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Ja is denn scho wieder Schonzeit? :biggrin:
- würde ja im Schwimmbad im Bikini auch bissi komisch aussehen :unbelievable::lol:
Anhang anzeigen 57649 :biggrin::biggrin::biggrin::biggrin::biggrin::biggrin:
Mein Sachbearbeiter im Amt meinte, dass es nur zulässig wäre, den Schlüssel vom Waffentresor (z.B. den vom VDS 0 Langwaffentresor) in einem gleich oder höherwertigeren Tesor, oder "am Mann" mitzuführen.
Ich kannte es bisher so, dass der Schlüssel einfach vernünftig versteckt sein darf, oder eben am Mann mitgeführt werden muss.
So bin ich bisher davon ausgegangen, dass der Langwaffentresorschlüssel ja auch z.B. irgendwo im Munitionsbehältnis versteckt/verwahrt sein kann.
Daher meine klare Fragen:
1. darf der Tresorschlüssel auch wo versteckt werden
2. wie hoch sind die Anforderungen an das versteck
3. basierend auf der Frage 2 - wäre es somit auch zulässig, dass der Langwaffen-Tresorschlüssel im Munitionstresor (unklassifiziert) liegt, da er dort ja auch "versteckt" untergebracht ist
Danke für Eure Meinungen
Anhang anzeigen 57649 :biggrin::biggrin::biggrin::biggrin::biggrin::biggrin:
Nein ich wickel ihn mir um den Zapädeus, den will nämlich niemand sehen;-)
Verschwendung von ...:bye:Völlig unpassender Einsatz wertvoller Resourcen.
Schluckst Du ihn auch immer Abends nach dem Ansitz runter , um die sichere Verwahrung bis zum morgentlichen Stuhlgang zu gewährleisten ?