Fragen zur Eigenvermarktung von kleinen Mengen Wildbret

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Guten Morgen,

Ich hab da mal ein Paar Fragen zum Thema Eigenvertrieb.

Zunächst ich bin BGS-Inhaber und habe bald Zugriff auf eine Wildkammer.
Ohne weiteres darf ich ja Wild in der Decke/Schwarte abgeben (sofern keine bedenklichen Merkmale vorhanden bzw. die Trichienenprobe gemacht wurde.
ich würde gerne an Bekannte und Kollegen Wild abgeben (welche es ja schon Portioniert haben wollen):

Wie läuft das mit der Registierung ab?
Darf ich das Wildbret dann auch schon zu Ausbeinen, oder zu Steaks oder gar Gulasch verarbeiten und so verkaufen, oder gilt dies schon als Veredelung und unterliegt damit ja höheren auflagen.

WaiHei
Filzkrake
 

Fex

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Das Thema wurde bereits ausführlich erörtert und ist hier zusammengefasst:

Anhang anzeigen 56135

Als Lebensmittelunternehmer muss sich der JAB/Inhaber der Wildkammer registrieren lassen, nicht der Jagdgast.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Stimmt nicht. "Der Jäger" kann sich als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen. Dabei ist Jäger nicht auf JAB begrenzt. Unter welchen Voraussetzungen der Jäger sein Wild erlegt, als JAB, als Gast, als Angestellter, ist völlig egal. Logischer Weise muss er ein Aneignungsrecht haben, dieses erwerben oder vereinbaren.

Man muss auch nicht Inhaber einer Wildkammer/Zerwirkraum sein, sondern nur nachweisen, daß man diese nutzen darf. Nutzungsvertrag reicht also völlig aus. Da in meiner Gegend die Begeher verbreitet ihre Beute behalten dürfen sind auch viele registriert und kühlen und zerwirken auf Tagesmietbasis irgendwo. Meist in den großen Wildkammern des Forstes. Da ist man meist mit 3-4€ pro Tag dabei.
 
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Mit veredeln ist Schinken und Wurst machen gemeint. Ausbeinen fällt unter Zerwirken.
Gulasch schneiden ist zwar grenzwertig, gehört meines Erachten aber auch zum Zerwirken, ich würde allerdings nicht nachfragen.

Mit dem registrieren überlege es dir bitte zweimal.
 

Fex

Moderator
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Es gibt nur drei Stufen:

1. am Stück in der Schwarte/Decke
2. zerwirkt
3. veredelt (Wurst, Schinken)

1. geht immer
2. geht nach Registrierung
3. kannste vergessen, zu viele Vorgaben. Entweder nur zum Eigenbedarf machen oder vom zugelassenen Metzger für den Verkauf.
 
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und Punkt 3 sollte man sich gut überlegen, weil es nicht so einfach ist, wie es sich liest.

Wir hatten bspw. nach der Jagd die Amtstierärztin zur Fleischbeschau, nur eine der Kleinigkeiten, die da auf einen zukommen.
Obwohl, oder gerade weil ein Metzger Wurst und Schinken aus unseren Sauen herstellt.
Der Schriftverkehr mit den Behörden füllt Ordner, wir haben dieses Jahr 20 jähriges Weihnachtsmarktjubiläum.
In diesen 20 Jahren hat sich einiges geändert und NICHTS ist besser geworden.

Aber wer den Schritt wagt, in der richtigen Gegend lebt und reichlich Kunden akquirieren kann, das Geld in die Hand nimmt um die Voraussetzungen zu schaffen, der macht sich anschließend keine Gedanken mehr was er mit seiner Jahresstrecke macht.
Einfach nur rausgehen und jagen, egal wieviel und wie schwer.
Da ist eher der Druck genügend in der Truhe zu haben, damit nicht zuviele enttäuscht werden.

Aber, es macht eine Menge Arbeit.
 
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Das Thema wurde bereits ausführlich erörtert und ist hier zusammengefasst:

Anhang anzeigen 56135

Als Lebensmittelunternehmer muss sich der JAB/Inhaber der Wildkammer registrieren lassen, nicht der Jagdgast.

Die Zusammenfassung gilt, so nehme ich an, auschließlich für Baden-Württemberg? Wie schauts mit den anderen Bundesländern?

Grüße, Allons!
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Die Auslegung durch die Aufsichtsbehörden kann sehr unterschiedlich sein.

Am Besten kam das hier mal zum Vorschein als darüber gestritt..., ehm diskutiert wurde, ob abschwarten und zerlegen bereits zum Ver- oder Bearbeiten gehört. Da gabs ja foristi, die hatten die die Sau mit Zustimmung ihrer Behörde schon komplett zerlegt bevor die Trichinenprobe durch war, während andere das Stück nach dem Motto Nur Gucken-Nicht anfassen, amtlich nur hängen lassen durften.

Die Details und die Auslegung wird man wohl nur mit den eigenen Behörden klären können.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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4 Feb 2016
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Es gibt nur drei Stufen:

1. am Stück in der Schwarte/Decke
2. zerwirkt
3. veredelt (Wurst, Schinken)

1. geht immer
2. geht nach Registrierung
3. kannste vergessen, zu viele Vorgaben. Entweder nur zum Eigenbedarf machen oder vom zugelassenen Metzger für den Verkauf.
Ich lese immer wieder von einer Registrierung. Wie ist das mit der Registrierung gemeint?
Also meine Wildkammer wurde von einem Herrn des Veterinäramts angeschaut und ohne Mängel abgenommen (Protokoll habe ich sofort vor Ort bekommen). Brauche ich noch mehr z. B. eine Registrierungsnummer?
 

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