Jagdschein verlängern - ab wann möglich?

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Hi zusammen,
ist irgendwo geregelt, ab wann (also mit welchem maximalen Vorlauf) ich meinen Jagdschein verlängern kann?

Theoretisch müsste ich doch jetzt schon zum Amt gehen können und mit Vorlage der Versicherungsbestätigung die Verlängerung für 2018ff eingetragen bekommen?

Gibt es hier irgendeine zeitliche Einschränkung?
VG
 
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Hi zusammen,
ist irgendwo geregelt, ab wann (also mit welchem maximalen Vorlauf) ich meinen Jagdschein verlängern kann?

Theoretisch müsste ich doch jetzt schon zum Amt gehen können und mit Vorlage der Versicherungsbestätigung die Verlängerung für 2018ff eingetragen bekommen?

Gibt es hier irgendeine zeitliche Einschränkung?
VG

Mach es halt einfach - praktisch.
 
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Theoretisch schon, kommt aber auf das Amt an, wie die das Regeln. Manche sagen auch frühestens ab März.

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anonym

Guest
Manche sagen auch frühestens ab März.

Das wären gerade mal 4 Wochen Vorlauf. Etwas wenig, wenn mal wieder eine polizeiliche oder Staatsanwaltschaftliche Prüfung auf Verfahren ansteht...

Ansonsten könnten wir mal die Glaskugel befragen, oder einfach morgen ab 08:00 Uhr bei seiner zuständigen Behörde und damit eine verlässliche Auskunft bekommen ;-)
 
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Warum soll das zu kurzfristig sein? Mein Jagdschein war noch nie länger als fünf Werktage weg. Einen Tag davon ist er schon auf dem Rathaus m Wohnort.
Ich gehe mal davon aus, dass die Abfragen im Vorfeld laufen, wenn der Schein zur Verlängerung ansteht.
Das selbe gilt übrigens für Voreinträge (KW) Unbedenklichkeitsbescheinigung oder hinterher die Genehmigung §27.

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Wozu sollte man sowas allgemein regeln?

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Unser Landkreis ist chronisch klamm, die freuen sich über jeden der schon im Herbst kommt...

Horrido
 
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Mein SB beantragt ab November/Dezember die jeweiligen Überprüfungen und je nachdem wie lange das dauert, normal bis Januar-Februar letztes Mal bis März. Dann kann auch verlängert werden.
 
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Wozu sollte man sowas allgemein regeln?

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Wenn es keine Regelung gibt, müsste ich ja eigentlich auch für die nächsten 50 Jahre meinen Schein verlängern lassen können.
Jeweils a drei Jahre. Mit einer entsprechenden Bescheinigung der Versicherung...
 
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Das drei Jahre max ist doch geregelt, ab wann man verlängern kann muss nicht geregelt werden. Da ruft man den SB seiner Behörde an und weiß wie vorgegangen wird.

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Dann guck mal in das Downloadportal zum Antrag. Da kann das Kreuz halt nur bei max drei Jahre gemacht werden. Selbes gilt für die Jagdhaftpflicht.

Ansonsten BJG

Bundesjagdgesetz

§ 15 Allgemeines


(2) Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach einheitlichen, vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) bestimmten Mustern erteilt.

Ernsthaft gesucht hast du aber sicher nicht, dauerte mit Google keine 30 s.


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