Ich habe schon als diese Neuregelung auf EU-Ebene eingeführt wurde nicht verstanden, wieso die Bauern- und Jagdverbände dagegen nicht juristisch vorgegangen sind und tue es bis heute nicht.
Moin!
Also damals, als die Berner Konvention unterschrieben wurde? Oder damals, als Deutschland bei FFH keine Wölfe in den Anhang V einbrachte? Denn durch die generelle Einordnung auf EU-Ebenen geht nur Anhang IV oder V. Upps, die waren damals ja noch garnicht da, also gab es garkeine Wahl.
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Joe
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Das, was Du als "antizipatives Denken" meinst, war damals wie 1975 den Fall der Mauer vorherzusagen - und zwar nicht nur "theoretisch".
Moin!
Die IUCN-Liste hat keine direkte rechtliche Relevanz, weil das in der EU über die FFH-RL und die damit zusammenhängenden Vorschriften läuft. :roll: Und der Nachweis des ausreichenden genetischen Austauschs zwischen den Wölfen an der deutsch-polnischen Grenze und dem Baltikum fehlt nach wie vor.
Viele Grüße
Joe