Falls Hilfsbremser am Karussell zukünftig weder Gehalt (i.S.v. Mitgliedsbeiträgen), noch nennenswerte (Vertretungs-)Mandat bekommen, bleibt ggf. nur eine alternative Zukunft als Zugpferd?!
Die Hybris die sich hier Bahn bricht, ist mal wieder bemerkenswert. Bei den mir bekannten LJV erhalten die Vorstände/Präsidien mit Ausnahme des Präsidenten lediglich eine Aufwandsentschädigung, die man sich auch gleich sparen könnte. Dafür sind diese Leute mehrere Wochen im
Jahr unterwegs, um sich für Euch an allen Ecken und Enden die Hucke vollhauen zu lassen.
Speziell bei diesem Thema kann man es als LJV doch machen wie man will: irgendjemand ist ohnehin wieder unzufrieden. Die Mehrheit der Mitglieder ist allerdings in Jagdforen nicht unterwegs und ist was technische Neuerungen eher konservativ ausgerichtet. Was glaubt ihr, welche Entrüstungsstürme über eine Geschäftsstelle einherbrechen würde, wenn man sich als Verband pro NZG äußert.
Aber ich kann da durchaus beruhigen: nach meiner Erfahrung ist es den LJV durchaus egal, ob Mitglieder wegen einzelner Entscheidungen austreten, da sie im Ergebnis ohnehin nur das Wohl der Jagd insgesamt im Blick haben. Aber auch das wird gleich sicherlich mit erhabenen Worten niedergemacht.
Vorschlag: alle LJV sind verdammt basisdemokratisch ausgestaltet. Seht doch im kommenden Frühjahr auf und verlangt auf der JHV Eurer KG die Abstimmung über eine Beschlussvorlage an die Delegiertenversammlung des LJV betreffend der Freigabe von NZG. Tip: rechtzeitige Anmeldung des TOP nicht vergessen. Ihr habt es es also alleine in der Hand, über die Forderung nach einer Freigabe diskutieren und abstimmen zu lassen.
Ich persönlich halte nach wie vor nichts von NZG. Weder die Privatpächter noch der Forst nutzen derzeit ihre Möglichkeiten bei der Schwarzwildbejagung voll aus. Wenn NZG erstmal freigegeben sind, bekommt man künftig gar keine Ruhe mehr in den Wald. Sonst wird von ökolinks immer der großartige Erfolg der Intervalljagd propagiert, jetzt auf einmal soll Nachtjagd 24/7/12 das Mittel der Wahl sein? Welche Folgen hätte das vor allem auch fürs Rotwild? Außerdem ist es doch hanebüchen zu glauben, NZG würden ungeachtet gesetzlicher Einschränkungen nur auf SW verwendet. Wer sich bei schlechtem Licht mit dem Schießen nicht zurückhalten kann, wird auch mit NZG die neu gesteckten Grenzen ausreizen oder überschreiten.
Von daher bleibe ich skeptisch.
Eine Zulassung könnte ich mir vorstellen, wenn die Nachtjagd im Gegenzug vollständig und auf alles Wild untersagt wird, wenn die Mondausleuchtung nicht wenigstens 50% beträgt. Für diesen Fall bliebe die Nachtjagd im Rahmen des bisher üblichen erlaubt und man könnte auch bei schlechter Witterung waidgerecht jagen. Gleichzeitig könnten sich die bekannten Spitzbuben nicht damit rausreden, bei Neumond auf einen Fuchs geschossen zu haben.
So long: locker bleiben und den eigenen Verband nicht immer pauschal als unfähig darstellen. Alleine sind wir niemand.