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Ich besitze 2 Kurzwaffen, eine davon ist eine Erbwaffe.
Jetzt war ich der Meinung, dass die Erbwaffe für das "Jägerkontingent" von 2 KW nicht zählt.
Hatte mir das auch telefonisch von der Waffenbehörde bestätigen lassen (war wohl der "gute" SB).
Als ich dann den Voreintrag beantragt habe, wurde dieser abgelehnt.
Begründung: 2 KW für Jäger, unabhängig wie erworben. Da die Erbwaffe jagdlich geeignet ist, keine weitere.
Verweis auf ein Urteil des OVG NRW aus 2011 in dem es um einen ähnlichen Fall ging.
Ich bin in Bayern und da wurde das wohl früher(?) anders gehandhabt.
Hat jemand Erfahrung/Kenntnisse zu dieser Problematik?
Gruß AJJ
Jetzt war ich der Meinung, dass die Erbwaffe für das "Jägerkontingent" von 2 KW nicht zählt.
Hatte mir das auch telefonisch von der Waffenbehörde bestätigen lassen (war wohl der "gute" SB).
Als ich dann den Voreintrag beantragt habe, wurde dieser abgelehnt.
Begründung: 2 KW für Jäger, unabhängig wie erworben. Da die Erbwaffe jagdlich geeignet ist, keine weitere.
Verweis auf ein Urteil des OVG NRW aus 2011 in dem es um einen ähnlichen Fall ging.
Ich bin in Bayern und da wurde das wohl früher(?) anders gehandhabt.
Hat jemand Erfahrung/Kenntnisse zu dieser Problematik?
Gruß AJJ