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Was interessiert die UJB wer ein normales, frei verkäufliches Nachtsichtgerät hat? Für das bekommt man dann befristet eine Nutzungserweiterung. Es stimmt nicht dass nur Revierinhaber eine Erlaubnis haben, wir haben Reviere da besitzen 4 Jagdausübende insgesamt die Erlaubnis. In unserem Revier sind wir auch zu zweit, der Pächter selbst hat keine Erlaubnis.
Die Befristung ist m. E. ein notwendiger Schritt zur generellen Freigabe. Die wird zumindest in Bayern über kurz oder lang kommen.
Die Befristung ist m. E. ein notwendiger Schritt zur generellen Freigabe. Die wird zumindest in Bayern über kurz oder lang kommen.