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- 12 Jun 2015
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sehr interessant - es wäre schön, wenn die Erbauer ihren Baufortschritt hier dokumentieren könnten. Bin sehr daran interessiert zu sehen, wie es vorangeht und ich denke damit bin ich nicht alleine
Da ich auch gerade in Sachen Wildkammer (indirekt) unterwegs bin, zwei Stichworte :
- Ecken/Kanten bei der Fliesung abgerundet
- Handwaschbecken mit dem Knie an-/ausschaltbar
Muss bei Euch nicht Vorschrift sein, ist aber nicht unbedingt verkehrt. "Knapp" fünfstellig halte ich für eine BER-Schätzung, wir sind inzwischen bei dem doppelten Betrag, trotz viel Eigenleistung. Aber wenns passt, dann Glückwunsch.
Hallo...
auch ein Tipp von meiner Seite...vielleicht brauchst du doch eine Zeichnung eines Architekten...für den Bauantrag zur Nutzungsänderung...kenne jetzt euer Landesbauordnung/eure Bauüberwachung nicht, aber wenn "Garage" umgebaut wird und es sich dabei vielleicht um eine Grenzgarage handelt die abstandsflächenprivilegiert ist kann es nachträglich hässlich werden...
Näheres auch gerne via PN
mfg
sehr interessant - es wäre schön, wenn die Erbauer ihren Baufortschritt hier dokumentieren könnten. Bin sehr daran interessiert zu sehen, wie es vorangeht und ich denke damit bin ich nicht alleine
Da ich auch gerade in Sachen Wildkammer (indirekt) unterwegs bin, zwei Stichworte :
- Ecken/Kanten bei der Fliesung abgerundet
- Handwaschbecken mit dem Knie an-/ausschaltbar
Muss bei Euch nicht Vorschrift sein, ist aber nicht unbedingt verkehrt. "Knapp" fünfstellig halte ich für eine BER-Schätzung, wir sind inzwischen bei dem doppelten Betrag, trotz viel Eigenleistung. Aber wenns passt, dann Glückwunsch.
@Teufelsmoor
Die Deckenhöhe ist leider nur 2.18m daher wird die Rohrbahn eine Eigenkonstruktion.
:thumbup::thumbup:
Wenn das Objekt (teilweise) gewerblich genutzt werden soll, wäre im schlimmsten Fall § 23 AStV zu beachten.UUPSS... das ist sehr knapp.
Wie sind die Maße Länge x Breite des Wildraumes ?
TM