Airringer - 68 Joule starks Spielzeug

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Das PDF habe ich gelesen, trotzdem erschließt dich mir der Sinn des Fadens nicht.

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Geht auch noch stärker: 77 Joule
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[video=youtube;CftIoXaByuU]https://www.youtube.com/watch?v=CftIoXaByuU[/video]
 

BAL

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Das PDF habe ich gelesen, trotzdem erschließt dich mir der Sinn des Fadens nicht.

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Ich finde den Sachverhalt (Extra für Dich: Ausnutzung einer Lücke im WaffG) interessant und wollte ihn mit euch teilen.
Wenn Du jetzt jeden Faden, in dem jemand etwas postet das sie/er für erwähnenswert hält, kommentierst, hast Du bald mehr Postings als cast :biggrin:
 
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Ich wollte nur deine Gedanken nachvollziehen. Ne Lücke im waffengesetz sehe ich da aber nicht. Wenn es um eine Max Energie allgemein für Projektile geht wird es mit einigen Sportarten aber schnell
eng. Sei es Baseball, Fußball oder Tennis. Das Teil ist nunmal keine Waffe im Sinne des Gesetzes, genau so wir das Auto oder das Küchenmesser in der Küche, auch wenn es eine Waffe im Sinne des Gesetzes werden kann.

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Klasse Sache wenn jeder Schlumpf mit so nem Teil rumrennen darf...:no:
Das werd ich mir auf der IWA auf jeden Fall mal ansehen
 
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Zum einen wird nicht jeder Schlumpf damit rumschlumpfen,
zum anderen darfst Du es ja auch.
Mich wundert nur die Einstufung als Spielzeug , eine Armbrust gibt es ja auch erst ab 18.
du dürftest auch einen freien Vorderlader mit Funken- oder Luntenzündung öffentlich führen.
 
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Zum einen wird nicht jeder Schlumpf damit rumschlumpfen,

Mich wundert nur die Einstufung als Spielzeug ,
.


Halt ein Spielzeug für große Jungs, ;-) und die gehen Verantwortungsvoll damit um.

das rumschlumpfen sortiert sich alleine schon auf Grund des deutlich 4stelligen Preises.
 
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Zum einen wird nicht jeder Schlumpf damit rumschlumpfen,
zum anderen darfst Du es ja auch.
Mich wundert nur die Einstufung als Spielzeug , eine Armbrust gibt es ja auch erst ab 18.
Ich zitiere mal aus dem BKA Gutachten zum Varminator:
Anhang anzeigen 55606


... du dürftest auch einen freien Vorderlader mit Funken- oder Luntenzündung öffentlich führen.
Ist das so?
Da werden doch Geschosse mittels Gasen durch ein Rohr getrieben.
 
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[h=5]Erlaubnisfreies Führen:
I. Freigestellte Waffen
[/h] Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung (Luntenschloss- und Steinschlosswaffen) deren Modell vor dem 01. Januar 1871 entwickelt worden ist und Armbrüste, sind von Gesetzes wegen nach Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nummer 3.1 und 3.2 WaffG generell von der Erlaubnispflicht befreit. Die Befreiungsvorschriften der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 3.1 WaffG betreffen sowohl Originalwaffen als auch Repliken. (WaffVwV zu Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 3.1)
[h=5][/h]
 
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Genau so ist es. Allerdings kommt nur Jemand mit Erlaubnisschein an Schwarzpulver. Jemand ohne Erlaubnis kann zwar so ein Steinschlossvorderlader kaufen und ggf. führen, aber nicht abschießen.
 
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Erlaubnisfreies Führen:
I. Freigestellte Waffen


Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung (Luntenschloss- und Steinschlosswaffen) deren Modell vor dem 01. Januar 1871 entwickelt worden ist und Armbrüste, sind von Gesetzes wegen nach Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nummer 3.1 und 3.2 WaffG generell von der Erlaubnispflicht befreit. Die Befreiungsvorschriften der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 3.1 WaffG betreffen sowohl Originalwaffen als auch Repliken. (WaffVwV zu Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 3.1)
O.k. aber es sind trotzdem Schusswaffen im Unterschied zu den hier dargestellten "Geräten"
 

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