mit den Waffen und so.



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Ich habe die Überlassungsanzeige persönlich auf der Wache abgegeben und den Erhalt bestätigen lassen....

Die Erwerbsanzeige des Käufers ist immer noch weg.....

Online will man das nicht......
 
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Wäre auch nur Backup. Das Gesetz sagt ja lediglich, daß ein überlassen angezeigt werden muss. Bei einer Retour hat bei mir sogar nen Anruf gereicht.

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Wenn eine Mehrheit für oder gegen etwas stimmt, ist das noch lange keine Demokratie! Sollte z.B. eine Mehrheit für die Einführung der Sklaverei stimmen, wäre das nicht legitim. Es gibt also in einer Demokratie relativ klare Grenzen worüber nicht abgestimmt werden kann wie, Menschenrechte, Minderheitenrechte, Freiheitsrechte.

Bei den Freiheitsrechten kommen wir der Sache um die es sich hier dreht, schon etwas näher. Denn Einschränkungen dieser Freiheit bedürfen wichtiger Gründe. Was ist ein ausreichend wichtiger Grund?

Sagen wir mal, Sicherheit vor Freiheit.

Bei der Waffendiskussion zeigen die einen auf Länder in denen es im Verhältnis zu den Einwohnern viel Waffen gibt und auch scheinbar viel damit passiert. Die anderen auf Länder mit ähnlicher Waffendichte wo aber wenig damit passiert. Also scheint es nicht nur von der Anzahl der Waffen abzuhängen sondern auch von anderen Faktoren.

Damit steht das Argument Sicherheit vor Freiheit schonmal auf wackeligem Boden. (Es ist natürlich klar, dass bei so einer Entscheidung viele Faktoren abgewogen werden.) Aber es ist hoffentlich deutlich geworden, bei manchen Entscheidungen ist es nicht so einfach auszumachen was nun richtig ist oder nicht.

An diesem Punkt kommen dann häufig Interessengruppen ins Spiel die ihre ideologiebestimmte Meinung durchsetzen wollen und die Mehrheiten mit fragwürdigen Methoden auf ihre Seite bringen wollen. Das diese Kampagnen durchaus erfolgreich sind kann man z.B. an Themen sehen wie "Waldsterben, Atomausstieg, Viedeoüberwachung/Datenschutz usw.
Ist eine ausreichend große Menge an Wählern der gleichen Meinung kann die Politik das nicht ignorieren, man möchte ja gerne wiedergewählt werden. Obwohl sachlich nicht einwandfrei zu rechtfertigen werden Gesetze gemacht, die die Freiheit einschränken. Heute wird hier ein bischen an der Freiheit rumgeschippelt, morgen ist eine andere Gruppe dran.

Bald ist Jahreswechsel, dann wir wieder gesungen und es gellt wie Hohn, "Einigkeit und Recht und Freiheit".
 

tar

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Egal wie oft du es wiederholst, Waffenbesitz hat nichts mit Freiheit zu tun.

Das sind Vorstellungen des 18.Jahrhunderts.


„Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.“ :thumbup:

Aber zum Glück beschützt uns der Staat mit dem Wurfsternverbot gewiss vor Banden marodierender Ninjas...
:bye:
 
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@ Pancho: Mit dem Rechtsstaat habe ich in Sachen Waffenrecht spätestens seit dem Fall Probleme, bei dem ein Jäger seinen Lappen und Waffen abgeben musste, nur weil er sein Futteral mit Büchse aus Versehen neben dem Auto hat stehen gelassen. Und bevor hier einige sagen "recht so, das darf halt nicht passieren": so ein Augenblicksversagen kann meiner Meinung nach unter bestimmten Voraussetzungen JEDEN treffen. Und das sage ich unabhängig davon, dass ich bisher mit Waffenbehörden und deren Mitarbeitern auch nur gute Erfahrungen gemacht habe.
 
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@ Pancho: Mit dem Rechtsstaat habe ich in Sachen Waffenrecht spätestens seit dem Fall Probleme, bei dem ein Jäger seinen Lappen und Waffen abgeben musste, nur weil er sein Futteral mit Büchse aus Versehen neben dem Auto hat stehen gelassen. Und bevor hier einige sagen "recht so, das darf halt nicht passieren": so ein Augenblicksversagen kann meiner Meinung nach unter bestimmten Voraussetzungen JEDEN treffen. Und das sage ich unabhängig davon, dass ich bisher mit Waffenbehörden und deren Mitarbeitern auch nur gute Erfahrungen gemacht habe.

Hast Du recht, das kann (möglicherweise!) jeden treffen - aber passieren darf es trotzdem nicht! Der Eine hat Glück und es fällt niemandem auf und der Andere hat eben Pech und ist seine Pappe los.

Das ist aus der Sicht des Gesetzgebers (und wohl nicht nur aus dessen Sicht) schlicht fahrlässig und das darf eben nicht passieren.
 
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Hast Du recht, das kann (möglicherweise!) jeden treffen - aber passieren darf es trotzdem nicht! Der Eine hat Glück und es fällt niemandem auf und der Andere hat eben Pech und ist seine Pappe los.

Das ist aus der Sicht des Gesetzgebers (und wohl nicht nur aus dessen Sicht) schlicht fahrlässig und das darf eben nicht passieren.

Wenn das auch deine Sicht ist, warum hast du noch Waffen nachdem du, wie du obengeschrieben hast, mal eine Waffe verloren hast und damit eigentlich nicht zuverlässig sein dürftest?
 
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Pancho. Ein solches Augenblicksversagen bei Personen (Patrone unterm Autositz ist auch so ein Beispiel), die sich zuvor über Jahre oder Jahrzehnte nie etwas zu Schulden haben kommen lassen, lässt meiner Auffassung nach eben gerade nicht den Schluss einer Unzuverlässigkeit zu. Wo wurde die Gesellschaft erheblich gefährdet, wenn ein Spaziergänger eine ungeladene alte Büchsflinte im Futteral findet oder ein Polizist eine Patrone unterm Autositz? Das die Gerichte in den letzten Jahren hier so eisenhart urteilen ist unangemessen und himmelschreiend ungerecht. Ungerecht ist das Vorgehen dieser Vertreter des Rechtsstaates auch deshalb, weil solche Beinhartkriterien bei anderen Berufs- oder Personengruppen, die mit ihrem Handeln oder Unterlassen ebenfalls über Leben oder Tod entscheiden nicht mal ansatzweise so konsequent durchgezogen werden (Richter, Architekten, Chirugen,...)
 
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Ich habe vor zig Jahren ein Gewehr per DHL zu einem Händler geschickt . Ist dort nie angekommen. Ich habe einen Nachforschungsantrag gestellt und danach das ganze der zuständigen Behörde (NRW die Polizei) angezeigt.
Die WBK kam zurück und die Waffe war als auf dem Postweg verloren eingetragen und seitdem nie wieder was gehört.

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Patrone unterm Autositz ist ja erstmal ne Ordnungswidrigkeit. Zweitens hat ein Polizist in der Regel nicht unter die Autositze zu gucken, da muss schon ein dringender Tatverdacht da sein oder ein Durchsuchungsbefehl vorliegen.

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Es wurde irgendwo auch davon berichtet, dass die Werkstatt sie gefunden und das ganze angezeigt hätte...

Mal wieder ein Vergleich mit dem Auto, sicherlich ist das Fahren im Verkehr deutlich gefährlicher als die Patrone unterm Sitz, aber dort ist keiner für Jahre den Führerschein los, weil er (Augenblicksversagen) eine Geschwindigkeitsbeschränkung übersieht.

Das ganze kommt ja eher von Behördenseite und aus der Rechtssprechung, nicht vom Gesetzgeber. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass auch da das Vorrangige Ziel ist, die Anzahl der Waffenbesitzer zu reduzieren und es nicht in erster Linie um die Sicherheit geht.
 
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Wenn das auch deine Sicht ist, warum hast du noch Waffen nachdem du, wie du obengeschrieben hast, mal eine Waffe verloren hast und damit eigentlich nicht zuverlässig sein dürftest?

Ich habe sie nicht verloren, sie ist auf dem Postweg verloren gegangen. Damals ging das noch per Paket.
 

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