Brandenburger Wolfsverordnung

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16 Jan 2016
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Brandenburg hat ein Entwurf zur Wolfsverordnung veröffentlicht, den ich euch nicht vorenthalten möchte. Es scheint sich was zu bewegen. Was ich durchaus begrüße.

Allerdings hängt da scheinbar noch etwas viel Bürokratie dran und den Balg wird man sich auch nirgends hin hängen können, wenn das so abgesegnet wird wie im Entwurf steht.


Link zum ENTWURF:
http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/WÖLFE_Entwurf.pdf

Hier mal interessante Auszüge:

Zitat:
(1) Zu Maßnahmen nach den §§ 2 bis 5 sind nur Personen berechtigt, die von der Fachbehörde
für Naturschutz und Landschaftspflege nach Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen
dieser Verordnung im Einzelfall mit der Durchführung der jeweiligen Maßnahmen beauftragt
wurden. Zusammen mit der Beauftragung legt die Fachbehörde die genauen zeitlichen und
örtlichen Umstände bei der Durchführung der Maßnahmen fest.
(2) Zur Vergrämung von Wölfen nach § 2 mit Gummigeschossen, Warn- oder
Schreckschüssen sowie zur Tötung von Wölfen oder Wolfshybriden mit einer Schusswaffe
nach den §§ 3 bis 5 darf nur bestellt werden, wer einen gültigen Jagdschein oder eine andere
waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.
Soweit Maßnahmen nach Satz 1 nicht durch die in dem
jeweiligen Bereich jagdausübungsberechtigte Person erfolgen, ist diese nach Möglichkeit
vorab zu informieren. Besteht keine Möglichkeit, die jagdausübungsberechtigte Person vor
Durchführung der Maßnahmen zu informieren, hat die Information nachträglich zu erfolgen.
Zitat ende


Wie erwartet haben eben nur Jäger die Möglichkeiten, eingreifen zu können. Wer sich nicht alles durchlesen möchte. In § 2 bis § 5 geht es grob um verhaltensauffällige Wölfe.
 
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17 Okt 2013
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Brandenburg hat ein Entwurf zur Wolfsverordnung veröffentlicht, den ich euch nicht vorenthalten möchte. Es scheint sich was zu bewegen. Was ich durchaus begrüße.

Allerdings hängt da scheinbar noch etwas viel Bürokratie dran und den Balg wird man sich auch nirgends hin hängen können, wenn das so abgesegnet wird wie im Entwurf steht.


Link zum ENTWURF:
http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/WÖLFE_Entwurf.pdf

Hier mal interessante Auszüge:

Zitat:
(1) Zu Maßnahmen nach den §§ 2 bis 5 sind nur Personen berechtigt, die von der Fachbehörde
für Naturschutz und Landschaftspflege nach Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen
dieser Verordnung im Einzelfall mit der Durchführung der jeweiligen Maßnahmen beauftragt
wurden. Zusammen mit der Beauftragung legt die Fachbehörde die genauen zeitlichen und
örtlichen Umstände bei der Durchführung der Maßnahmen fest.
(2) Zur Vergrämung von Wölfen nach § 2 mit Gummigeschossen, Warn- oder
Schreckschüssen sowie zur Tötung von Wölfen oder Wolfshybriden mit einer Schusswaffe
nach den §§ 3 bis 5 darf nur bestellt werden, wer einen gültigen Jagdschein oder eine andere
waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.
Soweit Maßnahmen nach Satz 1 nicht durch die in dem
jeweiligen Bereich jagdausübungsberechtigte Person erfolgen, ist diese nach Möglichkeit
vorab zu informieren. Besteht keine Möglichkeit, die jagdausübungsberechtigte Person vor
Durchführung der Maßnahmen zu informieren, hat die Information nachträglich zu erfolgen.
Zitat ende


Wie erwartet haben eben nur Jäger die Möglichkeiten, eingreifen zu können. Wer sich nicht alles durchlesen möchte. In § 2 bis § 5 geht es grob um verhaltensauffällige Wölfe.

So wie ich das lese, nun mal nicht. Denn es wird auch auf eine andere waffenrechtliche Erlaubnis als den JS abgestellt.

Allerdings frage ich mich, wer das wohl sein soll.
 
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Kann durchaus eine amtliche Bescheinigung für Dienstwaffenträger sein oder jeder andere der eine WBK oder vergleichbare Bescheinigung besitzt.
Insgesamt nicht so schön.
Dann besser den Jagdschein komplett rauslassen und die Amtsträger die Schmutzarbeit erledigen lassen.
 
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Anscheinend haben ja jetzt in Tschechien die SEK's die Bekämpfung der Sauen übernommen.
Stand in "Unsere Jagd".
Ich hab den Artikel aber nicht selbst gelesen...
Gruß-Spitz
 
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Kann durchaus eine amtliche Bescheinigung für Dienstwaffenträger sein oder jeder andere der eine WBK oder vergleichbare Bescheinigung besitzt.
Insgesamt nicht so schön.
Dann besser den Jagdschein komplett rauslassen und die Amtsträger die Schmutzarbeit erledigen lassen.

In Notfällen erinnert man sich plötzlich vieler Gruppen.
 
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12 Feb 2011
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Divide et impera!

Die Jäger wollen Zicken machen? Ok, kommt eben wer anders. :twisted:
 
A

anonym

Guest
Ich denke dieser Entwurf, ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

Da macht sich schon mal jemand Gedanken.!

So wie ich es lese, möchte diese Person/Kreis, schon die Jäger im Boot haben.
Hat aber gleich, weil sich die Jägerschaft im Vorfeld wehrte, eine weitere Möglichkeit ins Gespräch gebracht.
Ob Er/Sie damit die Jägerschaft unter Zugzwang bringen will, lasse ich mal offen.

Das, was mir noch Kopfzerbrechen bereitet, ist "ab wann, und durch Wen wird ein Wolf als auffällig Gestempelt"

wieviel und welche Zeugen bräuchte ich, wenn ich als SOFORTMASSNAHME einen von mir als Auffällig erklärten Wolft Töte ???

reichen da Schmachspuren am Einschuss (Schuss auf geringe Distance), oder brauche ich selbst Bisspuren (des getöteten Wolfes)
 
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Das, was mir noch Kopfzerbrechen bereitet, ist "ab wann, und durch Wen wird ein Wolf als auffällig Gestempelt"
Das Problem ist, dass ein Wolf eben nicht gestempelt -also auf Distanz sicher identifizierbar gemacht- werden kann und der wie immer auch beauftragte Schütze dadurch das volle Risiko trägt, den falschen auf die Seite zu legen.Und das bei rasant steigender Population.

Wird noch lustig.:twisted:

basti
 
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27.241
Moin!

So wie ich es lese, möchte diese Person/Kreis, schon die Jäger im Boot haben.
Hat aber gleich, weil sich die Jägerschaft im Vorfeld wehrte, eine weitere Möglichkeit ins Gespräch gebracht.
Ob Er/Sie damit die Jägerschaft unter Zugzwang bringen will, lasse ich mal offen.

Der Jagdschein dient hier wohl nur als Nachweis der Befähigung, auf Tiere zu schiessen und hat mit "Jäger" sonst nichts zu tun.

wieviel und welche Zeugen bräuchte ich, wenn ich als SOFORTMASSNAHME einen von mir als Auffällig erklärten Wolft Töte ???

Geh mal davon aus, dass in einer entsprechenden Notstandssituation wie in einer Notwehrsituation alles ex post von einem Gericht geprüft werden wird. Deshalb, und weil das situativ sehr unterschiedlich sein kann, wird sich da kein vernünftiger Mensch aus dem Fenster lehnen. Wenn Du gebissen worden bist ist der Fall klar, es sei denn, Du hättest das provoziert. Aber eine Aussage wie "wenn 3 Leute die Annäherung in aggresiver Absicht bestätigen, dann ..." wäre IMHO nicht zielführend.

Viele Grüße

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst, dass sich durch dieses Wischiwaschi auch nur ein Furz ändert?!!



CdB
 
Registriert
27 Sep 2006
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Moin!

Für uns als Jäger nicht, für die Leute in der Verwaltung wird sich etwas ändern, wenigstens ein ganz kleines bisschen. ;-)

Viele Grüße

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
:thumbup: Wieder etwas mehr Papier zum abheften.


CdB
 

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