Dritte Kurzwaffe / Erbwaffe

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29 Mai 2009
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Ich besitze 2 Kurzwaffen, eine davon ist eine Erbwaffe.
Jetzt war ich der Meinung, dass die Erbwaffe für das "Jägerkontingent" von 2 KW nicht zählt.
Hatte mir das auch telefonisch von der Waffenbehörde bestätigen lassen (war wohl der "gute" SB).
Als ich dann den Voreintrag beantragt habe, wurde dieser abgelehnt.
Begründung: 2 KW für Jäger, unabhängig wie erworben. Da die Erbwaffe jagdlich geeignet ist, keine weitere.
Verweis auf ein Urteil des OVG NRW aus 2011 in dem es um einen ähnlichen Fall ging.
Ich bin in Bayern und da wurde das wohl früher(?) anders gehandhabt.
Hat jemand Erfahrung/Kenntnisse zu dieser Problematik?

Gruß AJJ
 
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Liegt leider im ermessen des SBs. Prinzipiell ist die Aussage, das die Art des Erwerbs für das Bedürfnis belanglos ist, korrekt.

Gute Karten hast du, wenn beide Kurzwaffen keine KKs sind, du eine KK erwerben möchtest und zur Fallenjagd berechtigt bist.
Falls du eine weiter GK Kurzwaffe möchtest, wird es schwierig. Oftmals hilft Widerspruch einlegen und einen rechtskräftigen Beschweid fordern - da dann potentiell viel Arbeit auf die Behörde zukommt, wird der Vorgesetzte mit eingeschaltet und manchmal bewegt das was. Falls sich die Behörde aber stur stellt und es wie gesagt um mehrere GK-Waffen geht, hast du rechtlich leider keine Chance.


Ich hoffe für dich trotzdem auf einen Glücksfall in dieser wenig sinnvollen Regelung.
 
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29 Mai 2009
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Danke Fünfling.
Meine vorhandenen KW sind GK und ich wollte eine Kleinkaliber!
Als Grund hab ich Übungsschießen angegeben.
Hast du da irgendeine Quelle bzgl. Genehmigung von KK?
 
G

Gelöschtes Mitglied 3384

Guest
Ich hatte vor einigen Jahren das selbe Problem (in NDS). Witzigerweise war der SB ebenfalls der Meinung ich dürfe meine geerbte KW nicht nutzen. Auf die Frage was denn wäre wenn ich zwei KW geerbt hätte, dann dürfe ich ja keine nutzen und keine erwerben meinte er nur das wäre zwar doof, stünde aber so im Gesetz...:roll:

Ein kurzes Gespräch mit dem Vorgesetzen hat geholfen, einige Minuten später hatte ich meinen Voreintrag.

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/inneresicherheit/ie_waffenrecht_waffvwv_20120322.pdf

WaffVwV zu §20

20.2.2

[]
Geerbte Schusswaffen werden auf die nach den §§ 13 oder 14
bestehenden Waffenkontingente nicht angerechnet.

Im verlinkten .pdf Seite 25 rechts mittig.
 
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Der Gesetzgeber sieht zur Ausübung der Jagd ein Bedürfnis für zwei KW als nachgewiesen, darüberhinaus kann weiteres Bedürfnis (wenn glaubhaft dargelegt) bestehn. Was dir dein SB aber glaubt, lisgt bei im:sad:, oder eben bei einem Richter. Am besten mal mit ihm reden. bei uns gibt es die KK für Falle nach ablegen des Fallenscheins ohne Stress, sogar eine 4te währe möglich wenn´s auf wehrhaftes Großwild ginge;-) wenn nur Klein und Mittelkalieber vorhanden sind, wird dann aber schierig mit der Argumentation.
Bei mir .454/. 45LC/.410 in der großen für Nachsuche und SW,
.357/.38 für Unfallwild und Niederwild und .22mag/.22LR für die Falle, beim Wunsch nach einem .460 S&W meinte er der Unterschied zum Casull sei nicht ausreichend um ein Bedürfnis glaubhaft zu machen, schade:no::shoot:
 
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Hallo Waldwolf, danke für die Info.
Dass ich die Erbwaffe nicht nutzen dürfte war bei mir ja nicht das Problem, im Gegenteil,
Das WaffVwV ist von 2012, gilt das noch?
Ich werde dann jedenfalls Widerspruch einlegen und einen rechtskräftigen Bescheid fordern (wie Fünfling geraten hat).
Scha ma mal.
 
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Hallo Schlumpschütz,
der Fallenschein wäre vorhanden. Reicht das oder wollen die dann noch einen Nachweis, dass man tatsächlich die Fallenjagd ausübt?
Ist Übungsschießen (billige Munition) auch ein Bedürfnis für eine KK Kurzwaffe?
 
G

Gelöschtes Mitglied 3384

Guest
2012 ist die neueste Version die ich kenne, konnte auch keine aktuellere finden, und der Link geht zum Bayerischen Innenministerium.
Geh doch erstmal hin und halte dem SB das Ding unter die Nase (die WaffVwV, nicht die Erbwaffe !:p) , vielleicht geht´s ja auch ohne großartigen Schreibkram.

edit: Wenn Du jetzt als zweite jagdliche KW was in GK nimmst müsstest Du später eigentlich noch eine zusätzliche für die Fallenjagd bekommen können ;-)
 
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Bei uns im Landkreis reicht der Fallenschein, ist aber Sache der Behörde und nicht allgemeinverbindlich, Das ist ja das Ergerniss mit dem subjektivem Bedürfnis:evil:
Leider gibt es keine bundesweite liberale Vorgehensweise/Richtlinie die herangezogen werden kann. Also das freundliche Gespräch mit dem SB wird wohl am weitesten führen.
 
D

Daimler1989

Guest
so weit ich das überblicke, geht es bei den 2 KW erst einmal um die Frage "ohne weitere Bedürfnisprüfung" - sprich: gültiger JJS = Bedürfnis anerkannt für 2 KW. Bei uns gilt dann in der Regel alles, was Du zuvor ohne jagdliches Bedürfnis erworben hast, als nicht existent. Mein BSP: 5 KW als Sportschütze (alle theoretisch jegdlich brauchbar) = dennoch 2 weitere KW als JJS-Inhaber ohne auch nur eine Frage zu stellen voreingetragen. Jetzt hat der TE eine KW geerbt = auch nicht über Bedürfnis Jagd erworben. Ich würde zumindest mal behördlich versuchen zu klären, wie denn die Betrachtungsweise, die zur verneinung ggeführt hat, en detail aussieht und mir dies dann auch entsprechend ausführloich begründen lassen. Dann huilft vielleicht auch der Hinweis auf die Ausfübhrungsbestimmungen und die Formulierung "zum vom bedürfnis umfassten zweck", denn den gibt es bei einer Erbwaffe ja nicht.

Ergänzung: WaffVwV sagt in § 20.2.2 : "Geerbte Schusswaffen werden auf die nach den §§ 13 oder 14 bestehenden Waffenkontingente nicht angerechnet." Einfavh mal dem SB vorhalten....
 
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29 Mai 2009
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Nix Augsburg, Starnberg.
Wir hatten zuletzt einen sehr liberalen SB (selber Jäger), der ist jetzt wohl wieder weg und durch einen "strengeren" ersetzt worden.
Ich werde nach den Feiertagen die Sache weiterverfolgen und berichten.
Danke für all die informativen Beiträge und allen einen guten Rutsch ins Neue Jahr.:cheers:
 
D

Daimler1989

Guest
Nix Augsburg, Starnberg.
Wir hatten zuletzt einen sehr liberalen SB (selber Jäger), der ist jetzt wohl wieder weg und durch einen "strengeren" ersetzt worden.
Ich werde nach den Feiertagen die Sache weiterverfolgen und berichten.
Danke für all die informativen Beiträge und allen einen guten Rutsch ins Neue Jahr.:cheers:

viel Erfolg. Der SB kann sich ja bei der WaffVwV von 2012 schlecht mit einem Urteil von 2011 rausreden...
 

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