Weil "nicht zu sehen sein" viel unschärfer ist als "unmittelbarer Rückschluss". Eine Waffe im Waffenkoffer ist nicht zu sehen, aber ein unmittelbarer Rückschluss ist möglich.Versuch macht kluch, sagt man ja, also los:
Bei diesen Fällen muss man gar keine Rückschlüsse ziehen, weil man ja der begehrten Beute ansichtig ist, wobei das Risiko, ein leeres Futteral zu erbeuten recht überschaubar ist.
Genau das sind eben doch die problematischen UNmittelbaren Rückschlüsse, wenn erkennbar oder bekannt ist, das der Fahrer dieses Fahrzeugs zu einer Jagdgesellschaft gehört, die sich gerade kollektiv im Gasthaus von den Strapazen der kurz zuvor beendeten Gesellschaftsjagd erholt.
Gegenprobe: warum steht in der WaffVwV nicht einfach "Waffen dürfen nicht zu sehen sein" drin, wenn doch nach deiner Interpretation alles was nicht direkt sichtbar ist, unter "mittelbar" fällt?
basti
Vermutlich hat's Dein Deutschlehrer auch vergeblich versucht und irgendwann aufgegeben.
Nochmal:
Unmittelbar: "Das sieht aus wie eine Knarre" oder "Das ist doch ein Gewehrfutteral"
Mittelbar: "In diesem Auto werden bestimmt manchmal Knarren durch die Gegend gefahren, vielleicht gerade jetzt, vielleicht hat er seine Waffe aber auch mit in die Kneipe genommen oder ist Treiber"
"Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind."
Warum steht da explizit "Schüsseltreiben" wenn doch diese Tatsache einen unmittelbaren Rückschluss zuließe? Warum nur?
Aber wer glaubt, dass ein Schlösschen ans Futteral muss und dass Notstandshandlungen nur zur Rettung von Tieren und nicht auch zu Beendigung von deren Leiden möglich sind, der versteht halt auch nicht, was unmittelbar bedeutet.
Zuletzt bearbeitet: