... einfach mal hier gucken:
Bekanntmachung
der Maßtafeln
für Handfeuerwaffen und Munition
Vom 10. Januar 2000
Nachstehend werden als Grundlage für die Prüfung der Maßhaltigkeit im Sinne von
§ 18 Abs. 1 Nr. 3, § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 25 Abs. 3 und § 26 Abs. 1 Nr. 1 des Waffengesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), das zuletzt
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779) geändert worden
ist, die Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition neu bekannt gemacht (Anlage).
Sie ersetzen die mit Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 20. Februar
1991 (BAnz. Nr. 52a vom 15. März 1991) veröffentlichten Maßtafeln. Die Maßtafeln
berücksichtigen die Beschlüsse der Ständigen Internationalen Kommission für die
Prüfung von Handfeuerwaffen, die auf Grund des Übereinkommens vom 1. Juli 1969
über die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen für Handfeuerwaffen für die
Bundesrepublik Deutschland verbindlich sind. Sie finden Anwendung mit In-Kraft-
Treten der Zweiten Verordnung zur Änderung waffenrechtlicher Verordnungen vom
10. Januar 2000 (BGBI. I S. 3
Berlin, den 10. Januar 2000
Bundesministerium des Innern
Im Auftrag
Brenneke
Die sind hier:
https://rws-munition.de/rws-jagd-bereich/service/kapitel-1-bis-9.html
im Kapitel 9 zu finden.
Dann gibts auch solche "dummen" Fragen nicht mehr:biggrin:
Christof