Kommt die Begrenzung der Waffenanzahl.....

G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Bei Sammlern gibt es keine Obergrenze. Das muss ich auch nicht definieren, mach Dich schlau und lies das Waffengesetz :biggrin:

Und der Jäger hat das Recht Jagdlangwaffen in UNBEGRENZTER Anzahl zu erwerben..............
Achtung etwas übertrieben aber legal wäre es trotzdem!
Wen ich morgen im Lotto 20 Mille gewinnen würde und mir 2000 Waffen in 7×64 kaufe selbes Modell selber Hersteller hätte ich immer noch das Recht so viele Waffen davon zu kaufen bis das Geld alle ist wen ich mir vorher einen bewohnbaren Tresor Sicherheitsklasse 0 angeschafft habe!
 
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Ich habe keine 120 Jagdwaffen - aber ich denke, es muss möglich bleiben, sie zu erwerben und alle auch jagdlich zu nutzen.
J e d e weitere Vorschrift ist eine weitere zu viel !

Es ist gar keine Regelung notwendig, denn es ist bereits geregelt.
Es gilt das BEdürfnisprinzip.
Man sollte jetzt auch nicht mit dem Finger auf die EINZELFÄLLE unter SPortschützen und Jäger zeigen, welche da weit gedehnt haben.
Da hat das Amt nämlich gehörig mitgepennt. Bei Zweifeln hätten sie einen Nachweis einfordern können und die Erlaubnis verwehren. Das ist rechtlich doch eindeutig.

Die Waidgerechtigkeit zeigt sich weder am verwendeten Gerät, noch am Tresen oder gar hier im Forum. Sie wird gelebt und am Verhalten gegenüber der Kreatur gezeigt.

Das ist keine Frage von Gegenständen.

Aber nochmal: 6 Langwaffen sind Scheisshausparolen und der Schwarm sirrt schonmal aufgeregt.
Es ist Jagdzeit Freunde. Geht raus tut Gutes.
 
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Es geht sogar mit noch weniger Knallstöcken. Kenne da ein Land da sind pro Hunter nur 3 Langwaffen erlaubt, keine HA! Bei Armbrüten sind nur Spielzeugarmbrüste frei, Wiederladen nur bei Schrot erlaubt.

Solange es noch was zu verbieten gibt wird es auch immer Leute geben die sich daran hochziehen. Dagegen hilft m.M.n. nur einer starke politische Interessenvertretung an der kein Politiker vorbei kommt.
 

JMB

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Gibt eben Menschen mit und ohne Hirn...... ;-)
Lass mich raten ...:
Du hast ein spiegelndes Display und sahst beim Schreiben dieser Unverschämtheit einen der letzteren vor Dir?!


Ich missgönne nicht, kann aber zumindest der Argumentation der Gerichte intellektuell folgen.
Das stelle ich in Abrede!
Du kannst ja nicht mal vorgeschobene Argumente erkennen!
Bisher ging es bei Änderungen des WaffG in D fast ausschließlich darum dem "blöden Wahlvieh" Sand in die Augen zu streuen und zu behaupten man hätte etwas für die Sicherheit getan - das war schon 1973 u. 1976 "Anno RAF" so.
Es geht seit einigen Jahren deutlich rückwärts - vom Bürgerstaat zurück zum Obrigkeitsstaat (siehe z.B. Abschaffung des einfachen Widerspruchs), und eine Begrenzung der Anzahl der Schusswaffen wäre nur ein weiteres Steinchen.

"Der angebliche Grundsatz 'So wenig Waffen wie möglich ins Volk!' geht auf ein völlig unbedeutendes Urteil eines völlig unbedeutenden Amtsgerichts zurück."
Das Zitat stammt von einem früheren Richter - der sollte wissen, wovon er redet!


WaiHei
 
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Aber uns Jägern würde es sicherlich nicht schlecht zu Gesicht stehen, wenn wir Waffennarren ausmustern. Auch wenn von denen grundsätzlich keine Gefahr ausgeht.
Wenn von den "Waffennarren" (bitte hierzu eine Definition) keine Gefahr ausgeht, weshalb dann eine Distanzierung?
Keiner braucht zur Jagdausübung zehn verschiedene Langwaffen.
Sag wer?
Für Wald, Feld, Drückjagd, Murmel in Tirol, Hirsch in Schottland, Oryx in Namibia usw. benötige ich ausreichend Waffen. Willst Du mir vorschreiben wie viele ich besitzen darf?
Und nur dafür benötigen wir sie und haben die entsprechenden Rechte zugestanden bekommen.
Waffenbesitz ist ein Grundrecht eines freien Staates und einer freien Gesellschaft!
Wir bekommen kein Recht zugestanden, unsere Rechte werden beschnitten!
Wir müssen nicht demütig vor dem Staat/Politik knien und um Waffen betteln!
Es ist unser Recht eigenverantwortlich zu handeln und sind niemandem Rechenschaft pflichtig.
 
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Soll sich doch bitte jeder so viele Waffen kaufen wie er möchte wo liegt das Problem, das einzige Problem das ich sehe sind die Gutmenschen in form von Sachbearbeitern, Staatsanwälte Richtern usw. da muss man gegensteuern.


Manchmal habe ich den Eindruck, wir Jäger neigen zur Realitätsleugnung oder unter Wahrnehmungsstörung. Das Bedürfnisprinzip zieht sich wie ein roter Faden durch das Waffenrecht und das wird sich auch nicht ändern!

Und wenn irgendjemand - egal ob Jäger oder Sportschütze - deutlich überzieht, dann steuert die Staatsgewalt gegen und wir sind diejenigen, die der dann folgenden Entwicklung zuschauen. Gegensteuern werden wir einer Entwicklung ganz sicher nicht, denn wir - das muss man realistisch sehen - sind ganz sicher nicht Herr des Verfahrens!
 
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Es geht um‘s Prinzip. Man möchte die nächsten Jahr die Hürden und Fallstricke so ausweiten, dass am Ende jeder freiwillig seine Waffen abgibt.
Und auch um mal die Extrembeispiele ausser Acht zu nehmen. Jeder kennt das doch, da sieht man eine Büchse, die gefällt einem. Sowas wollte man einfach mal haben. Die nutzt man dann ab und zu zur Jagd, einfach sich daran zu erfreuen, mit entsprechender Handwerkskunst gewaidwerkt zu haben. Und um bei mir zu bleiben, eben auch mal auf dem Schießstand zu gehen oder an einem Wettkampf teil zu nehmen. Bei den Wettkämpfen geht der „Trend“ ja generell zum HA, alles wird damit ausgeübt, was ich jetzt niemanden verleiden will. Da stech ich dann mit einer alten Blockbüchse raus...
Und genau hier greifen aber dann schon neue Reglements. Zur inneren Sicherheit trägt das nicht bei. Die Mehrheit der Schützen hat schon nicht die Möglichkeiten so viele Waffen aufzubewahren. Also sprechen wir von Einzelfällen. Und diese sind nicht sicherheitsrelevant.
Meinem Spezl habens gerade als Jäger in die Umgangserlaubnis nach §27 reingeschrieben, er dürfe keine KW Mun laden und nur Büchsenpatronen mit Jagdgeschossen. Der Ärger wird doch jetzt schon immer mehr und nicht weniger. Warten wir ab was da an Mist mit der EU Richtlinie noch kommt. Was ich so aus LKA Richtung höre, lässt nur schlimmeres erahnen.
Mich stört, dass die Verbände wieder alle in den Schlummerschlaf gefallen sind. Irgendwelche fabulieren zwar was von Waffenscheinen für „alle“, aber wirklich essentielles fehlt. Unseren Politikern sind wir schei$egal, die setzen das um, was in den Innenausschüssen und Kremien ausgearbeitet wird.
Die „Baustellen“ werden immer mehr, nicht weniger. Jucken tuts nur ein paar in den eigenen Reihen.
 
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tar

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Die Freidemokraten werden doch in so einem Fall erwartungsgemäß Veto einlegen...oder? :cool:
 
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Und der Jäger hat das Recht Jagdlangwaffen in UNBEGRENZTER Anzahl zu erwerben..............
Achtung etwas übertrieben aber legal wäre es trotzdem!!
Auch mit dieser korrekten Einschränkung stimmt dies nicht. Ich ergänze daher. §8 Nr. 2 WaffG bleibt weiter umfänglich gültig und findet dementsprechend auch §13 (1) Nr. 1 WaffG wieder.
Auch die Freistellung in §13 (2) von der Prüfung der Vorraussetzungen in (1), ist keine Freistellung der Gültigkeit der Erforderlichkeit.
Dies wurde bereits abgeurteilt.
 
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...
Aber uns Jägern würde es sicherlich nicht schlecht zu Gesicht stehen, wenn wir Waffennarren ausmustern. Auch wenn von denen grundsätzlich keine Gefahr ausgeht. Keiner braucht zur Jagdausübung zehn verschiedene Langwaffen. Und nur dafür benötigen wir sie und haben die entsprechenden Rechte zugestanden bekommen. Also ich würde mich nicht eingeschränkt fühlen.
Aber das ist nur meine Meinung.

Doch, ICH habe und brauche mehr als 10 Langwaffen. Ich gehe so unterschiedlich jagen, dass ICH davon überzeugt bin, sie zu brauchen. So, und nun?

Ich fahre auch mehrere Autos und ich brauche sie alle!

Wer definiert denn, wer uns warum genau wie viele Langwaffen zugestanden hat bzw. zukünftig zugestehen wird? Mit welcher allumfassenden Kompetenz beurteilst Du das denn?

Könnte es sein, dass Du - aufgrund welcher Restriktionen auch immer - keine 10 Langwaffen haben kannst/ darfst und nun verkündest, wie viele andere brauchen.

Ich bräuchte auch keine Halbautomatendiskussion. Gerade vorhin vom Jagdgenosse gehört wie einer damit gestern auf DJ 4 mal hintereinander auf Frili geflakt hat, nach dem Motto: irgendeine Pille muss doch treffen. (Erlegt hat ihn mein Kumpel danach mit einem Schuss aus normalem Repetierer) Was soll das? Was sind das für Typen? Damit befeuern wir das doch immer wieder

Ich brauche genau deswegen keine Halbautomatenbüchse, weil ich trotz mehrfacher Versuche damit nicht sonderlich gut klar komme. Mit meinem Repetierer schieße ich schlicht besser.

Erkennen kann ich aber nicht, warum andere - die damit gut klarkommen - keinen haben sollten. Ich kenne den einen oder anderen, der damit sehr sicher und souverän jagt.

Zudem ist es immer wieder interessant, was Jagdgenossen so alles wissen und gesehen haben. Man könnte meinen, einige von denen lebten in einem Paralleluniversum. Interessant wird es erst, wenn man diese Götter der Waidheiligkeit dann in Realität erlebt und ihre herausragenden Fähigkeiten bewundern darf. Das sind sicher die gleichen, die von den Jagden der Landesforsten berichten, bei denen das Wildpret zu Gulasch geschossen wird.

Ich habe gestern jemanden erlebt, der hat mit seinem Repetierer drei Stück Schalenwild erst weich erwischt bevor er sie dann strecken konnte. Was lehrt uns das denn? Müssen wir nun alle auf einläufige Kipplaufbüchsen zurückrüsten?

Wenn, wie hier geschrieben, Richter fragen, wie viele Langwaffen einem Jäger denn zustehen, sollte man sie darauf hinweisen, dass sie noch immer nicht die Legislative sind und gefälligst ihren ureigensten Job machen sollen.

Die polnische Politik, die den Richtern des Landes an den Kragen geht und sie auf ihre angestammte Position zurück schubsen will, wird mir zunehmend sympathisch.


Grosso
 
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Also ich könnte mit einer begrenzung der Langwaffen gut leben, so bei 12 Dutzend denke ich ist jede jagdliche Nutzung abgedeckt:roll:

Ernsthaft halte ich die Begrenzung, die sich jeder, aufgrund von Platz, Geld und einfach Interesse, selbst gibt für ausreichend. Die wenigen Einzelfälle mit mehr als 2-3 Dutzend Waffen die in der Presse Schlagzeilen machen, sind einer gesetzlichen Regelung nicht wert, zumal bei dennen auch kein krimineles Handeln zu befürchten ist.
 
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Es geht sogar mit noch weniger Knallstöcken. Kenne da ein Land da sind pro Hunter nur 3 Langwaffen erlaubt, keine HA! .

Dort wird man dann auch keine zusätzlichen Regelungen wie in unserer Gesetzgebung finden.
Energievorgaben, Tierleid (verfassungsrang!), Verwertung.
Es ist also notwendig mehrere angepasste- und zwar an Revierverhältnisse und Jagdart- Langwaffen zu verwenden.
Wer sich beschränken möchte, darf dies tun. Wer aber umfangreich waidwerkt begründet leicht die Anzahl von mehr als diese Anzahl. Obendrein kommen dann nochmal die DJV Sportwaffen, welche auch def. mind 2 (davon 1 KW) sind.
Kombinierte, Schonzeitbüchse, Rehwildbüchse, Flinte(n), Hochwildkaliber, Gamsjagd, Drückjagdwaffe, Afrikaurlaub....
Wer soll das im Gesetz definieren?
Weil die Jagd eben soviele Anforderungen (u.a. durch gesetzliche Vorgaben) stellt und begründet, ist das Gesetz auch so formuliert.
Es war kein guter Wille des Gesetzgeber, sondern die Erkenntnis, dass es einfach schlecht zu definieren wäre und bei Bedarf sowieso eingeschränkt werden kann.
 
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Wenn von den "Waffennarren" (bitte hierzu eine Definition) [...].

Gerne doch. Hier:

"Waffennarren" sind die Leute, welche närrischerweise eine fürchterliche Angst vor legalen Schusswaffen haben.

Eigentlich ist die Politik gefragt, denn es geht darum, die Gesellschaft vor diesen Waffennarren zu schützen. Wegsperren, verbieten - egal, Hauptsache es wird was getan.

Leider verhindert mal wieder die Waffenangst-Lobby das einzig Richtige, und leider haben diese "Menschenrechtler" auch was gegen das Einweisen der Waffennarren in die Geschlossene.

Ich habe einen Traum: Make this world a better place - denn Hoplophobie ist therapierbar!
 
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...
Die polnische Politik, die den Richtern des Landes an den Kragen geht und sie auf ihre angestammte Position zurück schubsen will, wird mir zunehmend sympathisch.

ich stimme dir vollumfänglich zu, aber bei dieser Interpretation der Intentionen der polnischen Regierung stellen sich mir alle Nackenhaare auf.
 

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