Dann guck mal in das Downloadportal zum Antrag. Da kann das Kreuz halt nur bei max drei Jahre gemacht werden. Selbes gilt für die Jagdhaftpflicht.
Ansonsten BJG
Bundesjagdgesetz
§ 15 Allgemeines
(2) Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach einheitlichen, vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) bestimmten Mustern erteilt.
Ernsthaft gesucht hast du aber sicher nicht, dauerte mit Google keine 30 s.
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Ich sehe das auch recht entspannt. Angeschrieben werde ich nicht, wenn ich aber zeitgerecht Beantrage und die Behörde den Finger nicht aus dem Arsch zieht, sehe ich der ganzen Sache recht entspannt entgegen. Natürlich habe ich dann auch keine Mun im Haus, die ich nicht besitzen darf. [emoji6]Komisch, ich werde alle drei Jahre angeschrieben. Zuerst kommt das Formular der Behörde, ein paar Tage später der Kram von der Versicherung. Super Service, war noch nie zu spät.
Muss hier noch nicht mal zu UJB, macht das sogenannte Bürgerzentrum. Hingehen kann ich, sobald der Versicherungsnachweis vorliegt und dauert keine 5 Minuten.