Guten Morgen,
Ich hab da mal ein Paar Fragen zum Thema Eigenvertrieb.
Zunächst ich bin BGS-Inhaber und habe bald Zugriff auf eine Wildkammer.
Ohne weiteres darf ich ja Wild in der Decke/Schwarte abgeben (sofern keine bedenklichen Merkmale vorhanden bzw. die Trichienenprobe gemacht wurde.
ich würde gerne an Bekannte und Kollegen Wild abgeben (welche es ja schon Portioniert haben wollen):
Wie läuft das mit der Registierung ab?
Darf ich das Wildbret dann auch schon zu Ausbeinen, oder zu Steaks oder gar Gulasch verarbeiten und so verkaufen, oder gilt dies schon als Veredelung und unterliegt damit ja höheren auflagen.
WaiHei
Filzkrake
Ich hab da mal ein Paar Fragen zum Thema Eigenvertrieb.
Zunächst ich bin BGS-Inhaber und habe bald Zugriff auf eine Wildkammer.
Ohne weiteres darf ich ja Wild in der Decke/Schwarte abgeben (sofern keine bedenklichen Merkmale vorhanden bzw. die Trichienenprobe gemacht wurde.
ich würde gerne an Bekannte und Kollegen Wild abgeben (welche es ja schon Portioniert haben wollen):
Wie läuft das mit der Registierung ab?
Darf ich das Wildbret dann auch schon zu Ausbeinen, oder zu Steaks oder gar Gulasch verarbeiten und so verkaufen, oder gilt dies schon als Veredelung und unterliegt damit ja höheren auflagen.
WaiHei
Filzkrake