Bestandsschutz fü A-Schränke auch bei Zukauf?

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Moin,

ich bewahre seit Jahren meine Waffen in einem A-Schrank auf. Wenn ich nun einen weiteren benötige, reicht dann wieder ein A-Schrank, oder muss ich aufgrund der neuen Gesetzeslage einen 0er kaufen?
 
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Moin,

ich bewahre seit Jahren meine Waffen in einem A-Schrank auf. Wenn ich nun einen weiteren benötige, reicht dann wieder ein A-Schrank, oder muss ich aufgrund der neuen Gesetzeslage einen 0er kaufen?

Ein Bestandsschutz kann, wie der Name Bestandsschutz schon aussagt, nur für die am "Tag X" vorhandene Situation gelten.

Gem. § 36 Abs. 4 WaffG können daher A- und B-Schränke, die am 06.07.2017 bereits im Besitz waren und genutzt wurden (!) weiter genutzt werden, auch für neue Waffen (bis zur Ausreitzung der zulässigen Waffenzahl).

Ein zusätzlicher Waffenschrank muss aber mindestens die Sicherheitsstufe 0 haben!
 
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Böse gesprochen gilt für den neuen A-Schrank auch Bestandsschutz, du kannst persönliche Unterlagen und sogar Munition dort lagern und aufbewahren, hierfür gilt dann der "Bestandsschutz".
Da der neue Schrank sich aber nicht in DEINEM Bestand befand als die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist solltest du keine Langwaffen dort aufbewahren.
 
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Hallo,

ich habe damals bei der ersten Waffe einen Nachweis erbringen müssen über die sichere Aufbewahrung der Waffen. Als der erste Schrank voll war wurde ein zweiter gekauft, da hat keiner gefragt ob ich noch Platz habe.
Wenn ich nun einen gebrauchten Schrank kaufe der Baujahr 2016 oder älter ist, muss man mir ja erst mal nachweisen...


... würde ich ja als Gesetzes treuer Bürger nicht machen, ich zahle lieber das Doppelte für ein 0er oder 1er.


Gruß Florian
 
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@flo74

Nein muss man Dir nicht, das ist und bleibt nicht rechtskonform und du ziehst den Kürzeren, da es heißt:
[FONT=Olsen_needs_license]Für bereits registrierte A- und B-Schränke gilt ein unbeschränkter Bestandsschutz.

[/FONT]
[FONT=Olsen_needs_license]Hier geht es nicht darum, dass der Vorbesitzer xyz den Schrank 2015 für die Aufbewahrung seiner Waffen registriert hat. Du musst den Schrank neu registrieren, und ergo wird das nichts... btw. hoffe ich doch, dass du deine vor Gesetzesänderung hast registrieren lassen, ansonsten kommt vlt der ein oder andere SB auf dumme Gedanken.


[/FONT]
 
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A Schränke sind keine Waffen , es gibt und gab keine Anmelde-, Registrierung spflicht .
 
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Mahlzeit,

Zitat Jaaager:
A Schränke sind keineWaffen , es gibt und gab keine Anmelde-, Registrierung spflicht .

Ich wage zu behaupten, dass diese Aussage zumindest interpretierbar ist.

Waffengesetz (WaffG)
WaffG
Ausfertigungsdatum:11.10.2002
Vollzitat:
"Waffengesetzvom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durchArtikel 4 Absatz 65 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändertworden ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 65 G v. 7.8.2013 I3154
Fußnote
(+++Textnachweis ab: 1.4.2003)
Das G wurdeals Art. 1 des G 7133-4/1 v. 11.10.2002 I 3970 vom Bundestag mit Zustimmung desBundesrates erlassen. Es tritt gem. Art. 19 Nr. 1 Satz 2 dieses G mWv 1.4.2003in Kraft.

(…)

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) (…)
(2) (…)
(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen,Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zumBesitz beantragt hat, hat derzuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen odervorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. (…)

Es waren also mindestens in der WaffG-Fassung von 2013 alle bereits in der Vergangenheit bis in die Gegenwart getroffenenMaßnahmen zu melden, ebenso alle beabsichtigten zukünftigen Maßnahmen.

Hieraus lässt sich sehr wohl eine entsprechende Pflicht ableiten, ohne andieser Stelle darauf eingehen zu wollen, ob es auch strafbewehrt war/ist, einezahlenmäßige und/oder qualitativ hochwertigere Unterbringung nicht gemeldet zuhaben.

Nur, damit es nicht unwidersprochen stehen bleibt.


Waidmannsheil


Beuterheinländer

 
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Beuterheinländer war schneller, ansonsten hätte ich das gleiche kopiert. Auch wenn es eine eher theoretische Frage ist mit dem "neuen alten A-Schrank", rein theoretisch kommt man da schnell ins Teufelsküche und lässt nicht nur Federn sondern auch die Zuverlässigkeit.

Als kleiner Edit: Natürlich kann man § 36 Abs. 4 des Waffengesetzes anführen (insb. wenn man alle nötigen Unterlagen und sogar Zeugen hat) und darauf beharren, dass die Anmeldung bei der Behörde nicht den Bestandsschutz tangiert. Je nach eigener Behaarlichkeit und je nach Behörde oder SB klärt man das dann aber vlt vor dem Verwaltungsgericht, und wie heißt es so passend: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand." Spätestens hier ist man dann aber in diesem theoretisch Fall die Zuverlässigkeit los...

Ein Edit hab ich noch :biggrin:, diesmal sogar mit Link: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/...enaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Man muss nicht alles Lesen, es reicht 2. Nachweis der Aufbewahrung, und 4. Besitzstand / Bestandsschutz

Das wars jetzt aber von mir zu diesem Thema :bye:

WaiHei
 
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Mahlzeit,

irgendwie habe ich den Eindruck, dass der Ausdruck Zukauf nicht ganz klar ist.

Was für ein Zukauf ist geplant?
Neue Waffe oder neuer Schrank?

Wenn neue Waffe und erst neun Waffen im alten A-Schrank, ist das kein Problem.
Neue Waffe und im alten A-Schrank stehen schon zehn Kniften, dann neuen mindestens Nuller Schrank dazukaufen und der Behörde anzeigen.
Einfach so neuen Schrank kaufen, weil die Kniften im alten A-Schrank zu eng stehen, dann neuen mindestens Nuller kaufen und der Behörde anzeigen.


Waidmannsheil


Beuterheinländer
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Immer wieder spektakulär wie hier nach vielen Monaten der gesetzlichen Vorbereitung und Umsetzung plus breite Berichterstattung in Medien und Diskussion in Foren immer wieder jemand aus der Sonne kommt, der von alldem natürlich nichts wusste.

Es gibt ja immer noch Händler, die A und B Schränke als Waffenschränke anbieten. Wäre mal interessant wie viele sich da noch einkaufen.
 
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Moin!

Die Halbwertszeit von Wissen ist 30 Jahre - es braucht immer wenigstens eine Generation, bis es auch der Letzte (also nicht der Allerletzte, das 95%-Quantil reicht ;-)) mitbekommen hat. :roll: Also noch nicht aufregen, erst in 29 Jahren ... :twisted:

Viele Grüße

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Bei Jägern ist die Leitung ohnehin lang. Obwohl, würden Wölfe frei wüsste das am ersten Abend schon jeder. :biggrin:
 

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