direkter Weg ins Revier

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Dann halte ihm halt Deine WBK mit den entsprechenden Einträgen = LW unter die Nase.;-):no:

Ja, genau diese Vorgehensweise habe ich ja auch beschrieben: WBK, denn JS alleine reicht da nicht.

Und aus der WBK ergibt sich dann eben auch der Munitionserwerb, von daher ist die Sache dann doch zweifelsfrei klar.
(Weiss ehrlich gesagt nicht, warum was daran hier jemandem Missfallen erregen sollte)
 

tar

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Aber für ne geliehene Langwaffe ohne Eintrag will ich doch ggf. auch Muni kaufen können um die zu nutzen?

@Herkulesdrilling:

>Hab gesagt....

>Hab gesagt ist wohl nicht ganz korrekt

Ja ok, war Versandhandel und wollte nicht extra noch WBK einschicken für sowas, Jagdschein war bereits hinterlegt.

>9mm aus Langwaffe verhält sich übrigens ähnlich wie .357 aus LW... Und sicher nicht wie eine .22 .....

Afaik verdoppelt sich die Energie aus ner 357er Langwaffe aber bei der 9 mm sinds nur so 1/3 mehr.
Hast du andere Infos?

http://www.ballisticsbytheinch.com/9luger.html
 
A

anonym

Guest
.... >9mm aus Langwaffe verhält sich übrigens ähnlich wie .357 aus LW... Und sicher nicht wie eine .22 .....

Afaik verdoppelt sich die Energie aus ner 357er Langwaffe aber bei der 9 mm sinds nur so 1/3 mehr.
Hast du andere Infos?

http://www.ballisticsbytheinch.com/9luger.html

Eine interessante Stage hatte nach einem Durchgang mit dem Marlin UHR in .357 und einem weiteren mit dem Marlin CaCa in 9 Para (war allerdings VM+P) jeweils 2 Löcher in den Gongs & Pepperpoppern.

Wurde dann mit zwei Kisten Bier für das Ausschweissen der Löcher repariert. ;-)
 
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rechtlich würd ich sagen wäre tanken mit kw am gürtel ok solange nix passiert ( zb geschockter pächter drückt alarmknopf unterm pult ... ) aber der kluge jäger reizt nicht das letzte ausm gesetz raus nur weil er es darf .

in der praxis denke ich daran zu tanken bevor ich zur jagd fahre .
 
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Wenn ich mit Jagdkleidung auf dem Weg ins Revier noch tanken gehe und die KW (ungeladen) im Holster am Gürtel habe wird wohl kaum jemand gleich den Knopf drücken:no:.
Dennoch ist meine KW zu 99% in meiner Jagdtasche im Kofferraum bis im Revier. Die Langwaffe steht aber ungeladen und unverpackt vorm Beifahrersitz, für jeden zu sehn, und das gab noch nie ein Problem:p
 
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Sorry, aber rechtlich ist es egal, ob etwas passiert oder nicht. [Es sei denn, wir wollen gewisse Straftatbestände betrachten, was aber entweder den jeweiligen Tatbestand betrifft oder sich strafverschärfen auswirkt.]
Entweder ist das Verhalten rechtlich ok (= erlaubt), oder nicht (= nicht erlaubt).
Wenn da jemand einen Knopf drückt ändert das an der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes nichts.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Das Thema mit der KW Munition hatten wir schon mal und die Stelle, wo steht, dass ich mir ohne entsprechende LW keine KW MUn kaufen darf zeigt mir bitte noch jemand.

Ich kaufe die KW Mun ohne Eintrag und ohne entsprechende LW ohne Vorzeigen meiner WBK nur auf Jagdschein. Anschließend gebe ich sie meinem Kumpel mit der KW (der mich um den Gang zu sparen um den Gefallen gebeten hat) oder ich gehe damit auf den Stand um KW zu schießen oder...


CdB
 
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. Die Langwaffe steht aber ungeladen und unverpackt vorm Beifahrersitz, für jeden zu sehn, und das gab noch nie ein Problem:p
Kommt noch. Mach weiter so und warte ab.... :twisted:

Meine steht übrigens unverpackt hinter dem Fahrersitz (Expandergummi an der Kopfstütze) und hat den Tarnschal über dem Lauf hängen. Zusammen mit den fast blickdichten Scheiben und dem "zivilen" Aussehen des Autos halte ich das für eine ausreichend umsichtige Transportweise, um auch mal das Fahrzeug kurzfristig (ggf. unerwartet!) verlassen zu können --> WaffVwV 36.2.15..

basti
 
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Sorry, aber rechtlich ist es egal, ob etwas passiert oder nicht. [Es sei denn, wir wollen gewisse Straftatbestände betrachten, was aber entweder den jeweiligen Tatbestand betrifft oder sich strafverschärfen auswirkt.]
Entweder ist das Verhalten rechtlich ok (= erlaubt), oder nicht (= nicht erlaubt).
Wenn da jemand einen Knopf drückt ändert das an der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes nichts.

wenn du unnötig und vermeidbar nen sek einsatz auslöst hängt es eben von den behörden ab wie sie das sehen , evtl darfst du dich vor gericht verteidigen , evtl nicht.

und wozu ? weil du unbedingt mit wumme am gürtel tanken musstest . unnötig eben .
 
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Sek hin, MEK her.

Die Rechtsanwendung obliegt dem Gericht. (ja ja, was die daraus machen kenne ich, aber es bleibt vom Grundsatz dabei)

Dass wir uns an geltendes Recht halten ist dabei unsere Schuldigkeit.

Over and out!
 
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wenn du unnötig und vermeidbar nen sek einsatz auslöst hängt es eben von den behörden ab wie sie das sehen , evtl darfst du dich vor gericht verteidigen , evtl nicht.

und wozu ? weil du unbedingt mit wumme am gürtel tanken musstest . unnötig eben .
Deswegen tue ich es ja nicht:roll::cheers: absichtlich
 

tar

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@mrbigshot:

>wenn du unnötig und vermeidbar nen sek einsatz auslöst hängt es eben von den behörden ab wie sie das sehen , evtl darfst du dich vor gericht verteidigen , evtl nicht

Der Geschäftsinhaber (oder sein Vertreter?) darf wenn es ihm nicht passt (z.B. wenn er denkt dass Kunden verschreckt werden) zum Verlassen des Geschäftes auffordern, denn:

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen [...], Geschäftsräumen[...] zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt

Einen SEK Einsatz unter Vortäuschung einer Straftat auszulösen wäre hingegen nicht erlaubt, da der Jäger ja rechtmäßig handelt.
Ein Abstecher zur Bank, Tanke o.ä. wird in der WaffVwV als sozialadäquates Handeln im Rahmen des vom Bedürfnis umfassten Zwecks angesehen.
 
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@mrbigshot:

>wenn du unnötig und vermeidbar nen sek einsatz auslöst hängt es eben von den behörden ab wie sie das sehen , evtl darfst du dich vor gericht verteidigen , evtl nicht

Der Geschäftsinhaber (oder sein Vertreter?) darf wenn es ihm nicht passt (z.B. wenn er denkt dass Kunden verschreckt werden) zum Verlassen des Geschäftes auffordern, denn:

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen [...], Geschäftsräumen[...] zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt



Einen SEK Einsatz unter Vortäuschung einer Straftat auszulösen wäre hingegen nicht erlaubt, da der Jäger ja rechtmäßig handelt.
Ein Abstecher zur Bank, Tanke o.ä. wird in der WaffVwV als sozialadäquates Handeln im Rahmen des vom Bedürfnis umfassten Zwecks angesehen.

So würde ich das als Laie auch interpretieren, aber dennoch versuche mit meinen Waffen so dezent als möglich in der Öffendlichkeit zu agieren ohne mich zu verstecken, Mit einem offenen ungezwungenem Handhaben nimmt man dem Umfeld doch am ehesten seine Bedenken und sein Unbehagen
 
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rechtlich würd ich sagen wäre tanken mit kw am gürtel ok solange nix passiert ( zb geschockter pächter drückt alarmknopf unterm pult ... ) aber der kluge jäger reizt nicht das letzte ausm gesetz raus nur weil er es darf .

in der praxis denke ich daran zu tanken bevor ich zur jagd fahre .

siehst ... und ich tanke wenn mein Tank leer ist ...
 
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9 Jan 2012
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Hallo,

mal kurz aus der Praxis:

In zehn Jahren habe ich keinen entsprechenden polizeilichen Einsatz mitbekommen.

Die Problemstellung ist scheinbar eher theoretischer Natur :)

Grüße
 

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