VGH Versicherung HANNOVER zahlt nur 50% Haftpflichtschaden vom Jagdhund

GMP

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Hallo,
folgender Sachverhalt ist passiert:

Ich war eingeladen bei einer Treibjagd mit 5 Schützen, 2 Treibern und 4 Jagdhunden (Drahthaar, Weimaraner, kl. Münsterländer, Teckel). Gleich zu Beginn des Treibens griff der Drahthaar sich meinen Teckel, verbiss sich im Nacken und beutelte diesen mehrfach. Dieser klagte und wimmerte sehr stark. Sein Herrchen versuchte durch gutes zureden und Griff in den Fang seinen DD vom DTeckel abzubringen. Dieses gelang nicht......! Erst ein beherzter Griff einer Treiberin an die Rute und einen Tritt in das Gemäch des DD erlösten den Teckel.
Im Anschluss wurde der Teckel/Drahthaar abwechselnd an die Halsung genommen um einen erneuten Kampf zu verhindern.

Nach Ende des Jagdtages und der Versorgung (baden & fressen) des total verschlammten Teckels wurden im Nackenbereich vier 1,5 cm größe Löcher aus denen Blut kam gefunden.
Also sind wir am Samstagabend 19.00 Uhr beim Tierarzt vorstellig geworden.
- 4-7 cm tiefe und 1-2 cm breite Wunden im Nackenbereich
- mit Kochsalzlösung ausspülen
- 5 Tage Antibiotika
- tägliche Spülung der offenen Wunden mit Kochsalzlösung
- Eiterabzesse täglich öffnen und erneut spülen
- 3 Tage Schmerzmittel (Climagex oder so ähnlich)
Preis: 78,73€

Ein fairer Preis und alles gut soweit.....!!!

Nach Benachrichtigung des Besitzers vom Drahthaar das Kosten in Höhe von 78,-€ für die tierärztliche Versorgung angefallen sind, fährt der DD-Besitzer ebenfalls zum Tierarzt und erzählt, das mein Teckel seinen DD gebissen hätte.

Kosten für die plötzliche Nahtoderfahrung des Deutsch Drahthaar
- Röntgen
- zahlreiche Medikamente für 30 Tage
- Verbände inkl. Wechselverbände
- usw...usw...usw...
-Preis: 280,-€

Also gebe ich alles meiner Versicherung VGH HANNOVER/ Jagdhundevericherung und der Besitzer vom scheinbar halbtoten DD alles seiner Versicherung ebenfalls der VGH HANNOVER

Nach gut 4 Wochen und zahlreicher Zeugenfragebögen (Treiber, Geschädigte, Revierleiter, Mitjäger) bekommt man als Antwort von der VGH HANNOVER

Sehr geehrter Herr .....
den Betrag von 39,37€ haben wir heute auf Ihr Konto überwiesen.
Beide Hunde waren auf Niederwildjagd unangeleint unterwegs. Hier hat sich gegenseitige Tiergefahr verwirklicht. Wir übernehmen 50%.
Mit freundlichen Grüßen Ihre VGH HANNOVER / Regionaldirektion Celle

Ist das normal?

Bei der Jagd unangeleint unterwegs daher nur 50%? Außer Schweißhunde sind doch alle unageleint, oder?

Wenn der unangeleinte Hund bei der Jagd auf die Straße läuft und der GGVS-Laster weicht aus und prallt gegen den Baum, tragen die dann auch nur die 50% von 2 Mio Schaden?

Gibt es Versicherungen die scheinbar bessere Leistungen haben als die VGH HANNOVER?

Schonmal jemand ähnliche Erfahrung gemacht?

Ich bin einerseits froh, das ich diese Erfahrung mit dieser beschissenen VGH-Versicherung mit einem Schaden von 38,- € hatte und nicht mit 150.000 Euro.
Scheinbar kann diese VGH-Versicherung nur Alkohol auf der Messe ausschenken statt eine vernünftige Schadensregulierung abzuarbeiten.
 
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Wenn zwei Hunde sich beißen und beide unangeleint waren, gibt es nur 50%.So kenn ich das auch. Vollkommen egal ob deiner Beifuß ging und heimtükisch von hinten angefallen wurde. Wir hatten auch schonmal so einen Fall.

Der Besitzer vom DD ist ja ein übler Zeitgenosse. Sei froh das der Dackel noch lebt, wenn der den ordentlich schüttelt ist der schnell mal tot.

Beim nächsten mal schaust deinen Hund gleich gründlich an.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Unglaublich. Hast Glück das deinem Hund so wenig passiert ist.
Die Versicherung ist wohl das Letzte.

Zum DD Halter......so ein Arsch. Den Tritt hat der Halter verdient. Fehler in der Ausbildung. Und diese Art von Hund gehört auf keine Jagd. Das bedarf Nachschulung.

Ich lasse meinen DD (33kg) nur von der Leine wenn ich alle anderen Führer :cool: gescannt habe. Ansonsten ab in das Auto.....
 
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Unglaublich. Hast Glück das deinem Hund so wenig passiert ist.
Die Versicherung ist wohl das Letzte.

die Versicherung handelt korrekt nach geltendem Recht. Siehe BGB Haftung des Tierhalters.... Und wer den Stress / welcher Hund letztlich angefangen hat ist offen.
 
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Es ist tatsächlich normal, dass die Versicherung nur 50% der Kosten zahlt, wenn beide Hunde nicht angeleint waren.
Was aber nicht normal ist, ist das Verhalten des DD-Führers!:no:
Wegen diesem geringen Geldbetrag hätte ich die Versicherung nicht in Anspruch genommen, sondern aus eigener Tasche bezahlt und dich zum Essen eingeladen.

Gruß Wäller
 

JEF

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Es ist tatsächlich normal, dass die Versicherung nur 50% der Kosten zahlt, wenn beide Hunde nicht angeleint waren.
Was aber nicht normal ist, ist das Verhalten des DD-Führers!:no:
Wegen diesem geringen Geldbetrag hätte ich die Versicherung nicht in Anspruch genommen, sondern aus eigener Tasche bezahlt und dich zum Essen eingeladen.

Gruß Wäller


wie so oft...der Laie hat keine Ahnung von Versicherungen / geltendem Recht / Rechtsprechung und schimpft erstmal ordentlich drauf los, wie die einen doch wieder mal angeblich übers Ohr hauen :roll:
 
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wie so oft...der Laie hat keine Ahnung von Versicherungen / geltendem Recht / Rechtsprechung und schimpft erstmal ordentlich drauf los, wie die einen doch wieder mal angeblich übers Ohr hauen :roll:

Und die VGH zieht ihn hier ( wie üblich) über den Tisch !
Eine Quote 50/50 wird nach 833 BGB nur bei Körperlich gleich großen Hunden zugesprochen.

siehe z. B. 5C 175/95 AG Schwetzingen

Merke:
Bei Abwicklung von Haftpflichtschäden sollte darauf Achten, dasd die Reibungswärme die dem über den Tisch gezogen wird nicht mit Nestwärme verwechselt wird.......
 

JEF

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dann geht die Rechnung für die VGH hier aber nicht auf.... da beide bei der VGH versichert...

79€ und 280€ Schaden - jeweils 50% Erstattung = 39,50 und 140€ = 179,50€ Gesamterstattung

Würden wir z.B. 70/30 zugunsten des Dackels ansetzten, hätten wir bei 79€ = 55,30€ + bei 280€ 30% =84€ = 139,30€ Gesamterstattung

Ergo beim VN "über den Tisch ziehen" hätte die VGH hier 40€ in den Sand gesetzt :-D
 
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Was ich hier nicht verstehe, wieso der TS weiter gejagd hat und sich nicht um seinen Hund kümmert. Sowas, gerade in dem Außmaß, geht nicht ohne Verletzung ab. Für mich wäre die Jagd da vorbei gewesen.
Mit dem DD Besitzer würde ich mal nen ernstes Wörtchen reden, bei sowas hat man auch mal schnell nen gefährlichen Hund an der Leine.
Wieviel Zeit lag denn zwischen Jagd und der Information an den DD Besitzer?

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Falsch Jeff, die Regulierpraxis sieht so aus:

Beteiligter "Dackel" hätte mindestens Anspruch auf 70%, wird aber mit 50% abgespeist.

Beteiligter "DD" wird gleich mit 30 % abgefertigt.

Bei Verträgen mit Schadensrabatten würden zudem beide Hochgestuft.
 
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Du hast einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Halter des DD - nicht gegenüber einer Versicherung.
Also verklag ihn auf die Restzahlung.
 
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Man kennt hier nur die eine Seite. Die Leistungen des TA beim DD sind ja wohl nachprüfbar. Wieso soll der DD keine Verletzungen davon getragen haben? Insgesamt eine blöde Geschichte. Aber wenn man glaubt über den Tisch gezogen worden zu sein, dann muss man eben klagen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Kenne das leider auch nur mit 50/50. Mein Rüde hatte mal einen 5 Sekunden "Zusammenstoß" mit einem anderen.
Beide Hunde waren danach etwas lädiert, die Versicherung hat genauso gehandelt wie oben beschrieben.
Der andere HF hat mir den Restschaden gezahlt und ich seinen.


CdB
 

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