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anonym
Guest
Yep, no problem. Für einen deutschen Jagdschein muss die Prüfung halt in BRD abgelegt worden oder anerkannt sein. Ausländerjagdschein gibts sonst auch noch.
Ich denke, die Kasseler haben diese Möglichkeit bei der Formulierung der Spielregeln einfach übersehen. Falls jemand Kaufabsicht hat und von diesem Passus diskriminiert wird: Nachfragen, bin mir sicher dass da keine Absicht dahintersteckt.
Find ich btw absolut super dass die Hunde nur in Jägerhände abgegeben werden, wo anders wären die nicht glücklich und ausgelastet :thumbup:
Bin voll bei Dir! Aber jetzt könnte man sich austoben und diese Personen abmahnen, oder? Insbesondere wenn ich der ehemalige Hundebesitzer bin und Rachegelüste hege... :no:
Bieter, die nicht in Deutschland wohnen, werden ausgeschlossen, da bei denen keine Vorkontrolle eines deutschen Veterinäramtes gemacht werden kann. Bieter, mit Ausländerjagdschein und Wohnsitz in Deutschland können mitbieten.
Den Ausländer-Jahresjagdschein besitze ich, morgen melde ich mich an einer Adresse in DE an, und dann? Hmmmm, dann müssten die Kasseler erst bei meiner ehemaligen Wohnsitzbehörde nachfragen um zumindest die letzten Jahre zurückreichend eine Information hinsichtlich Verstößen gegen Tierschutzrecht zu bekommen.....
Kleiner Tipp am Rande: Der Ausländer-Jahresjagdschein ist nur in Verbindung mit dem Jagdschein/Jagdkarte des Herkunftslandes gültig. Wenn also ein tierschutz- oder sonstwierelevanter Verstoß im Herkunftsland vorgefallen wäre, wäre auch dort der Jagdschein/Jagdkarte entzogen. ;-)