Ist das Messer dann noch erlaubt?

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Nimm nen handbeil... is besser und wirksamer als nen edc messer . Kann man auch Stullen mit schmieren.
 
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Ich habe das genauso zweiseitig geschliffen zum Abfangen von Rehwild (Fallwild). Habe ich immer im Fahrzeug. Kopie Jagdschein ist auch immer dabei, wenn ich mich mal erklären muss.....

Vorsicht, wenn Du dich nicht auf der Jagd befindest, bist Du u. U. da rechtlich nicht auf der sicheren Seite.
Ich habe mich neulich mit einem ganz vernünftigen Kripo Beamten über ein ähnliches Thema unterhalten.
Ich habe immer ein Leatherman Tool mit einhändig zu öffnender Klinge (= Einhandmesser mit Führverbot, also rechtlich mit Deinem Abfangmesser gleichgestellt) als Notfallwerkzeug im Auto. Ich fasse mal kurz zusammen was er gesagt hat:

- Mitführen im verschlossenen Kofferraum generell ok. dito im VERSCHLOSSENEM Handschuhfach oder in einem anderen verschlossenen Behältnis.

- Ansonsten greift immer der "Bedürfnisparagraph" wenn Du z.B. Handwerker bist, darfst Du z.B. das Tool während der Arbeitszeit dabei haben. Auf dem Weg zur Arbeit muss es eigentlich in ein verschlossenes Behältnis.

- als Jäger greift natürlich ebenfalls der Bedürfnisparagraph. Allerdings nur während der Jagdausübung. Das heiß, dass Du im Rahmen einer Kontrolle (wenn das Ding offen im Auto liegt) den Beamten glaubwürdig darlegen musst, dass Du Dich gerade bei der Jagdausübung befindest. Und Achtung, dann gelten natürlich alle anderen rechtlichen Bedingungen, wie z.B. die 0,0 Promille Grenze
 
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Ist es, jenseits der juristischen Betrachtung, eine schlaue Idee, den, bei einem zusammengeklappten Taschenmesser exponierten, dann ehemaligen Klingenrücken zu schärfen? :unbelievable:

Sind ja nur einige Zentimeter! Beim Zusammenklappen kann man sich nicht in die Finger schneiden.

Abfangen beim Reh durch Stich zwischen Atlas und Schädel. Ggf. einmal nach links und rechts und gut...
 
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Sind ja nur einige Zentimeter! Beim Zusammenklappen kann man sich nicht in die Finger schneiden.

Abfangen beim Reh durch Stich zwischen Atlas und Schädel. Ggf. einmal nach links und rechts und gut...

Das nennt man abnicken und das würde ich nie mit einem klappbaren Messer machen - egal ob feststellbar oder nicht.
 
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Damit ein Gegenstand eine Waffe wird, muss er übrigens vom Hersteller dazu bestimmt worden sein.

Da freu ich mich jetzt aber auf den Versuch einer Quellenangabe für diese absurde Behauptung.


(Diese Weisheit verkaufst du dann den Waffenproduzenten, die fürderhin ihre Erzeugnisse nicht mehr als Waffen, sondern als Sportgeräte bestimmen werden und sich die Hände reiben, wenn sie ihre Umsatzzahlen anschauen.)
 
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Yumitori

Guest
Das nennt man abnicken und das würde ich nie mit einem klappbaren Messer machen - egal ob feststellbar oder nicht.

Moin,

ich entsinne mich an die Bockjagd 1974, als der 16. Mai noch das Maß der Dinge war...; Vater und ich sind unterwegs Richtung Revier, ich hatte den fast noch druckfrischen 1. Jagdschein in der Tasche - und wir sehen, wie nahe an "unserer" Reviergrenze ein Stück Rehwild angefahren wird. Da wir den Nachbarn gut kannten, Jungjäger Y. also raus aus der Kiste, Klappmesser geöffnet und - wie sicher schon zig-Mal am verendeten Stück geübt - versucht, das Knopfböckchen abzunicken. Tja, das Böckchen hatte noch etwas Leben in sich und schüttelte nachdrücklich mit dem Haupt, Jungjäger Y. hat sich bitterböse in die andere Hand geschnitten - aber eisenhart erst mal beendet, was er angefangen hatte ( durch einen Stich ins Herz).
Klar habe ich mich nicht unbedingt klug angestellt - aber seit dieser Sache (und nach einigen anderen, ähnlichen Erlebnissen anderer Jagdgäste) ist Abnicken oder Abfangen für mich nur dann ein Thema, wenn die Schusswaffe (ggf.. auch KW) nicht angewendet werden kann.
Ich m u s s als Jäger das schwer(st) verletzte Wild im oder kurz vor dem Augenblick des Verendens nicht auch noch anfassen und die vorhandene Panik ggf. vergrößern.


Was aber n i c h t heißt, dass man Abfangen oder Abnicken nicht üben oder können soll; denn es k a n n ja sein....- s.o. .
 
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Da freu ich mich jetzt aber auf den Versuch einer Quellenangabe für diese absurde Behauptung.

Vorausgesetzt wir reden weiterhin von Messern:

Unter „Waffe“ ist eine solche im technischen Sinn zu verstehen, die zwecks Kampfunfähig-Machung, Verletzung oder Tötung gefertigt wurde, also Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffen. Sie müssen von vornherein dazu bestimmt sein, (nicht notwendigerweise Menschen) zumindest erhebliche Verletzungen zuzufügen.

Quelle: BGH NJW 1998, 3130; BGH NJW 2000, 1050; BGH NJW 2003, 1677.

In der Praxis wird aber der Einsatz von "gefährlichen Gegenständen" wie Schraubenzieher oder Küchenmesser gegen Menschen als gefährliche Körperverletzung dem Einsatz einer Stichwaffe (z.B. Dolch) gleichgestellt.

Es gibt da aber zugegebenermaßen erhebliche Unklarheiten. Was wir jagdlich als Blankwaffe bzeichnen, ist waffenrechtlich meist eher ein Werkzeug, kann aber auch als "Nicht-Waffe" dem Waffengesetz unterliegen und von diesem reguliert werden:

a) Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stich, Stoß, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen, z. B. Gummi-, Holzknüppel, starre Schlagstöcke und Stahl-ruten, Degen, Säbel. Hierbei ist die Zweckbestimmung des Herstellers richtungweisend. Für Hieb- und Stoßwaffen gilt, dass der Umgang Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt ist.
Keine Hieb- oder Stoßwaffen sind z. B. Tischbeine, Tischmesser, Fahrtenmesser, Taschenmesser,Fischmesser, Jagdmesser, wie Hirschfänger, weil diese ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stich, Stoß, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Hierbei ist die Zweckbestimmung des Herstellers richtungweisend.
 
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Moin,
..... ist Abnicken oder Abfangen für mich nur dann ein Thema, wenn die Schusswaffe (ggf.. auch KW) nicht angewendet werden kann.
Ich m u s s als Jäger das schwer(st) verletzte Wild im oder kurz vor dem Augenblick des Verendens nicht auch noch anfassen und die vorhandene Panik ggf. vergrößern.

Was aber n i c h t heißt, dass man Abfangen oder Abnicken nicht üben oder können soll; denn es k a n n ja sein....- s.o. .

Haölte ich genauso. Deswegen habe ich bei der Jagd immer eine KW dabei. Aber wenn ich nicht auf der Jagd bin, ist zumindest ein Messer verfügbar.
 
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Das nennt man abnicken und das würde ich nie mit einem klappbaren Messer machen - egal ob feststellbar oder nicht.

... und warum nicht, mein klappbares, feststellbares Messer ist dafür bestens geeignet. Wo siehst Du das Problem?
 
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Moin!

Bei jedem klappbaren Messer kann unter ungünstigen Umständen die Verriegelung aufgeben - das sind meine Bedenken, weshalb ich nicht mit einem Klappmesser Abnicken würde.

Viele Grüße

Joe
 
Y

Yumitori

Guest
Haölte ich genauso. Deswegen habe ich bei der Jagd immer eine KW dabei. Aber wenn ich nicht auf der Jagd bin, ist zumindest ein Messer verfügbar.

Moin,

ich habe eine Menge "Klappmesser" in meiner Sammlung, auch einige sehr stabil verriegelnde von "Spyderco" mit dem "Daumenloch". Seit diese im Zivilanzug unter das Trageverbot fallen, führe ich immer ein recht leichtes aber feststehendes Messer in einer speziell für das Tragen sozusagen "zwischen rechter Niere und Wirbelsäule" gefertigten Scheide - in Freizeitklamotten ebenso wenig sichtbar und mit 100 mm langer Klinge für alles, was anstehen könnte, ausreichend.
 
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Und denkt daran:
Jedes Klappmesser jeder Größe - auch mit stabil verriegelbarer Klinge - darf überall legal geführt werden.
Ausnahme 1: Veranstaltungen
Ausnahme 2: Wenn es einhändig geöffnet werden kann.

Das ist wesentlich mehr als in anderen Ländern erlaubt ist.
Wohl schlimmstes Beispiel: Dänemark
 
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Moin,

ich habe eine Menge "Klappmesser" in meiner Sammlung, auch einige sehr stabil verriegelnde von "Spyderco" mit dem "Daumenloch". Seit diese im Zivilanzug unter das Trageverbot fallen, führe ich immer ein recht leichtes aber feststehendes Messer in einer speziell für das Tragen sozusagen "zwischen rechter Niere und Wirbelsäule" gefertigten Scheide - in Freizeitklamotten ebenso wenig sichtbar und mit 100 mm langer Klinge für alles, was anstehen könnte, ausreichend.

Hubertus "Schlanker Springer" mit Hirschhorngriffschalen - sieht auch nett aus! ;-)
 
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Hubertus "Schlanker Springer" mit Hirschhorngriffschalen - sieht auch nett aus! ;-)
Das Witzige: Heute wird das Prinzip immer als "Lever Lock" bezeichnet, ist aber quasi DAS deutsche Springmesser. Wurde so 18irgenwas in Solingen erfunden. Ich habe mich vor langer Zeit mal mit Herrn Ritter (Geschäftsführer von Hubertus) darüber unterhalten. Was Solinger Geschichte angeht, geht nichts über Herrn Ritter. Sagenhaft, was der Mann weiss.

Leider wird man heute sehr seltsam angesehen, wenn man so etwas führt, d.h. wo mans noch darf. Dabei ist es wirklich traditionell.

Hubertus sollte auch auf den Jagdmessen jetzt im Winter zu finden sein. Zumindest waren sie letztes Jahr in Augsburg. Mit Herrn Ritter persönlich hinterm Tresen.
 

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