Damit ein Gegenstand eine Waffe wird, muss er übrigens vom Hersteller dazu bestimmt worden sein. Ich wäre also deutlich vorsichtiger mit den ganzen "Kampfmessern", als mit dem Ding da.
Vorsicht - genau das nicht. Damit ein Gegenstand eine Waffe ist, muss es Waffeneigenschaft besitzen (habe ich oben verlinkt). Ob es die hat, interpretiert
1) der Polizeibeamte bei einer Kontrolle
2) Der Staatsanwalt bei der Beurteilung des Falls
3) Der Richter bei der Urteilsverkündung
Und zwar alle drei unabhängig voneinander. Keiner der drei wird sich groß darum kümmern, was der Hersteller behauptet. Und wenn, dann nur in eine Richtung, da hast Du dann recht ("Ja wenn der Hersteller selbst es schon als Kampfmesser bezeichnet..."). Andersherum eher nicht, da kann der Hersteller noch so oft Butterbrotmesser auf den Karton schreiben.
Das Lustige ist, dass die Einteilung vollkommen sinnlos ist. "Waffeneigenschaft" heisst in der Rechtsprechung, dass ein Ding zu nix anderem gut ist, als AUA zu machen. D.h. zu was ist es vorrangig da, unbhängig davon ob man damit "auch" etwas anderes machen kann. Ein Dolch ist z.B. nicht wirklich geeignet zum Butterbrotschmieren. Ein Küchenmesser schon. Also ist ein 10 cm Dolch eine Waffe und ein 20 cm Küchenmesser nicht. Ist natürlich extrem praxisrelevant, aber das ist man ja vom dt. WaffG schon gewohnt.
Teilweise bemühen sich die Hersteller schon selbst um einen Feststellungsbescheid, hier z.B. Dietmar Pohl:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downl...r/121001FbZ269PohlForceFoxtrottTwoOutdoor.pdf - alles nicht so einfach hier in DE. :roll: