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Moin!
Ich habe den fertigen Text nicht gelesen und gehe mal davon aus, dass sich da nichts wesentliches zum Entwurf verändert hat.
Gegenüber dem bisherigen Rumgedruckse sind die Regelungen für die ad hoc-Vergrämung doch schon mal ein Fortschritt. Natürlich muss man den Schutzstatus berücksichtigen (deshalb Verletzungsverbot), aber vorher haben doch einige - ich sage das mal so scharf - Flachpfeifen sogar rumgetönt, dass man wegen des Störungsverbotes garnichts tun dürfe - natürlich in völliger Unkenntnis der Notstandsregeln und auch managementtechnischer Notwendigkeiten. :roll: Denen kann man jetzt z. B. die VO vorhalten und sagen: "Da liess mal, ich schiesse dem Wolf da am Komposthaufen inzwischen mit der Zwiille mal einen Flummi in die Seite."
DAS ist der Bereich, der IMHO wirklich zählt - der Rest ist sowieso Augenwischerei. Entweder ein Wolf wird in flagranti erwischt und "erzogen", oder man hat das Problem, den entsprechenden "Täter" zu identifizieren. Und beim "Vergrämen" ist es wirkungsvoller, die Entstehung von Gewohnheiten zu verhindern, als später eine Verhaltenskorrektur zu erzielen. Deshalb ist es ja so wichtig, z.B. Zäune gleich RICHTIG aufzustellen und bei Kontakten selber aktiv einzuwirken (ja, angefangen mit Lärmen und Klatschen :roll: ) und nicht treudoof-deutsch auf die Staatsgewalt zu warten.
Viele Grüße
Joe
Ich habe den fertigen Text nicht gelesen und gehe mal davon aus, dass sich da nichts wesentliches zum Entwurf verändert hat.
Es wird sich seit Jahren dagegen gespreizt einen vernünftige Vergrämung, geschweige denn einen echten Schutz zu erlauben. Und auf einmal soll ich an den Großmut der Behörden glauben?
Gegenüber dem bisherigen Rumgedruckse sind die Regelungen für die ad hoc-Vergrämung doch schon mal ein Fortschritt. Natürlich muss man den Schutzstatus berücksichtigen (deshalb Verletzungsverbot), aber vorher haben doch einige - ich sage das mal so scharf - Flachpfeifen sogar rumgetönt, dass man wegen des Störungsverbotes garnichts tun dürfe - natürlich in völliger Unkenntnis der Notstandsregeln und auch managementtechnischer Notwendigkeiten. :roll: Denen kann man jetzt z. B. die VO vorhalten und sagen: "Da liess mal, ich schiesse dem Wolf da am Komposthaufen inzwischen mit der Zwiille mal einen Flummi in die Seite."
DAS ist der Bereich, der IMHO wirklich zählt - der Rest ist sowieso Augenwischerei. Entweder ein Wolf wird in flagranti erwischt und "erzogen", oder man hat das Problem, den entsprechenden "Täter" zu identifizieren. Und beim "Vergrämen" ist es wirkungsvoller, die Entstehung von Gewohnheiten zu verhindern, als später eine Verhaltenskorrektur zu erzielen. Deshalb ist es ja so wichtig, z.B. Zäune gleich RICHTIG aufzustellen und bei Kontakten selber aktiv einzuwirken (ja, angefangen mit Lärmen und Klatschen :roll: ) und nicht treudoof-deutsch auf die Staatsgewalt zu warten.
Viele Grüße
Joe