Zurück zu den Schalldämpfern:
Weiß jemand, wann die Änderung im Staatsanzeiger veröffentlicht werden soll?[/QUOTE]
Das soll am 17.02.2018 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden und am 18.02.2018 in Kraft treten. Praktisch sofort wirksam wird nur der Schalldämpfereinsatz erlaubt mit vorher einzuholender Eintragung in der WBK. Dafür gibt es jedoch bisher keine "Formulare" und Behörden bearbeiten vorausschauend gestellte Anträge für die Zeit ab 18.02.2018 bisher nicht abschließend.
Nachtzieltechnik bedarf noch einer Umsetzung des Gesetzes als Verordnungsermächtigung in Form einer erst noch zu erarbeitenden und auch noch in Kraft zu setzenden Verordnung - das wird wohl vor dem Sommer nichts.
Die Vorgaben der Gesetzesbegründung (nicht des Gesetzestextes) "im Einzelfall", "zeitlich befristet", "von Ausbruch der Seuche im Bundesgebiet... bis Ende der Seuche", "persönliche Erlaubnis" und "Vorsatz-Montage" lassen bisher ein zu erwartendes bürokratisches Monster ohne praktische Möglichkeit der Nutzung für Freizeit-Jäger erkennen. Da dann nach wie vor eine waffenrechtliche BKA-Genehmigung erforderlich ist, sollten die Erwartungen SEHR gedämpft werden. Bundesjagdgesetz und Waffengesetz müssen auf Bundesebene geändert werden - alles andere ist Murks, bei dem der legale Waffenbesitzer in die Falle des Entzugs aller waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse tappt.
Also: den Damen und Herren Volksvertretern auf Bundesebene und Landesebene auf die Füße treten, persönlich und sachlich anschreiben und dran bleiben.