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Das war eins meiner seltenen Komplimente für schlaue Antworten,???????:what:
also freu dich gefälligst.:biggrin:
basti
Das war eins meiner seltenen Komplimente für schlaue Antworten,???????:what:
Korrekt, aber fast alle KW-Mun läßt sich auch aus Langwaffen verschiessen (zB UHR) und dann kommt es auf die Flexibilität des Verkäufers an. Bei 9mm Para wird es schwieriger, aber nicht unmöglich, ich weiss.
Aber wer schwärzt denn dann die "Kunden" bei der Waffenbehörde an?
Kein vernünftiger Verkäufer würde seine Kunden grundlos anschwärzen, aber alle Verkäufer, die ich bislang kennenlernen durfte, waren allein schon aus dem Grund des Selbstschutzes (im geschäftlichen Sinne) sehr darauf bedacht, es alles immer 100% korrekt abzuwickeln.
es kommt auf das Bundesland an. In Bayern gibt es eine Anweisung es IM das KW Munition für Langwaffen (es dient die damalige Marktübersicht mit PC9/40 und Marlin Camp 45 + UHRen) auf JJS verkauft wird. Gilt für 9,45 ACP und 38/357, 44 und ich denke auch 45 LC. bei 40 S&W bin ich mir nicht sicher. Ein Kaliber wurde damals vergessen, müsst ich nachlesen.
In anderen Bundesländern Muni Stempel oder WBK der besagten Waffe ohne Munitionserwerb+ JJS (NRW)
siehst ... genau die Frage habe ich auch erst im Amt gestellt, ob es denn nun einfach einen Liste vom Amt oder so gibt, in denen ich rechts sicher sehen kann, für welche Munition ich einen eingetragenen Munitionserwerb brauche...
Antwort ... nein gibts nicht ...
Sowas finde ich zum Kotzen, denn das schafft null Rechtssicherheit und gerade im Bezug korrektem Waffenbesitz finde ich das unmöglich!
Warum bitte setzt sich niemand in der Regierung/Behörden/Verbänden u.s.w. mal dafür ein, dass es einen klare Liste gibt, nach welcher man sich richten kann. Statt dessen haben wir solche schwammigen Formulierungen, die je nach Behörde unterschiedlich ausgelegt werden und womit man letztlich immer mit einem Bein in der Unzuverlässigkeit steht, da es ggf. unerlaubter Besitz von vermeintlicher KW-Munition ist.
siehst ... genau die Frage habe ich auch erst im Amt gestellt, ob es denn nun einfach einen Liste vom Amt oder so gibt, in denen ich rechts sicher sehen kann, für welche Munition ich einen eingetragenen Munitionserwerb brauche...
Antwort ... nein gibts nicht ...
Sowas finde ich zum Kotzen, denn das schafft null Rechtssicherheit und gerade im Bezug korrektem Waffenbesitz finde ich das unmöglich!
Warum bitte setzt sich niemand in der Regierung/Behörden/Verbänden u.s.w. mal dafür ein, dass es einen klare Liste gibt, nach welcher man sich richten kann. Statt dessen haben wir solche schwammigen Formulierungen, die je nach Behörde unterschiedlich ausgelegt werden und womit man letztlich immer mit einem Bein in der Unzuverlässigkeit steht, da es ggf. unerlaubter Besitz von vermeintlicher KW-Munition ist.
da du im Nachbarthread schreibst, dass du aus Bayern kommst. Also deine Behörde muss diese Anweisung haben.... ich meine die wäre aus 93 oder 2003? Ansonsten mal beim Waffenhändler deines Vertrauens nachfragen, der sollte dir a ) die Munition auf JJS verkaufen und b) das Schreiben auch haben.
Kein vernünftiger Verkäufer würde seine Kunden grundlos anschwärzen, aber alle Verkäufer, die ich bislang kennenlernen durfte, waren allein schon aus dem Grund des Selbstschutzes (im geschäftlichen Sinne) sehr darauf bedacht, es alles immer 100% korrekt abzuwickeln.
Mit der Waffe würde ich trotzdem nicht auf dem Weg zur Jagd nochmal kurz in eine Bank gehen um am Schalter Geld für z.B. die Hundeversicherung zu holen.