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- 24 Sep 2015
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Hallo,
mein Jagdkollege ist jüngst Stadtjäger geworden und hat gerade nach Vorgabe seine Kleinkaliberbüchse mit Schalldämpfer erhalten.
Sein Büchsenmacher erwähnte das mit Eintrag des Schalldämpfers in seine WBK er diesen auch außerhalb seines zugewiesenen Bezirkes in anderen Revieren führen darf, so er denn die Jagderlaubnis dort hat.
Bundesland: Niedersachsen.
Ist da was dran?
mein Jagdkollege ist jüngst Stadtjäger geworden und hat gerade nach Vorgabe seine Kleinkaliberbüchse mit Schalldämpfer erhalten.
Sein Büchsenmacher erwähnte das mit Eintrag des Schalldämpfers in seine WBK er diesen auch außerhalb seines zugewiesenen Bezirkes in anderen Revieren führen darf, so er denn die Jagderlaubnis dort hat.
Bundesland: Niedersachsen.
Ist da was dran?