Hallo zusammen,
Ich wohne in der Schweiz und habe hier ein paar Waffen die keinen CIP Beschuss haben; in meinem europ. FW Pass sind sie eingetragen. Jetzt wollte ich in D schiessen gehen und bin mir nicht sicher ob ich das ohne Beschuss machen kann.
Nach §3 BeschG wäre ja nur bei Verbringen ("Wer Feuerwaffen, ... in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat sie, ..., durchBeschuss amtlich prüfen zu lassen.") eine Prüfung notwendig, Umkehrschluss: bei Mitnahme nicht (Mitnahme ist es nach § 32 WaffG mit EU-FWP).
Im Forum konnte ich zu der Thematik keinen Thread finden.
Viele Grüsse,
M.
Ich wohne in der Schweiz und habe hier ein paar Waffen die keinen CIP Beschuss haben; in meinem europ. FW Pass sind sie eingetragen. Jetzt wollte ich in D schiessen gehen und bin mir nicht sicher ob ich das ohne Beschuss machen kann.
Nach §3 BeschG wäre ja nur bei Verbringen ("Wer Feuerwaffen, ... in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat sie, ..., durchBeschuss amtlich prüfen zu lassen.") eine Prüfung notwendig, Umkehrschluss: bei Mitnahme nicht (Mitnahme ist es nach § 32 WaffG mit EU-FWP).
Im Forum konnte ich zu der Thematik keinen Thread finden.
Viele Grüsse,
M.